788 Views | 10.03.2013 | 13:02 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9590472

simyo (Düsseldorf)

Wenn selbst der Anwalt an die Grenzen der Lächerlichkeit stößt!

Es gibt eine Frage die beschäftigt einen mehr als nur einmal, wenn der Handyvertrag ausläuft.

SCHLAGWORTE

Welchen Netzanbieter soll ich denn nun nehmen? Hier eine unendliche Geschichte über simyo! Ich dachte, mein neuer Vertrag soll günstig sein. Also ging ich zu simyo, nur als ich bemerkte, das meine SMS teils nur zur Hälfte oder gar nicht bei meinem Gegenüber ankamen und die Internetseite meist 15 Minuten gebraucht hat, um nur die Webseite Google aufzurufen, war mir klar das ich nicht zufrieden bin und zu einem anderen Anbieter wechseln muss. Und ab da begann der Ärger.

Ich kündigte alles auf Ende September 2012, was mir simyo schriftlich bestätigte, jedoch acht Tage vor dem bestätigten Vertragsende hatte ich schon keinen Empfang mehr. Also musste ich schnell nach einem anderen Anbieter schauen, als mir für diesen Monat dann einen Rechnungsbetrag von simyo abgezogen wurde. Mit einem für mich unerklärlich hohen Betrag ging ich auf "mein simyo", um nachzusehen, wie simyo auf diesen Betrag kam, doch leider war mein Kundenkonto schon gelöscht.

Also ließ ich den Betrag zurück buchen, mit der Bitte an simyo dass sie mir doch eine für mich nachvollziehbare Rechnung schicken sollen, da Sie dazu verpflichtet sind. Und einer Erklärung, warum simyo einen Vertragsbruch begangen hat, wo sie doch meine Kündigung auf Ende September bestätigt hatten. Das einzige, was ich jedoch als Antwort bekam, waren standartisierte Texte, bei denen scheinbar jeder Arbeiter im Callcenter einmal antworten durfte.

Irgendwann hatte ich dann das Inkasso-Unternehmen am Hals und mir blieb nichts anderes übrig, als einen Anwalt zu nehmen. Doch dieser erhält bis heute dieselben vor formulierten Antworten.

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Meine Forderung an simyo: Schadensersatz für nicht erbrachte Leistungen und Mehraufwand und eine ordnungsgemäße Rechnung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


18.03.2013 | 07:24
von ReclaBoxler-9590472 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.04.2013 | 07:09
von ReclaBoxler-9590472 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weil einfach einfach eben NICHT einfach ist, .




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