Durch Samsung Electronics endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 740 Views | 19.04.2013 | 21:41 Uhr
geschrieben von Daniel Obst

Samsung Electronics GmbH (Schwalbach / Ts.)

Garantie wegen angeblicher Fremdfirmware verweigert

Bestell-/Kundennummer: 60176092

Seit knapp einem Jahr nach dem Kauf (21.12.2011) des Smartphones Galaxy W (GT-I8150) treten auf allen Fotos Staubflecken auf, welche sich nicht durch Reinigung der Linse beheben lassen. Hier ist vermutlich Staub durch eine undichte Stelle auf den Sensor gelangt.

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Samsung verweigert die Reparatur innerhalb der zweijährigen Garantie mit der Begründung, dass Fremdsoftware gefunden wurde. Das Telefon wurde als Neugerät erworben und außer den offiziellen Updates von Samsung wurde nie irgend eine andere Firmware aufgespielt. Die Aussage ist daher falsch.

1. Es besteht kein Zusammenhang/keine gegenseitige Beeinflussung zwischen Staub auf dem Sensor (Hardware) und der Firmware (Software).

2. Selbst falls es sich um Fremdfirmware handeln sollte, schließt diesen dies die "Garantiebedingungen Telekommunikation" von Samsung (de.samsung.com/de/support/garantiebedingungen.aspx) nicht aus:

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Garantiebedingungen Telekommunikation

Samsung gewährt für dieses Produkt eine Garantie gegen Material und Verarbeitungsfehler für einen Zeitraum von zwölf Monaten und von sechs Monaten auf im Lieferumfang befindliches Zubehör. Bei Erwerb nach dem 01.05.2006 gewährt Samsung für dieses Produkt eine Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler für den Zeitraum von vierundzwanzig Monaten und von sechs Monaten auf im Lieferumfang befindliches Zubehör. Für Bluetooth Headsets gilt eine Garantie von zwölf Monaten. (Für separat erworbenes Zubehör gelten sechs Monate.) Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf beim Fachhändler. Garantieleistungen für dieses Produkt können auch in anderen Ländern - wie auf der Garantiekarte aufgeführt - in Anspruch genommen werden, sofern dieses Produkt im jeweiligen Land vertrieben wurde.

Wenn sich das Produkt während des Garantiezeitraums unter normalen Benutzungs- und Wartungsbedingungen als defekt erweist, wenden Sie sich an den Einzelhändler, bei dem das Produkt ursprünglich gekauft wurde oder direkt an unsere Hotline. Die Haftung von Samsung und der von Samsung beauftragten Service-Zentren beschränkt sich auf die Kosten für die Reparatur und / oder den Austausch der unter die Garantiebestimmungen fallenden Einheit.

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Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Gerät ursprünglich verkauft hat. Außerdem erfüllen auch von Samsung autorisierte Fachhändler und autorisierte Service-Zentren die Garantieleistungen entsprechend den Bestimmungen, die den Käufern in dem betreffenden Land mitgeteilt werden; weitere Informationen bezüglich der autorisierten Service-Zentren erhalten Sie bei unserer Hotline.

Samsung Electronics GmbH
Am Kronberger Hang 6
65824 Schwalbach/Ts.
Deutschland

Für Mobiltelefone: Telefon 0180 5 67267864 bzw. 0180 5 MSAMSUNG*
(*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, aus dem Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

Garantiebestimmungen

1. Die Garantie gilt nur, wenn die Garantiekarte ordnungsgemäß ausgefüllt wurde und bei Vorlage des Kaufnachweises bestehend aus einer Original-Kaufquittung oder einem Kassenbeleg mit Angabe des Kaufdatums, des Händlernamens, der Modellbezeichnung, der Serien-/IMEI-Nummer und der Produktnummer. Samsung behält sich das Recht vor, Garantieleistungen zu verweigern, wenn diese Informationen nach dem Kauf des Produktes entfernt oder geändert wurden.

2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit).

3. Garantiereparaturen müssen durch einen autorisierten Vor-Ort Service Partner bzw. ein autorisiertes Service-Zentrum durchgeführt werden. Die Kosten für Reparaturen, die durch nicht von Samsung autorisierte Service-Zentren durchgeführt wurden, werden nicht erstattet und die Garantie erstreckt sich nicht auf Reparaturen oder Schäden, die ggf. durch solche Reparaturen entstehen.

SCHLAGWORTE


4. Reparaturleistungen oder der Austausch im Rahmen der Garantie berechtigen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn des Garantiezeitraums. Reparaturen und direkter Austausch im Rahmen der Garantie können mit funktionell gleichwertigen Austauscheinheiten erfolgen.

Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden. Die folgenden Punkte werden nicht durch die Garantie abgedeckt:
- Regelmäßige Prüfungs-, Wartungs-, Reparatur- und Austauscharbeiten aufgrund von normalem Verschleiß.
- Unsachgemäße Benutzung oder Missbrauch, einschließlich - aber nicht ausschließlich darauf beschränkt - der Unterlassung, dieses Produkt für seinen normalen Zweck oder in Übereinstimmung mit den Gebrauchs- und Wartungsanweisungen von Samsung zu benutzen.
- Aktualisierung von Software aufgrund von Änderungen der Netzwerkparameter.
- Benutzung des Produkts in Verbindung mit Zubehör, das nicht für die Verwendung mit diesem Produkt zugelassen wurde.
- Ausfall des Produktes aufgrund einer fehlerhaften Installation oder einer Verwendung, die nicht den gültigen technischen oder sicherheitsbezogenen Normen entspricht, oder aufgrund der Nichteinhaltung der Anweisungen im Produkthandbuch.
- Unfälle, höhere Gewalt oder Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs von Samsung liegen, verursacht durch Blitzeinschlag, Wasser, Feuer, öffentliche Unruhen oder unzureichende Belüftung.
- Nichtgenehmigte Modifikationen, die am Produkt vorgenommen wurden, damit das Produkt örtlichen oder nationalen technischen Normen in Ländern entspricht, für die das Produkt von Samsung ursprünglich nicht konzipiert wurde.
- Beschädigung des Akkus durch Überladen oder Nichteinhaltung der speziellen Anweisungen für den Umgang mit Akkus im Produkthandbuch.
- Reparaturen, die durch nicht autorisierte Service-Zentren durchgeführt werden, zum Beispiel Demontage des Produkts durch eine nicht autorisierte Person.

In folgenden Fällen werden von Samsung keine Garantieleistungen erbracht:
- Die Modell-, die Serien-/IMEI-Nummer oder die Produktnummer auf dem Produkt wurde geändert, gelöscht, unkenntlich gemacht oder entfernt.
- Die Akkus wurden mit Ladegeräten aufgeladen, die nicht von Samsung zugelassen sind.
- Das Produkt wurde Flüssigkeiten / Chemikalien jeglicher Art und / oder extremen Temperaturen, Nässe oder Feuchtigkeit ausgesetzt.
- Ein Siegel am Akkugehäuse oder an den Akkuzellen wurde aufgebrochen oder offensichtlich manipuliert.
- Beschädigung des Akkus durch Überladen oder Nichteinhaltung der speziellen Anweisungen im Produkthandbuch für den Umgang mit Akkus.

Haftungsausschuss:
Samsung haftet weder bei Geräten, die unter die Garantie fallen, noch bei Geräten außerhalb der Garantie für den Verlust der SIM-Karte bzw. für den Verlust von Speicherdaten. Samsung haftet nicht für Vermögensschäden, Ausfallzeiten, Leih- oder Mietgeräte, Fahrtkosten, entgangenen Gewinn oder ähnliches. Die Haftung von Samsung ist auf den Anschaffungswert des Produktes beschränkt.

6. Die Rechte des Käufers nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung, d. h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer wie auch andere Rechte, werden von dieser Garantie nicht angetastet. Diese Garantie ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers und weder Samsung noch seine Tochtergesellschaften sind haftbar für Begleit- oder Folgeschäden oder für die Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungspflicht für dieses Produkt.

Hinweis:
Bitte senden Sie keine defekten Geräte an die Postadresse nach Schwalbach. Bitte wenden Sie sich im Falle eines Defekts an unsere Hotline oder an einen autorisierten Servicepartner, den Sie im Bereich Servicepartner auswählen können.

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Kommentare und Trackbacks (2)


27.04.2013 | 13:52
von Daniel Obst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.05.2013 | 20:07
von Daniel Obst endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich mich an die Rubrik "Vorsicht Kunde" der Zeitschrift c't gewendet hatte und der Redakteur bei Samsung nachfragte, erhielt ich das Telefon und eine Tüte "Samsung-Gummibärchen" am 18.05.2013 kostenfrei repariert zurück.

Der Artikel ist in der c't 12/2013 auf Seite 68 nachlesbar.




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