305 Views | 10.08.2014 | 11:14 Uhr
geschrieben von Ingrid Maier

Europäische Reiseversicherung AG (München)

Versicherung leistet keine Erstattung

ERV Rücktrittsversicherung:

Eine psychische plötzliche Erkrankung ist keine Erkrankung lt. dieser Versicherung.
Somit habe ich nicht nur den fast kompletten Reisepreis, sondern auch noch die hohen Reisekostenversicherungskosten bezahlt.

Allerdings gibt es auf der Website ein Standard-PDF über Versicherungsbedingungen, da heißt es, dass auch pschyische Erkrankungen versichert seien (4.3). Ich habe die Versicherung angerufen, aber sie bleibt bei der Weigerung der Zahlung des Reisebetrages.

Ehrlich gesagt, fühle ich mich nicht nur abgezockt. Für was schließt man eine Versicherung ab, wenn dann die Leistung im Schadensfall nicht erbracht wird.

Ich kann nach diesen Erfahrungen nur von der ERV abraten!

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Meine Forderung an Europäische Reiseversicherung AG: Knapp1000 Euro


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Kommentare und Trackbacks (2)


01.09.2014 | 10:23
von Ingrid Maier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte die Versicherung auf Ihre Standardbestimmungen aufmerksam gemacht - aber man schickt nur Standardantworten zurück: in dem bestimmten Vertrag ist einfach lapidar jegliches psychische Krankheit ausgeschlossen - also auch nicht in unserem Fall, der plötzlich und unerwartet eingetroffen ist. ERV nie wieder!


22.09.2014 | 14:59
von Ingrid Maier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, wurde leider nicht gelöst




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