Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1049 Views | 08.03.2013 | 18:19 Uhr
geschrieben von J. Go

FlexStrom AG (Berlin)

Dubiose Mahnung mit Zahlungsfrist von 2 Tagen!

Bestell-/Kundennummer: D10900002040722

Ich habe heute, am 08.03.2013, eine Mahnung von meinem Stromanbieter FLEXSTROM (im folgenden Text einfach FS genannt) per Post erhalten, die auf den 05.03.2013 datiert ist. Eine Rechnung habe ich zuvor nicht erhalten, mehr dazu in Punkt 3.

SCHLAGWORTE

1. Frage: Gilt für die Zahlungsfrist das Datum, das auf dem Schreiben vermerkt ist oder das Datum, wann das Schreiben vorliegt? Im ersten Fall könnte sich ja der Absender ein Datum einfach ausdenken, das scheint mir rechtlich mehr als fraglich. Im Fall könnte der Empfänger zwar auch ein falsches Empfangsdatum behaupten, aber das ist weitaus schwieriger.

In dem Schreiben wird gefordert, den Gesamtbetrag in Höhe von über 700 Euro, bis zum 10.03.2013 zu überweisen.

2. Frage: Die Frist liegt nur 5 Tage nach dem im Schreiben angegeben Datum und nur 2 Tage nach dem tatsächlichen Erhaltsdatum des Schreibens. Handelt es sich nicht in beiden Fällen um eine sittenwidrige Fristsetzung?

In dem Schreiben steht desweiteren folgende Behauptung:

"Sie haben dafür bereits eine Rechnung erhalten, die Sie bisher jedoch nicht beglichen haben. Zu Ihrer Erinnerung erhalten Sie deshalb mit diesem Brief eine Übersicht mit Informationen zum offenen Betrag. "

3. Frage: Diese Behauptung ist falsch und ich bin sicher, dass weiß der Absender auch. Weder per Post, noch versteckt in Werbepost oder per Email habe ich bisher eine Rechnung erhalten.
Kann ich den Absender wegen dieser falschen Behauptung anzeigen? Ich wäre bereit, eine eidesstattliche Aussage abzugeben. Ich würde diesen Schritt gerne gehen, da ich die Behauptung eindeutig als Instrument der Legitimation der extrem kurzen Frist sehe und mich durch diese insgesamt eingeschüchtert fühle.

In dem Schreiben ist übrigens kein Hinweis zu finden, wofür die Mahnung genau gestellt wird und ich weiß es bisher auch selbst noch nicht. Ich bin bei FS seit einem Jahr Kunde und dort muss das gesamte im Voraus bezahlt werden. Das bisherige Jahr ist natürlich bezahlt, also, so dachte ich, wird diese Mahnung sicher das kommende Jahr betreffen und ist einfach versehentlich zu hoch.

In der Mahnung wird aber folgendes angegeben: "Infos zum Betrag: 2012-##### (Rücklastgebühren gemäß AGB - Punkt 7) " (Die Rautezeichen sind im Schreiben auch genau so. Warum, weiß ich nicht) In den AGB von FS wird das Wort "Rücklastgebühr" nicht ein einziges Mal gebraucht. Zudem hat Punkt 7 der AGB 9 weitere Unterpunkte und ich konnte in keinem einzigen etwas finden, das mir in diesem Fall weitergeholfen hätte.

Ich werd also einfach nicht schlau aus dem Betrag! Ich weiß nur soviel, die Mahnung betrifft das Jahr 2012 und irgendwelche dubiosen Rücklastgebühren, die FS in den AGB aber verschweigt. Den Fixbetrag für das Jahr 2012 hatte ich aber schon im Voraus bezahlt (so wie vertraglich festgelegt) und dieser war mit 424,60 Euro DEUTLICH unter dem von FS geforderten Betrag. Ansonsten findet sich in dem Schreiben kein einziger Hinweis darauf, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und wofür er eigentlich gefordert wird. Daher die 4. Frage: Muss auf der Mahnung nicht deutlich werden, wie sich der Betrag zusammensetzt?

Und natürlich: Welche rechtlichen Schritte stehen mir offen und welche haben auch tatsächlich gute Chancen auf Erfolg?

Vielen Dank im Voraus!

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Meine Forderung an FlexStrom AG: 1. Klärung des Sachverhalts, 2. Änderung der Zahlungsfrist, 3. Ggf. Änderung des geforderten Betrags und natürlich 4. Eine Entschuldigung für diese Frechheit.


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Kommentare und Trackbacks (5)


08.03.2013 | 23:25
von Tilo G. | Regelverstoß melden
Hallo Jascha Goltermann,

mich wundert Ihre Situation nicht. Die kommt mir und auch vielen ander Kunden von Flexstrom und Flexgas recht bekannt vor. Unter dem Beitrag " Flexgas versendet Mahnungen ohne Rechnungslegung" können Sie die Situation gern auch mal nachlesen. Auch ich habe erst durch den Empfang der 1. Mahnung erfahren, dass eine Rechnung angeblich an mich zugestellt worden sei. Es ist aber keine Rechnung angekommen.Im Regelfall versendet Flexstrom (FS) oder Flexgas (FG) die Rechnungen garnicht. Man wird nur per E-Mail darüber informiert, das in Ihrem persönlichen Kundenbereich (Zugang mit Benutzername und Passwort) Ihre Rechnung bereit liegt. Nach einem Anruf bei FG wurde mir per E-Mail die " Rechnung " zugesendet. Es handelte sich um die Auffordrung einer Zahlung für das 2. Vertragsjahr. Es war für mich aber nur ein Schreiben, was die Bedingungen einer Rechnung in keinster Weise erfüllte (keine Rechnungsnummer, Steuernummer usw.). Jedenfalls bin ich schriftlich vorab per E-Mail und per Einschreiben mit Rückschein in Einspruch gegangen, worauf später die Mahnung von FG zurückgezogen wurde. Sie bnötigen erst einmal eine anerkannte Rechnung um in Verzug zu kommen. Es wird eine Summe angemahnt, über die Sie nicht einmal eine Rechnung besitzen. Sie befinden sich nicht in Verzug. Bei einer korrekt ausgestellten Rechnung steht ein Ausstellungsdatum. Mit diesem Datum läuft die Zahlungsfrist und nicht erst wenn Sie die Rechnung erhalten haben. Achtung! Sie sollten unbedingt sich das Schreiben nochmal ansehen, es könnte sein, dass FS sich den Betrag mit einer angeblich erteilten Einzugsberechtigung von Ihren Konto abbucht. Entziehen Sie vorsorglich diese Einzugsermächtigunmg FS schriftlich und kontrollieren Sie Ihr Konto möglichst täglich. Bei erfolgtem Einzug sollten Sie den Betrag sofort zurückbuchen. Informieren Sie ggf. Ihre Bank!
Da ich auch erst mit der 1. Mahnung erfahren durfte, das mein Gas im 2. Vertragjahr um ca. 50% teurer wird, habe ich sofort von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und habe zuerst zum Grundversorger und dann zu einem anderen Anbieter gewechselt, da kein direkter Wechsel zu einem anderen günstigen Anbieter in einem solchen Fall möglich ist. Rein rechtlich ist die Preiserhöhung ungültig, da sie ja erst mit der 1. Mahnung davon erfuhren. Ich denke, es waren mindestens 6 Wochen vor Ablauf des 1. Vertragsjahres, bei einer vereinbarten Gesamtlaufzeit von einem Jahr. Das werden Ihnen FS mit Sicherheit nicht freiwillig zugestehen. Nur mit Anwalt usw.
Zu Ihrer 2. Frage: Die Zahlungsbedingungen kann ein Unternehmen selbst festlegen. Allerdings sollte es auch möglich sei, dass der Kunde eine angemessene Frist hat, den Betrag einzuzahlen.
zu Ihrer 3. Frage bzw. Abschnitt habe ich Ihnen bereits ein Paar Anworten geben können. In der Mahnung sollte zumindest der angemahnte Betrag, Belegnummer, Fälligkeitsdatum enthalten sein und bis wann Sie den fällig gestellen Btrag zahlen sollen. Lassen Sie sich aber keine Angst von FS machen. Die mahnen eine Rechnung an, die es nicht gibt. Kein Gericht der Welt würde sie zu Zahlung verurteilen.
Mit dem Begriff Rücklastgebühr kann ich mir nur so erklären, dass im Falle eines beauftragten Einzuges per Lastschrift Ihr konto nicht ausreichend gedeckt ist und bei einem ein 2. Versuch Bankgebühren anfallen, mit denen Sie dann belastet werden. Sie haben sicher zu stellen, dass Ihr Konto zum Zeitpunkt des Einzuges ausreichend gedeckt ist.
Zur 4. Frage: In einer Mahnung wird grundsätzlich nur der Betrag, Fälligkeit der Rechnung, Verzugstage und natürlich die Rechnungsnummer angegeben. Nur in der Rechnung selbst wird aufgeführt und nachgwiesen, welche Leistung Ihnen berechnet werden.
Mein guter Rat aus meinen Erfahrungen mit FG bzw. FS: Sie sollten sofort kündigen und nach Bestätigung Ihrer Kündigung sich einen anderen günstigeren Anbieter suchen. Sie werden mit Sicherheit auch noch merken, das FS Ihnen nicht freiwillig den Neukundenbonus verrechnen bzw. gutschreiben wird. Zahlreiche Kunden streiten sich mit FG und FS wegen der Bonuszahlung. Da hilft Ihnen wohl nur ein Anwalt.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und starke Nerven.

Viele Grüße

Tilo G.

12.03.2013 | 22:00
von J. Go | Regelverstoß melden
Die Beschwerde habe ich recht eilig direkt nach Erhalt der Mahnung geschrieben, daher bitte ich, die Unverständlichkeit zu entschuldigen.

Das alte Vertragsjahr läuft erst in einem Monat ab und eine Rechnung habe ich diesbezüglich nicht erhalten. Daher habe ich erstmal Widerspruch eingelegt und warte nun auf eine Kopie der angemahnten Rechnung, damit ich zu dieser Stellung nehmen kann. Es kann doch außerdem auch nicht sein, dass das zweite Jahr nach Strompreiserhöhung 200% des Preises des ersten Jahres beträgt. Welche Strompreise steigen um 200%?

Ausführlicher habe ich den Sachverhalt hier dargestellt:

strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-dubiose-mahnung-mit-zahlungsfrist-von-nur-2-tagen-1617-page-1. html

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

22.03.2013 | 15:53
von Tilo G. | Regelverstoß melden
Hallo Reclabchsler-4711-WC,

da hat mir ja einer aus dem Herzen gesprochen. Dieser ProILneurotER ging mir auch in meinen Beitrag nur noch auf die Nerven. Ich musste die öffentliche Diskusion dann beenden. Sie haben völlig recht. Vielen Dank für diesen Beitrag. Tilo G.

23.03.2013 | 18:15
von Tilo G. | Regelverstoß melden
Man kann sich auch zur Nervensäge Profilern

19.04.2013 | 19:44
von J. Go gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexStrom ist jetzt insolvent. Damit hat sich das Thema wohl von selbst erledigt! :)


12.05.2014 | 18:16
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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