Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 823 Views | 26.01.2014 | 21:02 Uhr
geschrieben von Daniela Will

primastrom GmbH (Berlin)

Außerordentliche Kündigung: Inkompetenz und Ignoranz

Bestell-/Kundennummer: KNR-STR-00011318

Aus beruflichen Gründen muss ich meine Wohnung in Berlin unverhofft aufgeben und zurück in mein Elternhaus ziehen. Da die Stromversorgung dort bereits durch einen anderen Anbieter gewährleistet ist, ist es mir nicht weiter möglich, die Leistungen von primastrom in Anspruch zu nehmen. Ich berief mich daher auf mein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 626 BGB), welches ausdrücklich in den AGBs von primastrom verankert ist, und übersendete primastrom gleichzeitig meine Ummeldebescheinigung. Die Reaktion: völlige Ignoranz. Primastrom sendete mir lediglich ein allgemeines Formschreiben, in dem die Kündigung zum August 2015 bestätigt wurde, und ging mit keinem Wort auf meinen Fall ein.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich daraufhin mehrmals bei der kostenpflichtigen Hotline anrief, wussten verschiedene Mitarbeiter weder, dass das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund in den AGBs auftaucht ("Das sind jetzt zu spezielle Fragen. "; "Da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. "), noch, wie ich weiter vorgehen sollte. So empfahl man mir, erneut einen Brief zu schreiben, meinen Fall zu schildern und die Ummeldebestätigung mitzusenden - also exakt das zu tun, was ich bereits getan hatte. Inkompetenz pur!

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Ich möchte noch erwähnen, dass weder 1&1, noch KabelDeutschland, noch sämtliche andere Anbieter, die ich ebenfalls vertragsgemäß aus wichtigem Grund kündigen musste, so unkooperativ und kundenunfreundlich waren wie primastrom. Stattdessen reagierten die Unternehmen schnell und kulant!

Besonders verärgert bin ich über die Reaktion von primastrom, da es schon bei Vertragsabschluss gravierende Probleme gab, u. a. musste ich die zur Bestellung nötige Datenaufnahme ganze viermal (!) durchführen und dafür jedes Mal wieder die kostenpflichtige Hotline anrufen, nachdem ich merkte, dass einfach keine Auftragsbestätigung einging. Trotz großem Ärgernis und viel Geduld habe ich mich jedoch dazu breitschlagen lassen, einen Vertrag mit der Firma abzuschließen - offenbar ein Fehler.

Alles in Allem bin ich maßlos verärgert und sehe nun keine andere Möglichkeit, als den Fall einem Anwalt zu übergeben, sollte primastrom nicht endlich zu ihren Vertragsklauseln stehen und auf mich zukommen.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Akzeptanz der außerordentlichen Kündigung zum 01.02.2014


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.01.2014 | 08:36
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Will,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde aufmerksam zur Kenntnis genommen und möchten zuallererst unser Bedauern über Ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen.

Selbstverständlich besteht bei Ihrem Vertrag mit Primastrom, wie bei allen Schuldverhältnissen, die gesetzliche Möglichkeit das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB außerordentlich zu kündigen.

Ein Wohnortswechsel stellt jedoch grundsätzlich keinen wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift dar. Jedenfalls dann, wenn es Primastrom möglich ist, am neuen Standort die Leistung zu erbringen, handelt es sich um einen ausschließlich vom Kunden zu vertretenen Umstand, der nicht zu Lasten des Anbieters geht. Eine entsprechende Handhabung ist im Übrigen gängige Praxis und wird bei Versorgungsverträgen (Telefon, Internet, Kabelfernsehen, etc.) von fast allen Anbietern so gehandhabt.

Wie wir Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt haben, können wir Ihnen Ihre außerordentliche Kündigung daher erst bestätigen, wenn wir unserer Leistungsfähigkeit am Ihrem neuen Standort geprüft haben. Mittlerweile haben wir diese Prüfung abgeschlossen und mussten leider feststellen, dass wir an Ihrem neuen Standort unsere Leistung nicht anbieten können.

Insofern können wir Ihnen nunmehr die außerordentliche Kündigung Ihres Vertrags zum 1. Februar 2014 bestätigen. Wir würden Sie, zum endgültigen Abschluss der Angelegenheit insofern lediglich bitten, alle bis zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu begleichen und den Vertrag im Übrigen als beendet anzusehen.

Wir hoffen wir konnten nunmehr alle Unklarheiten beseitigen und zu einer zufriedenstellende Lösung beitragen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Primastrom Team!

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.02.2014 | 08:41
von Daniela Will gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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