Durch gas.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 865 Views | 15.02.2013 | 13:11 Uhr
geschrieben von Andreas Sopha

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Fehlende Abrechnung und Rückerstattung der Bonuszahlung

Bestell-/Kundennummer: 31050257

Scheinbar gibt es mit der Erstellung meiner Abschlussrechnung bei gas.de auch "Herausforderungen" für gas.de.

Habe heute, 15.02.2013, gas.de in Verzug gesetzt und werde jetzt noch bis Anfang März abwarten, ob sich etwas "regt". Da ich nicht bereit bin, auf meinen Bonus in Höhe von rund 180,00 € zu verzichten, werde ich wohl, notfall mit juristischer Unterstützung, einen Mahnbescheid auf die Reise schicken.

Gibt es derzeit noch weitere "Betroffene", sollten wir gemeinsam einen Juristen mit der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragen. Ich könnte auch einen versierten Fachanwalt anbieten.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Rund 180,00 € Rückerstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.02.2013 | 14:58
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Sopha,

vielen Dank für Ihren Eintrag auf der Reclabox.

Wir bedauern, dass es aus Ihrer Sicht einen Grund zur Beschwerde gibt.

Ihr Vertrag wurde zum 31.01.2013 beendet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Erstellung der Schlussabrechnung auf die abrechnungsrelevanten Daten des Netzbetreibers angewiesen sind. Die Übermittelung der abrechnungsrelevanten Daten erfolgt meist erst mehrere Tage nach dem Lieferende.

Daher wird den Energielieferanten eine Frist von 6 Wochen, für die Erstellung einer Rechnung eingeräumt. Diese Frist wurde im Energiewirtschaftsgesetz §40 Abs. 4 festgehalten.

Selbstverständlich werden wir Ihnen umgehend eine Schlussrechnung zukommen lassen und ein ggf. anfallendes Guthaben (inklusive Neukundenbonus) zurücküberweisen.

Wir werden uns weiterhin heute noch mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu besprechen.

Freundliche Grüße

Ihr gas.de Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (9)


15.02.2013 | 17:47
von A. S. | Regelverstoß melden
Habe soeben einen Anruf von gas.de erhalten. gas.de scheint aber andere Rechenarten als die herkömmlichen zu verwenden. Gemäß gas.de soll ich lediglich rund 90,00 € Rückerstattung erhalten, bei Anwendung der herkömmlichen Rechenarten komme ich aber auf rund 158,48 €. Ich bin mal gespannt, wann die Abrechnung kommt und wie diese rund 60,00 € Unterschied erklärt werden, im Zweifelsfall bleibt es bei der Lösung über die "Juristerei".

15.02.2013 | 18:36
von ReclaBoxler-9225615 | Regelverstoß melden
Na dann los.

Muss ja Erfolgsversprechend sein, wenn sie einen Mahnschbescheid nach vier Wochen erstellen wollen.

Man gut, dass man in Deutschland keine Sammelklage einreichen kann.

15.02.2013 | 20:33
von A. S. | Regelverstoß melden
Die Kommentare finde ich schon interessant, wer wohl hinter den "Kürzeln" steckt?

Wie heißt es doch so schön: Man sollte Fehler möglichst nur einmal machen, daher haben die Stadtwerke mich wieder.

Und das mit den sog. Sammelklagen hatten wir doch auch schon einmal. Es ist auch noch immer in Deutschland möglich, dass ein Jurist diverse Mandate mit dem gleichen Vertragsinhalt übernimmt.

23.02.2013 | 12:46
von A, S, | Regelverstoß melden
Na nun.

hier war doch mal ein Kommentar von Reclaboxer-WC.!
Werden Kommentar, in denen Unternehmen gelobt werden, gelöscht?

23.02.2013 | 17:19
von A. S. | Regelverstoß melden
. das mit dem gelöschten Kommentar finde ich auch interessant.

Ich bin zwar absolut nicht der gleichen Meinung wie der "gelöschte" aber der Vollständigkeit halber sollten auch "andere" Meinungen ihre Beständigkeit haben ====>>>>> oder hatte ich mit meiner Vermutung etwa Recht?

Aktuell haben wir nun eine Abschlussrechnung erhalten, allerdings ist diese "auf völlig simple Art" falsch ====>>> Es wurden einfach 11 anstatt 12 Abschlagzahlungen berücksichtigt. schauen wir mal, was nun noch so alles passiert.

25.02.2013 | 19:00
von Andreas Sopha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde konnte noch nicht gelöst werden, Frist läuft am 01.03.13 ab


26.02.2013 | 17:26
von Gas.de Versorgungsgesellschaft... | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Sopha,

leider konnten wir Sie bisher telefonisch nicht erreichen.

Wir haben erneut Ihr Anliegen eingehend geprüft und konnte keinen Fehler in der Rechnung erkennen. Die Zahlungen wurden von Ihnen eingestellt. Es erfolgten von Ihrer Seite keine 12 Abschlagszahlungen.

Selbstverständlich werden wir noch heute den Sachverhalt mit Ihnen persönlich besprechen.

freundliche Grüße

Ihr gas.de Kundenservice

28.02.2013 | 10:48
von A, S, | Regelverstoß melden
Also wirklich dreist lieber BF.

Erst mahnen sie nach 14 tagen eine Rechnung an, wo sie nichts zu mahnen und dann scheinen sie auch nicht ihre Buchhaltung im Griff zu haben.

Sie sollten erstmal anfangen die Fehler bei Ihnen zu suchen, als Unternehmen öffentlich anzuprangern. Die selbe Masche haben Sie doch schon mit Priostrom auf dieser Seite abgezogen. Es wäre nicht verwunderlich wenn Sie auch diese Beschwerde als ungelöst markieren.

Aber viel Glück mit der Sammelklage, wird bestimmt funtkionieren.;o) Klingt ja ein wenig, ob sie Werbung für ihren Anwalt machen.: D

27.03.2013 | 12:46
von Andreas Sopha endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!