Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 351 Views | 07.02.2014 | 11:16 Uhr
geschrieben von B. T.

E.ON Energie Deutschland GmbH (landshut)

Unkorrekte Abrechnung - Rechnungseintreibung per Rechtsanwalt

Bestell-/Kundennummer: 282008239770

Nach vielen Briefwechsel und der Bitte einer Klärung meines Sachverhaltes, beiße ich bei E.ON Bayern auf Granit und komme keinen Schritt weiter. Im Gegenteil:

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angedrohtes Mahnverfahren - bzw. Rechnungseintreibung per Rechtsanwalt

Mein Beschwerdegrund: Falsche Berechnung des Stromverbrauches im Defektzeitraum (tatsächlicher Defektzeitraum September 2012 bis zur Reparatur bzw. Austausch am 4. Februar 2013) meines HT Zählers. Ich habe die sämtliche Schreiben zum Klären meines Anliegens per Einschreiben gesendet. Leider hat auch dies weder von E.On bzw Bayern Werk AG zu einem ordentlichem Rückschreiben bewegt.

Meine Beschwerdesachverhalt: Der NT Zähler lief korrekt weiter und zeichnete den Gesamtstromverbrauch nach wie vor auf. Die Differenz in diesem Zeitraum kann für 6 Monate niemals 667,93€ betragen, zumal wir unseren Stromanbieter zum 10.12.2013 gewechselt haben. Folglich wäre der Defektzeitraum bei den E.ON Werke nur 3 Monate gewesen. Auf die Rechnungsforderung von E.ON Werk bat ich um detailierte Abrechnung der Differenz. E.ON verwies mich an die Bayern Werke die wiederum sagten E.ON ist zuständig. Die angeblich korrigierte Rechnung von Bayern Werk kam unverändert mit falschen Berechnungszeitsraum zurück. E.ON hat mir nun schriftlich mit einem Mahnverfahren gedroht. Dies kann ich mir als Jungunternehmer nicht leisten, zumal ich keine Schuld meinerseits sehe. Ich habe all meine Forderungen immer pünklich bezahlt. Leider kann ich keine genaue Zahl der Anrufe zwischen mir, E.On Bayern und der Bayern Werk AG wiedergeben, da diese einfach zu viele waren, die ich in meinen Arbeitspausen erledigen musste.

SCHLAGWORTE

Beschwerdeziel: Korrekte Abrechnung des tatsächlichen Defektzeitraumes. Errechnung der Differenz des Verbrauches zwischen Hoch- und Niedertarif und nur die Differenz um die es sich letztendlich handelt. Rücknahme der Anwaltsforderungen.

Es ist unglaublich, dass sich beide Unternehmen den Ball hin und her schieben und keiner den Fehler korrigiert, sondern auf ihre Forderung ungeklärt bestehen. Soll das Kundenservice sein? Auch wäre ich bereit persönlichen mit einem Sachbearbeiter das Problem zu besprechen, jedoch gibt es solche Leute bei diesem Unternehmen nicht!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Berichtigte Abrechnung HT Defektzeitraum/bzw. korrekte, detailierte Abrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.02.2014 | 14:57
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns leid, dass Sie sich so über uns ärgern müssen. Bitte entschuldigen Sie, dass die Klärung Ihres Anliegens so lange gedauert hat!

Wir haben unsere Daten nun korrigiert - die berichtige Rechnung ist bereits auf dem Weg zu Ihnen. Gern werden wir Sie noch persönlich kontaktieren, um Ihnen unsere Vorgehensweise zu erläutern.

Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen in Ihrem Sinne lösen konnten.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.03.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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