primamobile GmbH (Berlin)
Primamobile GmbH akzeptiert fristgerechten Widerruf nicht
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 631052 Auftragsnummer: 4-349226154
Wir sind eine studentische Rechtsberatung und haben im Namen eines Kunden von Primamobile ordentlich bevollmächtigt Widerruf eines Mobilfunkvertrages erklärt, der ihm telefonisch vor Weihnachten aufgedrängt wurde. Mehrfach wurde ihm versichert, dass die Widerrufsfrist "natürlich" erst mit Erhalt der Simkarte zu laufen beginnen könne. Außerdem wurde ihm wahrheitswidrig der Versand der Karte bestätigt, obwohl sie erst zwei Wochen danach an kam. Nach Ansicht von primamobile seien alle Schreiben verfristet, obwohl das erste noch innerhalb der Frist ab Erhalt der Widerrufsbelehrung zuging und die Simkarte unverzüglich nach Erhalt zurück geschickt wurde.
Immer wieder wurde er telefonisch und schriftlich zur Zahlung genötigt.
Mittlerweile droht primamobile mit rechtlichen Schrittten und Einträgen bei Schufa und Co.
17.04.2013 | 11:36
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter ReclaBoxler-7194682,
Ihre Beschwerde haben wir erhalten, können diese jedoch nicht ganz nachvollziehen.
Wir haben Ihrem Mandanten die Tarifwechselbestätigung mit der entsprechenden Widerrufsbelehrung für den beauftragten Tarif „active allnet-flat 6GR“ am 20.12.2012 übersandt. Mit dieser Auftragsbestätigung konnte Ihr Mandant alle Tarifmerkmale sowie sämtliche Entgelte für Gespräch nochmals einsehen und wurde über das Widerrufsrecht belehrt. Von dem Widerrufsrecht wurde jedoch kein fristgerechter Gebrauch gemacht.
Ein fristgerechter Widerruf hätte innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen ab Zugang der Widerrufsbelehrung eingehen müssen. Bei normaler Postlaufzeit ist die Tarifwechselbestätigung spätestens am 27.12.2012 zugegangen, so dass die Widerrufsfrist spätestens am 10.01.2013 abgelaufen war. Ihr Schreiben vom 24.01.2013 ist mithin als Widerruf verspätet.
Damit konnte der Tarif für Ihren Mandanten nach Ablauf der Widerrufsfrist eingerichtet werden. Auf den Zeitpunkt des Zugangs der SIM-Karte kommt es für die Berechnung der Widerrufsfrist auch nicht an.
Selbstverständlich werden unsere Dienstleistungen erst ab dem Zugang der SIM-Karte berechnet. Aufgrund des wirksamen Vertragsschlusses sind unsere Forderungen und Mahnungen aber berechtigt.
Die zurückgesandte Hardware, können wir Ihrem Mandanten, gegen Übernahme der Versandkosten, gern erneut zusenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Primamobile GmbH
Allerdins macht die primamobile GmbH hier falsche Angaben.
Die Widerrufsbelehrung erreichte den Kunden am 28.12. und der erste Widerruf mit Mail vom 11.1.2013 war somit grundsätzlich schon fristgerecht. Das Schreiben wurde postalisch noch wiederholt.
Weiterhin hatte der Kunde am 28.12.2012 ein ausführliches telefonisches Gespräch mit einem Mitarbeiter von primamobile, bei dem ihm mehrfach versichert wurde, dass die Frist frühestens mit Erhalt der Simkarte beginnen könne. Außerdem sei die Karte laut Mitarbeiter noch am 28.12.12 verschickt worden. Der Kunde hat nachdringlich darauf hingewiesen, dass er das Produkt testen müsse, weil er in der Vergangenheit Netzprobleme hatte. Das hat er auch beim Abschluss des Vertrages zur Bedingung gemacht.
Unabhängig vom tatsächlichen Fristablauf wurde der Kunde mit wahrheitswidrigen Angaben (Ankunft der Karte am 15.1.2013!) in die Position gedrängt den Widerruf nicht zu erklären. Hätte er beim Telefonat erfahren, dass die Simkarte ihn erst nach Fristablauf erreichen würde, hätte er sofort den Widerruf erklärt.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Auf Grund der gesetzlichen Widerrufsfristen wird die SIM-Karte erst mit Ablauf der 14-Tages-Frist versendet.
D. h. erst nach der Frist wird die Karte versendet.
Der Kunde versteht: 14 Tage Widerrufsfrist mit Erhalt der Karte.
Stattdessen kommen weiter Rechnungen.
Kein seriöses Vorgehen.
Wir können nur deutlich von diesem Unternehmen warnen.