Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 893 Views | 07.02.2014 | 17:15 Uhr
geschrieben von Holger G.

Stromio GmbH (Magdeburg)

Strompreiserhöhung per E-Mail nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: 122005189

Ich habe einen Vertrag bei Grünstrom / Stromio. Laufzeit bis 31.12.2013. Ich habe auf eine Preisinformation per Post gewartet, jedoch nichts bekommen. Erst nach dem 31.12. bin ich auf die drastische Preiserhöhung von 40% aufmerksam geworden (eine als Newsletter getarnte Email). Ich habe daraufhin die Hotline kontaktiert, die mir einen Tarifwechsel zu den auf der Homepage genannten Konditionen in Aussicht stellte. Diesen beantragte ich online. Erst durch einen zusätzlichen Brief mit Fristsetzung erhielt ich Antwort: Der Tarifwechsel sei nicht möglich, 31.12. überschritten.

SCHLAGWORTE

Durch zwischenzeitlich angestelle Recherche bin ich darauf aufmerksam geworden, daß eine Strompreiserhöhung alleine per E-Mail nicht rechtes ist (Urteil des Landgerichts Dortmund Urteil Az: 25 O 247/11 vom 14.01.2011), da die Zustellung - wie in meinem Fall - eben nicht so sicher ist wie per Post. Ich habe Stromio darauf hingewiesen, daß ich vor diesem Hintergrund die erhöhten Abschlagszahlungen als gegenstandslos betrachte, die erhöhten Abschlagszahlung zurückbuche und statt dessen Abschlagszahlnungen in alter Höhe leisten werde - bis eine Strompreiserhöhung per Post erfolgt.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Wechsel in den Tarif Stromio Classic oder briefliche Mitteilung der Erhöhung --> Sonderkündigungsrecht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.02.2014 | 16:24
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir hoffen, dass Ihr Anliegen mit unserer Mitteilung vom 07.02.2014 geklärt werden konnte.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


07.02.2014 | 17:26
von Holger G. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat die Strompreiserhöhung zurück genommen




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