ExtraEnergie GmbH (z. B. Hamburg)
Abschlagszahlungen GAS
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 01692395
Unser jährlicher GAS-Verbrauch wurde von uns mit 26.000 kWh geschätzt.
Nach Angaben von priogas wurde anhand der Daten des Netzbetreibers (Vorjahresverbrauchswert) der Jahresverbrauch auf 234.707 kWh festgesetzt.
Nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber wurden diese Angaben nie getätigt.
Nach vielen, vielen Telefonaten, Mails und Unannehmlichkeiten wurde der Jahresverbrauch tatsächlich auf 26.000 kWh seitens priogas korrigiert und die monatliche Pauschale auf 159,00 Euro festgelegt.
Abgebucht wurden nunmehr für 2 Monate (Oktober und November 2013) 350,00 Euro.
Eine Klärung scheint unmöglich - aber wir werden entsprechende Schritte einleiten.
Alles mehr als bedauerlich - insbesondere die Inkompetenz der Mitarbeiter des Service Centers.
NIE WIEDER PRIOGAS!
07.11.2013 | 14:59
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind.
Wir möchten Ihr Anliegen gerne mit Ihnen persönlich klären und werden Sie in Kürze kontaktieren. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Schutz vor Inkasso:
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/
Die Schlichtungsstelle Energie hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die EE erhoben:
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesnetzagentur-prueft-beschwerden-gegen-billiganbieter-a-924029.html
Entscheidung: Extraenergie GmbH muss Rechnungen per Post zustellen:
www.ferner-alsdorf.de/2013/10/entscheidung-extraenergie-gmbh-hitstrom-muss-rechnungen-per-post-zustellen/
EnWG § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung:
(2) Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Wird eine Vorauszahlung
vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen
Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies
angemessen zu berücksichtigen. Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig.
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Hallo Zusammen,
ich versuche seit Wochen - nein, seit Monaten - die Angelegenheit zu klären und mich in GEDULD zu fassen.
Auf die Beantwortung einfacher Fragen hinsichtlich Ihrer nicht mehr zu akzeptierenden Vorgehensweise habe ich einige Wochen gewartet.
Suchen Sie immer noch eine Möglichkeit mir zu erklären, dass für unsere 110m2 - Wohnung 234.707 kWh Gasverbrauch jährlich zu veran-schlagen sind?
Das entspricht übrigens einem monatlichen Abschlag von über 1.200,00 Euro.
Dafür haben wir es dann aber bestimmt kuschelig warm.
Was bezwecken Sie mit Ihrer Hinhaltetaktik?
Ich halte mich besser zurück.!
Ganz im Gegenteil.
Durch eine wirklich unqualifizierte Antwort-Mail hat sich die Situation noch verschäfiertev
Ganz im Gegenteil.
Durch eine wirklich unqualifizierte Anwort-Mail hat sich die Situation noch verschärft!
Beschwerde ist noch nicht gelöst