2811 Views | 20.02.2013 | 17:41 Uhr
geschrieben von Gast 2013

Europäische Reiseversicherung AG (München)

ERV Versicherung - absolut unseriös! Versicherungsleistung-null!

Als ich Anfang 2012 meinen Urlaub buchte, hätte ich nie damit gerechnet, daß ich eine solche Odysee erleben würde. Buchte meinen Urlaub online, leider im Nachhinnein (durch die Sendung AKTE) erfahren, daß es sich um dieses unseriöse Unister Unternehmen handelte.

SCHLAGWORTE

Kurz geschildert: Urlaub online gebucht, Tage später keine Buchungs-Bestätigung erhalten. Nachdem ich das Unternehmen anschrieb, bekam ich einen telefonischen Rückruf. Angeblich kann die Buchung nicht bestätigt werden, da ich das "Häckchen" bei der Rücktritts/Storno Versicherung nicht gesetzt hatte. Wohl gemerkt, dieses Häckchen nahm ich bewußt heraus, da ich überzeugt war, diesen Urlaub anzutreten. Es kam auch noch nie vor, daß ich einen Urlaub nicht antrat. Die Dame am Teledon quatschte mich im wahrsten Sinne des Wortes eine halbe Stunde voll, daß es nicht möglich wäre, den Urlaub zu bestätigen, wenn ich keine Versicherung abschließe und da ich ein Kind hätte, wäre es angebracht.etc. Außerdem ist eine Versicherung für das ganze Jahr (die sich von selbst um ein weiteres Jahr verlängert, wenn keine Kündigung meinerseits) günstiger, als eine Einmalige etc.

Schließlich willigte ich ein und schloß diese Vers. ab. Jetzt erst begann das Unglück.

Wie der Zufall so will, ist es zum ersten Mal in meinem Leben passiert, daß ich aus gesundheitlichen Gründen diesen Urlaub nicht antreten konnte. Daraufhin fielen Stornokosten von ca. 700 € an. Wer bezahlte diese Stornokosten NICHT? Die ERV-Versicherung - die ich persönlich bisher als durchaus seriös empfand (war schonmal über ERV versichert). Eine Unverschämtheit! Sogar einen Anwalt mußte ich einschalten und trotzdem windet sich diese Versicherung aus Ihrer Pflicht die Stornokosten zu übernehmen heraus! WOZU bitte hat man eine Reiserücktritts-Versicherung? WOZU, wenn diese im Ernstfall für einen Rücktritt sowieso nicht einsteht?

Da frage ich mich schon, ob man eine solche Versicherung noch Ernst nehmen kann! Von Seriosität mal ganz zu schweigen. Bin unheimlich enttäuscht und würde NIE wieder eine Reiserücktritts-Versicherung abschließen!

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Meine Forderung an Europäische Reiseversicherung AG: Endlich als "Reiserücktritts-Versicherung" Ihre Pflicht erfüllen und die Stornokosten übernehmen!


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Kommentare und Trackbacks (5)


20.02.2013 | 18:52
von Will's Wissen | Regelverstoß melden
Wann kommt der Rest der Geschichte den Sie uns unterschlagen haben?

20.02.2013 | 20:20
von ReclaBoxler-8127915 | Regelverstoß melden
Was bitte haben Stromkosten mit einer Reiserücktrittsversicherung zu tun?

20.02.2013 | 20:40
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Irgendetwas verschweigen Sie doch, wie auch Will's Wissen schon schreibt.

Wenn Sie doch schon einen Anwalt beauftragt haben und dieser keinen Erfolg hatte, wie können Sie dann sagen, dass sich der Versicherer "heraus windet"? Also ist doch bei Ihnen irgendetwas nicht stimmig!

13.03.2013 | 18:55
von Gast 2013 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seitens der Versicherung: totale Verweigerung. Bin sehr enttäuscht, dass sich eine "Reiserücktrittsvers" sich mit allen Mitteln weigert die Stornokosten zu übernehmen. Eine Unverschämtheit! Das nennt man Versicherungsschutz! Trotz Anwalt etc. ERV - nie wieder, nicht empfehlenswert, teuer und bietet für diesen Preis 89 Euro - nichts!
Ohne Vers. wäre ich zwar auf den Stornokosten sitzen geblieben, jedoch hätte ich die 89 € und die Anwaltskosten gespart!
Das bei einer "seriösen" Versicherung! Schade.


23.08.2013 | 13:26
von Maria Kalmus | Regelverstoß melden
Ja aber ich verstehe nicht ganz warum du dich so aufregst. Es ist doch ganz klar, dass die Reiserücktrittsversicherung dafür nicht aufkommt, da sie nur in bestimmten Fällen die Kosten für eine Nichtangetretene Reise übernimmt. Schau mal das sind die Gründe: www.reiseruecktrittsversicherung.com/ratgeber/reiseruecktrittsgruende/ Da steht zwar, plötzliche Erkrankungen oder Verletztungen, aber bei den Krankheiten handelt es sich um chronische Krankheiten. Also wenn das bei dir der Fall ist, dann hättest du den Anspruch. Ansonsten nicht. Es ist aber trotzdem immer ärgerlich, wenn mann die Versicherung abschließt, mit dem Gedanken, mann bekommt im Fall aller Fälle sein Geld zurück, wenn mann nicht fliegen kann. Aber ein Blick in die Vertragsbedingungen vernachlässigen viele. Und das ist leider Gottes falsch.



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