1322 Views | 23.12.2012 | 17:53 Uhr
geschrieben von Heiko Hack

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Löwenzahn Energie

Löwenzahn Energie bei mi folgendes abgezogen:

Ich zahlte den vertraglich vereinbarten Jahresverbrauch von 4000 kW/h sprich 512,00 Euro und prompt einen Monat später teilte man mir mit, dass mein vorheriger Stromversorger eine angebliche Jahresprognose von 10000 KW/h prognostizierte und stellte weitere 700,00 Euro in Rechnung. Beim letzten Anbieter war ich allerdings nur vier Wochen.

Ich teilte Löwenzahn Energie darauf hin mit, dass ich auch in den letzten Jahren nicht mehr als 4000KW/h verbraucht habe und fügte noch meine letzte Abrechnung bei. Das hat die Herrschaften nur wenig beeindruckt und schickten darauf hin nur die erste Mahnung.

Nun widersprach ich nochmals schriftlich per Einschreiben und Rücksendung. Mal sehen, was nun kommt.

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Stellungnahme


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Kommentare und Trackbacks (3)


24.12.2012 | 10:17
von ReclaBoxler-5619421 | Regelverstoß melden
Verträge bei diesen Top- Firmen sollten nur von Personen abgeschlossen werden, die zumindest juristische Grundkenntnisse haben.
Der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung versteht sich von selbst.

24.12.2012 | 14:33
von 135 | Regelverstoß melden
Bundesnetzagentur, Gesetzliche Grundlage: § 41 EnWG

Zitat: ". .. Wird im Rahmen des Energieliefervertrages eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten.

Macht der Kunde für seine Abnahmestelle einen erheblich geringeren Verbrauch glaubhaft (z. B. mit der letzten Jahresabrechnung), so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig, § 41 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz. "

www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/BNetzA/VerbrServiceEnergie/GrundErsatzversorgung/WasIstEinLiefervertragAu%C3%9FerhalbDerGrundversorgung.html?nn=125442

Hier geht es zwar um eine andere Firma, die Hinweise gelten jedoch trotzdem. .. www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp

30.12.2012 | 20:14
von Heiko Hack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo
Löwenzahn energie hat sich auf meinen Widerspruch gemeldet und will nochmals Rücksprache mit meinem vorherigen Anbieter halten, allerdings kam einen Tag später gleich die zweite Mahnung. Was soll man davon halten?




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