Von eteleon beantwortete Beschwerde. | 675 Views | 28.06.2013 | 18:48 Uhr
geschrieben von A. Kemper

eteleon AG (München)

Unberechtigte Androhung Sperrung Karte wg Rechnungsreklamation

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer C0247189

Habe vom Betreiber eine unberechtigte Androhung einer Sperrung meiner SIM Karte erhalten, sofern ich nicht sofort den reklamierten Teil einer Rechnung zahle.

SCHLAGWORTE

Mehrfach wurde von mir nach einem detaillierten Prüfprotokoll zu einer berechtigten Rechnungsreklamation gebeten. Bisher wurde mir ein solches qualifiziertes Prüfprotokoll nicht überlassen. Es bestehen erhebliche Zweifel an grosser Menge angeblich veranlasster AuslandSMS an eine nachweislich nicht existente Rufnummer!

Diesbezüglich kann die in Rechnung gestellte Dienstleistung nicht erbracht worden sein. In der Abrechnung hat eine Minute mehr als 60 Sekunden? Wie kann dies alles sein. Unternehmen hat keinerlei Interesse gezeigt, die reklamierten Sachverhalte qualifiziert zu prüfen bzw eine erfolgte Fehlberechnug zu erstatten. Das ganze stellt sich mehr und mehr als vorsätzlicher Abrechnungsbetrug dar, da kein ernsthaftes Interesse an einer qualifizierten Prüfung erkennbar ist.

Ich bin von DeutschlandSIM sehr enttäuscht und somit auch von der B2C.de Gmbh und der Muttergesellschaft eteleon AG, die ich bis dato sehr geschätzt habe.

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Meine Forderung an eteleon AG: Sofortige Stornierung der zu unrecht geforderten Entgelte


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
01.08.2013 | 20:47
Firmen-Antwort von: eteleon AG
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter User A. Kemper,

gerne möchten wir Bezug nehmen auf Ihre Einträge vom 28.06. bis 22.07.

Es liegt sehr in unserem Interesse direkt mit Ihnen in Kontakt zu treten, um den Sachverhalt bezüglich der Rechnungsreklamation im Detail besprechen und schnellstmöglich klären zu können.

Unser Kundenservice hat sich nach Ihrem Anruf bei uns bereits intensiv mit besagter Rechnungsreklamation befasst.
Die Mitarbeiter unseres Kundenservices haben seit 12. Juli leider vergeblich versucht, Sie telefonisch zu erreichen.

Gerne können Sie uns per E-Mail an partner spider monkey eteleon.ag nochmals Ihre gewünschte Rückrufnummer zukommen lassen, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr DeutschlandSIM-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


08.07.2013 | 11:02
von A. Kemper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider erfolgte seitens der B2C.de GmbH zu meinem Anschreiben bezgl. der unberechtigten Androhung einer Sperrung keine weitere Antwort trotz meiner ausdrücklichen Bitte.
Im Gegenteil wurde mir mitgeteilt dass man Daten die zu einer Betrugsprüfung evtl. diesnlich sein könnten gelöscht wurden.
Dies erfüllt nunmehr meines Erachtens auch zumindest dem Anschein nach den Tatbestand der Beteiligung an einem versuchten Betrug seitens des Anbieters selbst.


22.07.2013 | 20:57
von A. Kemper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute gab es zwar keine Sperre der Karte aber es gibt bisher von Deutschland-SIM keine weiteren Antworten zu meinen konkreten Fragen. Stattdessen hat man mir nunmehr trotz meiner Einwendungen erläutert dass die betreffenden Daten gelöscht sein, so dass eine weitere Prüfung nicht môglich sei. Vor dem Hintergrund meiner Reklamation ist dies überhaupt nicht mehr sachlich nachvollziehbar. Es ist schade dass meine Fragen an die Geschäftsführung bisher leider immer noch nicht beantwortet wurden.


05.08.2013 | 08:20
von A. Kemper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bin verwundert, dass man mir nach Monaten der erfolglosen Rechnungsreklamation jetzt mittteilt, dass man die Reklamation schnellstmöglich klären will und lasse mich überraschen. Dass man sich bisher intensiv mit einer Lösung der Reklamation befasst hat, konnte ich leider nicht feststellen. Warum mein Provider mich nicht erreicht hat, ist mir unerklärlich, da die Telefonnummer wohl bekannt sein dürfte und ich bisher auf meiner Mailbox auch keine Anrufversuche oder Mitteilungen feststellen konnte. Sobald es eine sachlich orientierte Lösung durch DeutschlandSIM gibt, ohne gerichtliche bzw. staatsanwaltschaftliche Hilfe werde ich dies hier gerne mitteilen.


26.08.2013 | 15:27
von A. Kemper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma DeutschlandSIM.de (Tochter der b2c.de GmbH, die wiederum Tochter der ETELEON AG ist?) über die ich meinen Mobilfunkvertrag geschlossen habe erklärt, dass man stets aufgrund der pauschalen Aussage des Providers O2, dass die Abrechnung in Ordnung sei, dieser Aussage uneingeschränkt ohne weitere Prüfung glauben schenkt.! Im Sinne des Kunden mal zu prüfen und zu erläutern warum denn in der eigenen Abrechnung eine Minute mehr als 60 Sekunden hat, wäre auch im Kundenintresse nicht Aufgabe der deutschlandSIM. Auch wie es sein kann, dass angebliche SMS-Dienstleistungen an eine nachweislich nicht existente Auslandsrufnummer erbracht werden konnten sei nicht Aufgabe von DeutschlandSIM als meinem Vertragspartner. Ich frage mich dann allerdings wessen Aufgabe es ist, meine berechtigten Zweifel an einer mir in Rechnung gestellten aber nicht erbrachten Dienstleistung zu klären? Zwischenzeitlich hatte ich Gelegenheit mit der Firma b2c.de GmbH telefonischen Kontakt aufzunehmen, nachdem ich von der Rechtsanwalts-Kanzlei WBB mit Sitz in Krefeld (anwaeltekrefeld.de) schriftlich in Form einer von mir als Nötigung empfundenen Mitteilung aufgefordert wurde, ausstehende Forderungen sofort zu begleichen, da man mir ansonsten seitens b2c.de GmbH das Vertragsverhältnis fristlos kündigen müsse und mir trotzdem die monatlichen Kosten als Kündigungsfolgeschaden gerichtlich geltend machen will. Ich habe aufgrund dieses von mir als Nötigung empfundenen Schreibens des Anwalts im Auftrag der b2c.de GmbH die geforderte Zahlung in Höhe von 84,97 EUR unter Vorbehalt geleistet um eine Sperrung der benötigten Mobilfunkverbindung zu verhindern. DeutschlandSIM hat mir heute telefonisch zugesagt dass man 35 EUR im Rahmen eine Kulanz (aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) meinem Konto gutschreiben wolle, aber an der ursprünglichen Forderung trotzdem festhält, da sie erbracht worden sei. Die Klärung meiner berechtigten Zweifel wäre nicht ihre Aufgabe als mein Vertragspartner! Aha, das ist ja mal ein sehr kundenfreundlicher Vertragspartner der sich den berechtigten Fragen seiner Kunden nicht als relevanter Ansprechpartner für eine Beantwortung stellt.
Da ich nach wie vor weiss, dass die von b2c.de GmbH abgerechnte Dienstleistung von mir nicht in Anspruch genommen wurde (diverse Auslands-SMS an immer die gleiche Rufnummer die nachweislich nicht existiert) bleibt mir nun nichts weiteres übrig als die Angelegeheit als Verdacht auf Abrechnungsbetrug inkl. des Verdachts auf Nötigung polizeilich zur Anzeige zu bringen!
Desweiteren werde ich versuchen diesen Vorgang auch zum Schutze weiterer Kunden der DeutschlandSIM oder der b2c.de GmbH bzw. der ETELEON AG an die Presse weiterzugeben zwecks Berichterstattung.
Ich bin in diesem Zusammenhang auch daran interessiert wer sich ebenfalls ähnlichen unberechtigten Rechnungsansprüchen dieser Firmen gegenübersieht. Kontakt kann hier gerne direkt mit mir erfolgen über ReclaBox.

Eine schnellstmögliche Klärung der Rechnungsreklamation wie sie seitens der b2c.de GmbH hier am 01.08.2013 (siehe obiger Eintrag) in Aussicht gestellt wurde, kann ich vor dem Hintergrund des nunmehr erhaltenen Anschreibens der beauftragten Anwalts KANZLEI WBB Kaiserstrasse 155 in 47800 Krefeld ( www.anwaeltekrefeld.de) nicht feststellen.
Die telef. zugesagte Kulanzgutschrift der DeutschlandSIM in Höhe von 35 EUR rechtfertig auch weiterhin nicht die Berechnung einer nicht erbrachten bzw. von mir nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung.
O2-Pauschal Protokoll (alles in Ordnung) hin oder her.
Da es weiterhin an einer plausiblen Erklärung meiner berechtigten Anfrage mangelt, bin ich gezwungen den Vorgang als Verdacht auf Abrechnungsbetrug, sowie auf Verdacht auf Nötigung von der Staatsanwaltschaft untersuchen zu lassen.

Wer hat u. U. ähnliche Erfahrungen mit den drei o. g. Firmen gemacht?
Bitte unbedingt Kontakt mit mir aufnehmen.

A. Kemper


25.07.2014 | 09:31
von Eteleon AG Offiziell | Regelverstoß melden
Hallo "A. Kemper",

wir haben erneut Ihren Fall geprüft und konnten feststellen, dass es keine falschen Berechnungen gibt.
Mehrfach haben wir dies auch direkt beim Netzanbieter o2 getestet, sodass hier eine Fehlbearbeitung ausgeschlossen werden kann.

Mobilfunkleistungen werden nur berechnet, wenn diese genutzt wurden. Da es grundsätzlich auch zu einem Fehler kommen kann, prüfen wir jede Anfrage dazu bis ins kleinste Detail.
Wie beschrieben, war bei Ihren Rechnungen alles in Ordnung.

Schade, dass Sie nicht mit uns zufrieden sind.
Sollten Sie offene Fragen haben, können Sie sich gerne mit Hilfe des Kontaktformulars an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr eteleon-Team



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