2854 Views | 15.03.2013 | 15:50 Uhr
geschrieben von Silvio Dias

Commerzbank Aktiengesellschaft (Hamburg)

Pfandtausch Immobilie

Vor kurzem habe ich einen Pfandtausch bei meiner Bank beantragt und der wurde auch genehmigt. Mein Haus habe ich verkauft und stattdessen eine Wohnung gekauft.

SCHLAGWORTE

Als ich 2006 diese Haus gekauft hatte, kostete es EUR 180.000 - und habe es 2012 für EUR 240.000 - verkauft. Die Wohnung, die ich jetzt gekauft habe kostete EUR 217,000. -

Für das Darlehen besteht eine aktuelle Grundschuld von EUR 170,000. -

Ich habe den Verdacht, dass die Bank meine neue Wohnung absichtlich unterbewertet hat, um von mir zusätztliche Sicherungen zu fordern. Sie haben mir als zusätzliche Sicherheit EUR 10,000. - auf ein Konto verpfändet.

Es wurde eine Objektbesichtigung und Bewertung durchgeführt, 3 Monate nachdem das Geschäft abgewickelt war, und die Bank schreibt mir jetzt, dass eine Kopie von dieser Bewertung nicht zur Verfügung gestellt werden kann, da Sie ausschliesslich fur interne Zwecke erstellt wurde.

Kann die Bank einfach so meine Wohnung bewerten wie sie es für gut hält?

Wie komme ich wieder an meine EUR 10,000. -?

Noch nie hat mir eine Firma das Leben so schwer gemach wie die Kreditabteilung von der Commerzbank, schlechtere Erfahrung geht nicht.

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Kommentare und Trackbacks (3)


15.03.2013 | 18:20
von Gerhard | Regelverstoß melden
Sie müssen bei der Bewertung drei Dinge beachten.

1. Mit 217.000 Euro waren Sie, wenn der Verkäufer Wirtschaftlich denkt, der höchst bietende Käufer. Das heißt, andere waren nur bereit weniger als Sie zu zahlen.

2. Nur weil Sie dafür 217.000 Euro bezahlt haben, muß es nicht auch soviel Tatsächlich Wert sein. Der Wert kann drüber liegen, er kann aber auch deutlich drunter liegen.

3. Im Falle einer Zwangsversteigerung gehört das Objekt denjenigen, der im ersten Versteigerungsverfahren mindestens 7/10 des Gutachterwertes bietet. Darunter kann die Bank den Verkauf verweigern, darüber aber nicht. Und wenn wir mal Ihren Kaufpreis auch als Gutachterwert nehmen, sind das gerade mal 151.900 Euro die im ersten Versteigerungsverfahren sicher rein kommen. Bei späteren Terminen kann es auch noch weniger werden.

Und 151.900 Euro sind nun mal einfach weniger als 170.000 Euro Ihrer Grundschuld. Somit besteht auf alle Fälle schon mal eine Sicherungsdifferenz.

05.04.2013 | 16:25
von Silvio Dias noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bank weigert sich mir das Gepfändete Geld freizugeben obwohl ich durch diesen misslungenen Pfandtausch in finanzielle Schwierigkeiten geraten bin. Dazu habe ich noch eine Bearbeitungsgebühr von EUR 1,200. -bezahlt, und jede Menge Aerger am Telefon.
Durch diese zusätzliche Forderung habe ich gerade noch den Kaufpreis der neuen Wohnung bezahlen können. Hinzu kamen noch EUR 2,500. - Verzugszinsen weil die Kaufpreisfälligkeiten nicht rechtzeitig bezahlt wurden.
Wie von der Bank verordnet, wurde eine Immobilienbewertung von einer Firma gemacht aber die Bank verweigert mir den Einblick in diese Bewertung weil es anscheinend ausschliesslich für "interne Zwecke" gemacht wurde. Der Objektwert wird mir von der Bank verheimlicht.
Kommentar von Gerhard ist absolut nicht zutreffend weil ich mir sicher bin dass der Marktwert der Wohnung wesentlich höher ist hat als die Grundschuld.
Fazit: Der Commerzbank ist meine persönliche Lage egal. Ich bezahle meine Schulden so wie es mein Gehalt erlaubt. Wenns es zur Insolvenz - Zwangsversteigerung kommt dan wünsche ich der Commerzbank viel spass mit der Wohnung, mir hängt alles zum Hals raus.


31.05.2013 | 10:35
von Silvio Dias noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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