Von HDI Global beantwortete Beschwerde. | 790 Views | 06.01.2014 | 11:21 Uhr
geschrieben von Florian Tebs

HDI Global SE (Hannover)

HDI hilft Dir nie

Bestell-/Kundennummer: Schaden- Nr. 8020113488130E

Hier mal eine kleine Dastellung des Regulierungsverhalten der HDI.

Am 02.09.2013 hatte ich einen schweren Verkehrsunfall bei dem ich erheblich verletzt wurde.

1 Tag Intensivstation und weitere 4 Tage Krankenhausaufenthalt waren die Folge.

Weitere 6 Woche war ich krankgeschrieben und bis zum heutigen Tage habe ich unter den Folgen des Unfalls zu leiden.

Der Schadenhergang ist klar und auch die Schuldfrage eindeutig durch Zeugenaussagen und die polizeiliche Ermittlungen geklärt.

Trotzdem erfolgt keine befriedigende Regulierung durch die HDI.

Mein Fazit HDI hilft Dir nie!

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Meine Forderung an HDI Global SE: Endlich eine befriedigende Regulierung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.01.2014 | 11:59
Firmen-Antwort von: HDI Global SE
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrter Herr Tebs,

vielen Dank für Ihre in diesem Forum eingestellte Beschwerde. Wir bearbeiten Ihren Vorgang momentan und melden uns zeitnah bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

HDI Versicherung AG

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.01.2014 | 04:40
von Florian Tebs | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Mitarbeiter der HDI,

leider ist das die einzige Auskunft, die ihr Unternehmen erteilt.
Es wird geprüft und bearbeitet.

Die Sachlage in meinem Fall ist eindeutig geklärt und es wird immer nur taktiert.

Ob es im Interesse ihrer Kunden ist, durch die Verweigerung bei der Regulierung die Kosten in die Höhe zu treiben wage ich zu bezweifeln.

Mein Rat an alle die eine Versicherung suchen. Finger weg von der HDI.
An Geschädigten, die als Gegner die HDI-Gerling haben. immer sofort einen Anwalt konsultieren, Kooperation kann man nicht erwarten.

In diesem Sinne. HDI, hilft Dir nie

12.01.2014 | 14:08
von Florian Tebs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die HDI setzt noch immer auf die Verzögerungstaktik.
Auch die letzte Frist vor Klage (06.01.2013) wurde versäumt.
Schade, dass man trotz glasklarem Sachverhalt die Gerichte bemühen muss.


20.01.2014 | 04:33
von Florian Tebs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.07.2016 | 13:11
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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