Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 742 Views | 27.09.2013 | 17:40 Uhr
geschrieben von Werner Pfeiffer

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

E.ON hält gegebene Zusagen nicht ein

Bestell-/Kundennummer: 272004551842

Ich habe am 05.10.2012 beim E.ON-Vertrieb in Landshut angerufen, um den Leerstand meines bis dahin vermieteten Hauses zu melden.

SCHLAGWORTE

Die Mitarbeiterin sagte, sie nehme dies auf und setze den Vertrag auf Leerstand, dies würde 5,00 EUR Zählermiete pro Monat und ggfls. halt den für Licht etc. entnommenen Strom kosten. Als Abschlagszahlung wurden analog zu den vereinbarten Kosten 5,00 EUR pro Monat festgesetzt, die ich ab November 2012 entsprechend bezahlt habe.

Bei der am 01.07.2013 erstellten Jahresrechnung wurden dann aber für 2012 ganz normale Grundgebühren von 8,33 EUR/Monat und 2013 von 8,00 EUR/Monat abgerechnet. Dies habe ich am 04.07.2013 telefonisch beim E.ON-Vertrieb moniert. Statt einer korrigierten Rechnung kam am 25.07.2013 eine Mahnung mit einer völlig überhöhten Mahngebühr von 5,00 EUR. Am 28.08.2013 bekam ich eine falsche Schlussrechnung (mit falschem Zählerstand) und am 17.09.2013 schließlich noch einmal eine Mahnung mit erneut 5,00 EUR Mahngebühren, da ich die falsche Rechnung noch nicht bezahlt hatte.

Durch diverse Telefonate mit dem E.ON-Kundendienst wurden zumindest die unberechtigterweise erhobenen Mahngebühren gestrichen und mir zugesagt, das vorhandene Guthaben von 57,18 EUR demnächst an mich zu überweisen. Um die zuviel berechnete Grundgebühr wolle man sich kümmern und dies an die entsprechende Beschwerdeabteilung weiterreichen.

Heute Nachmittag bekam ich schließlich einen Anruf von Frau J. von einem E.ON-Call-Center in Berlin, die mir mitteilte, dass die Mahngebühren gestrichen werden, aber die Grundgebühr richtig berechnet sei. Auf meinen Einwand, dass etwas anderes vereinbart worden war, ging sie gar nicht ein, sondern hat mir entweder aus Unwissenheit oder mit Vorsatz folgende falsche Begründungen geliefert:

- angeblich fordere der Netzbetreiber eine höhere Grundgebühr wie früher, als noch 5,00 EUR berechnet wurden - wie ist es dann möglich, dass andere Versorger z. B. nur 4,00 EUR/Monat berechnen

- angeblich sei die Grundgebühr durch die Erhöhung der EEG-Umlage gestiegen - dies ist völliger Unsinn ist, da die EEG-Umlage pro KWh erhoben wird.

Ich fordere E.ON hiermit auf, die im Oktober 2012 getroffene Vereinbarung einzuhalten und nur die damals ausgemachten 5,00 EUR/Monat zu berechnen.Die zuviel gezahlten 30,63 EUR sind an mich auszuzahlen.

Ich finde es äußerst ärgerlich, wie von E.ON mit berechtigten Reklamationen umgegangen wird, dass falsche Rechnungen mit falschen Zählerständen gestellt werden und dass mit schlichtweg unwahren Argumenten versucht wird, den Kunden ab zu wimmeln.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstattung der zuviel berechneten Grundgebühr in Höhe von 30,63 EUR


Firma hat geantwortet nach 26 Tage nach 26 Tage
24.10.2013 | 13:23
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

bitte entschuldigen Sie die verzögerte Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage.

Am 23.10.2013 wurde ein persönliches Anschreiben an Sie versandt, in dem wir Ihre Fragen beantwortet haben. Wir hoffen, Sie sind mit der von uns vorgeschlagenen Lösung zufrieden und wir konnten die entstandenen Missverständnisse klären.

Freundliche Grüße

E.ON Deutschland Energie GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.10.2013 | 10:31
von Werner Pfeiffer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weder habe ich das bereits festgestellte Guthaben von 57,18 EUR bisher überwiesen bekommen, noch hat sich E.ON um die noch strittige Überzahlung von 30,63 EUR für zuviel berechnete Grundgebühr gekümmert. Es gab hierzu weder telefonischen noch schriftlichen Kontakt - E.ON ignoriert den Vorgang einfach.


22.10.2013 | 10:50
von Werner Pfeiffer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON hat bis heute weder reagiert, noch das Guthaben ausgezahlt.


29.10.2013 | 12:28
von Werner Pfeiffer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit wurde zu meiner Zufriedenheit gelöst - Danke!




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