Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 419 Views | 20.03.2013 | 11:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2294772

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Verschleppte Abschlagsanpassung und zu hoch geforderte Abschläge

Bestell-/Kundennummer: 00262264, Vertragsnummer 00262287

Am 25.07.2013 wurde nach einem Zählerstand ein Guthaben von 315,40 Euro mitgeteilt.

SCHLAGWORTE

Nach telefonischer Vereinbarung sollte dementsprechend der vorherige monatliche Abschlag von 65 Euro logischerweise angepasst und herunter gesetzt werden.
Stattdessen erreichte mich im Oktober eine Abschlagsrechnung, in der von Juli an das Guthaben weiterhin mit der zu hoch angesetzten Abschlagshöhe von 65,-- € verrechnet wurde.

In zahlreichen Telefonaten wurde mir zugesichert, die Abschläge dem Realverbrauch entsprechend anzupassen und das Guthaben rückwirkend ab Juli neu zu berechnen.
Diesen Versprechen folgten allerdings keine Taten, stattdessen forderte HitEnergie auch weiterhin die Zahlung von 65,-- €.

Im November 2012 widerrief ich die Lastschriftermächtigung zu Dezember 2012, was mir am 28.11. auch schriftlich bestätigt wurde. Dennoch versuchte das Unternehmen, für Dezember 2012 65,-- € vom Konto abzubuchen und versuchte kurz darauf, die entstandenen Rückbuchungsgebühren von 10,-- € in Rechnung zu stellen.

Weiterhin hagelte es seitdem unzählige Mahnungen, in denen HitEnergie die Zahlungen von 65,-- €/Monat an mahnt. Sämtliche Widersprüche blieben unbeantwortet, anstatt anhand des Zählerstandes den Anschlag anzupassen und das Guthaben neu zu verrechnen.

Am 10.01.2013 wurde mir dann der neue Abschlag von 49,48 € ab März 2013 genannt (dass ich meinen Vertrag zum 31.3.2013 mittlerweile gekündigt habe, ignoriert man), man beharrt aber weiterhin darauf, Abschläge von 65,-- € von Juli an zu berechnen und besteht auf diese Forderungen bis einschließlich Januar 2013.

Nach der Abschlagsberechnung von 49,48 € ab meinem Zählerstand würde ich jedoch von 07/2012 bis einschließlich 12/2012 abschlagsfrei bleiben bei korrekter Verrechnung des Guthabens.

Aufgrund einer Abbuchung von 9,60 € im November 2012 würde für den Januar 2013 ein Betrag von 21,26 € offen bleiben, den ich umgehend im Januar gezahlt habe.

Im Februar habe ich den Abschlag von 49,48 € gezahlt. Dennoch überschwemmt ExtraEnergie mich mit Mahnungen und Zahlungsaufforderungen, um die zu hoch geforderten Abschläge, die nicht meinem Realverbrauch entsprechen einzutreiben.
Im Februar 2013 versuchte sich HitEnergie übrigens erneut, widerrechtlich Zugriff auf mein Konto zu erlauben und 65,-- € abzubuchen, die von der Bank rück gebucht wurden - ich bin gespannt, ob man meint, die 10,-- € Rückbuchungsgebühren erneut von mir zu fordern.

Sämtliche sowohl per Einschreiben als auch im Kundencenter getätigten Widersprüche werden beharrlich ignoriert und nicht beantwortet, mit Ausnahme des folgendem vom 08.02.2013:

____________________________________________________________________

Hiermit lege ich schriftlichen Widerspruch gegen die von Ihnen geforderten Posten und die Mahnung vom 28.01.2013 ein.
Dass Sie auf die bereits getätigten Widersprüche und Aufforderungen vom 09.01.2013, 23.12.2012, 13.12.2012 und 28.11.2011 keine Stellung beziehen und den Sachverhalt offensichtlich nicht überprüfen, ist bezeichnend.

Jedoch wurde mir am 10.01.2013 endlich der Abschlag nach der Zählerablesung vom 25.07.2012 in Höhe von 49,48 Euro genannt.
Wie ich bereits unzählige Male anmahnte, wurden die von Ihnen geforderten Abschlagkosten von 65 Euro monatlich nicht dem reellen Stromverbrauch angepasst.
Da es trotz unzähliger mündlicher Versicherungen, diese Forderungen rückwirkend ab dem Datum der Zählerablesung anzupassen und mit dem bestehenden Guthaben zu verrechnen, ist diesbezüglich in den letzten 6 Monaten nichts geschehen und Ihr Unternehmen besteht nach wie vor auf die Zahlung von überhöhten Abschlagszahlungen.

In der Rechnung Nr. 07868794 vom 25.07.2012 wurde mir schriftlich ein Guthaben in Höhe von 315,40 Euro bestätigt.
Die nun auf meinem Realverbrauch basierenden Abschlagszahlungen betragen laut Mitteilung Ihrerseits vom 10.01.2012 49,48 Euro.
Die daraus resultierende korrekte Abrechnung des Guthabens, zu der ich Sie seit Juli 2012 auffordere, lautet also:

Leistung
Abrechnungsperiode
Rechnungsbetrag in EUR
Abschlagszahlung Strom 1355093
01.07.2012 - 31.07.2012
49,48
Abschlagszahlung Strom 1355093
01.08.2012 - 31.08.2012
49,48
Abschlagszahlung Strom 1355093
01.09.2012 - 30.09.2012
49,48
Abschlagszahlung Strom 1355093
01.10.2012 - 31.10.2012
49,48
Abschlagszahlung Strom 1355093
01.11.2012 - 30.11.2012
49,48
Abschlagszahlung Strom 1355093
01.12.2012 - 31.12.2012
49,48
Abschlagszahlung Strom 1355093
01.01.2013 - 31.01.2013
49,48

Rechnungsbetrag brutto
346,36
Vom Guthaben über 315,40 EUR werden verrechnet

-315,50
geleistete Zahlung November 2012
-9,60

Verbleibender Zahlbetrag
21,26

Der verbleibende Zahlbetrag wurde umgehend überwiesen.
Für die Monate Februar und März 2013 werde ich jeweils den Abschlag von 49,48 Euro zahlen.

Mir bleibt festzustellen, dass trotz des Berichts des n-tv 2012 über verschleppte Abschlagsberechnungen sowie dauerhaft überhöhte Abschlagsforderungen an über 18.000 Kunden Ihres Unternehmens die Zustände sich trotz des Versprechens Ihres Vertriebsleiters Slaven Grizelj offensichtlich nicht gebessert haben.

Ich weise sie zusätzlich darauf hin, dass mir trotz eine schriftlichen Bestätigung der Zahlungsumstellung auf das Rechnungsverfahren vom 29.11.2012 und schriftlicher Widerrufung des Lastschriftverfahren Ihr Unternehmen am 04.02.2013 sich erneut widerrechtlich Zugriff auf mein Konto zu verschaffen versucht hat, wie schon im Dezember 2012.
Wie bereits im Dezember 2012 werde ich die Ihnen dadurch entstandenen Kosten der Rückbuchung selbstverständlich nicht übernehmen.

___________________________________________________________________

Darauf erreichte mich eine E-Mail (natürlich ohne Ansprechpartner) mit dem lapidaren Inhalt "
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vertragsnummer 262287.

Die Senkung des Abschlagsbetrages tritt ab 01.03.2013 in Kraft. Es ist somit noch ein Betrag von 140,00 Euro aus den Abschlagsrechnungen vom 28.11.2012 und 27.12.2012 offen".

Man hat also entweder meinen Widerspruch überhaupt nicht gelesen oder ist nicht in der Lage, den Sachverhalt zu verstehen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Verbraucherschutz NRW gegen das Unternehmen klagt, da die Praktik, deutlich überhöhte Abschläge zu fordern, offensichtlich Masche des Unternehmens ist:

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article110902495/Hohe-Abschlaege-Klage-gegen-Stromanbieter.html
www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article110911097/Streit-um-zu-hohe-Abschlaege-fuer-Strom.html

Da das Unternehmen übrigens für jede unrechtmäßige Mahnung 3,-- € Mahngebühren berechnet und nun dazu übergeht, diese mit meinen geleisteten Zahlungen zu verrechnen, werde ich die Zahlung für März 2013 deutlich reduzieren und auf die Jahresabrechnung warten, da ich kein Interesse habe, dass die Auszahlung von bestehendem Guthaben monatlang verschleppt und unrechtmäßige Mahnposten davon abgerechnet werden.

Ich stelle die gleiche Forderung wie in meinen unzähligen über Monate gestellte Widersprüche.

Nämlich eine korrekte Verrechnung des bestehenden Guthabens Juli 2012 auf meinem abgelesenen Realverbrauch basierend sowie Verzicht auf die unrechtmäßig gestellten Mahngebühren.
Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Korrekte Verrechnung des Guthabens dem Zählerstand entsprechend ab Juli 2012 sowie Verzicht auf die unrechtmäßig erhobenen Mahngebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.03.2013 | 09:22
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (8)


04.04.2013 | 10:32
von ReclaBoxler-2294772 | Regelverstoß melden
Bis heute keine weitere Reaktion von ExtraEnergie nach Kontaktierung unter der in der Antwort angegebenen Emailadresse. "Stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern".

05.04.2013 | 17:46
von ReclaBoxler-2294772 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen beantwortet die gesendete Email an die im Kommentar genannte Adresse nicht.


07.04.2013 | 10:38
von Renate Traut | Regelverstoß melden
Da wird auch keinerlei Antwort kommen. Die sitzen das so lange aus, bis Rechtsmittel eingelegt werden. Ist doch ein probates Mittel Zeit zu gewinnen. Mit dem Kundenguthaben können die arbeiten bis zum Sankt-Nimmerleinstag.

20.04.2013 | 00:05
von ReclaBoxler-2294772 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin -wie erwartet- keine Reaktion auf die Antwort an die oben angegebenen Emailadrese.


20.04.2013 | 00:07
von ReclaBoxler-2294772 | Regelverstoß melden
"Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. "

25.04.2013 | 14:06
von ReclaBoxler-2294772 | Regelverstoß melden
Es ist unglaublich.

Anstatt die am 31.03. geforderte Jahresendabrechnung zu stellen, schiickt man nun ein Inkassobüro, das die offenen Beträge eintreiben will.
Wohlgemerkt, Forderungen, die auf einer reinen Schätzung basieren (die man selber korrigiert hat) und nicht auf dem Realverbrauch, versucht man per Inkasso einzutreiben, anstatt ordnungsgemäß eine Jahresendabrechnung zu erstellen.

11.05.2013 | 01:01
von ReclaBoxler-2294772 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unternehmen reagiert weiterhin nicht


11.05.2013 | 01:03
von ReclaBoxler-2294772 | Regelverstoß melden
Der Verbraucherschutz vermutet zinslose "Darlehen" der Kunden als Grund für diese Geschäftspraktik.
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp



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