Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 2687 Views | 20.02.2014 | 15:39 Uhr
geschrieben von Hans--Peter Kolata

Stromio GmbH (Gifhorn)

Stromio verweigert Sonderkündigungsrecht

Bestell-/Kundennummer: 122110194

Vertragskontonummer: 122110194

SCHLAGWORTE

Sonderkündigung des Stromliefungsvertrages vom 07.02.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Stromlieferungsvertrag zum 14.03.2014.

Begründung:

Am 14.02.2014 teilten Sie mir per Verbrauchsabrechnung für Stromlieferungen eine Erhöhung des Tarifes Grünstrom classic von zurzeit 23,88401 Cent pro Kilowattstunde auf 27,4 Cent/kWh mit. Darüber hinaus erhöhten Sie auch den Grundpreis von zurzeit 6,26 €/Monat auf 7,07 €/Monat. Eine Mitteilung per Post (Az: 25 O 247/11) über eine Preiserhöhung hat nicht stattgefunden.

Der Standardtarif Grünstrom classic beläuft sich lt. Internet (screenshot vom 15.02.2014) auf 23,92 Cent/kWh und einem Grundpreis von 4,36 €/Monat.

Mein Guthaben lt. Verbrauchsabrechnung in Höhe von 149,93 € ist mir in voller Höhe auszuzahlen. Einer Aufrechnung Ihrerseits widerspreche ich gemäß § 366, Abs. 1, BGB.

Ich bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisfestsetzung herleiten. Sollten Sie zu einer einseitigen Preisfestsetzung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, so lange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 BGB.

Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach. Bitte weisen Sie mir auch die adäquate Kostenschlüsselung auf die unterschiedlichen Verbrauchergruppen nach.

Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Wegen der Erhebung des Unbilligkeitseinwands fehlt es an einer fälligen Forderung. Die Androhung der Versorgungssperre ist auch nach § 17, Abs. 1 StromGVV unzulässig und möglicherweise sogar strafbar.

Bis der billige Preis feststeht, zahle ich unter Vorbehalt einen geringeren als den von Ihnen verlangten Preis. Die Abschlagszahlungen reduziere ich ebenfalls. Auf den verminderten Preis beschränke ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.

Einen Anbieterwechsel habe ich heute vorgenommen, den ich bis zum 28.02.2014 wiederrufen kann.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Wenn mir Stromio nicht umgehend ein akzeptables Angebot macht, dann würde ich diese Vorgehensweise im Forum des Bundes der Energieverbraucher e. V. schildern und mich wegen der rechtswidrig intransparenten Preiserhöhungsmitteilung mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle-Energie wenden.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Kolata

Antwort von Stromio am 19.2.2014:

„Betreff: Preise und Tarife - Vertragskonto: 000122110194 Vorgangsnummer:4366813#5c80170

Sehr geehrter Herr Kolata,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.02.2014.

Gern haben wir den vorliegenden Sachverhalt überprüft und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit:

Die Mitteilung hinsichtlich der Preisanpassung zum 01.02.2014 datiert vom 11.12.2013 und wurde am selbigen Tag im Onlineportal für Sie bereitgestellt.
Sie wurden darüber per E-Mail von uns informiert.

Änderungen der Preise werden nach Mitteilung der Preisänderung per E-Mail oder der Bereitstellung dieser Information im Kundenbereich des Internetportals wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
Somit hat die Preisanpassung Bestand.

Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Allgemeinen Geschäftbedingungen, dass bei Ablauf dieser Preisgarantie eine Erhöhung der Preise durch die Stromio GmbH vorgenommen werden kann.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Haben Sie noch Fragen? Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung, Feiertage ausgenommen.

Im Internet finden Sie unter www.stromio.de rund um die Uhr viele Service-Informationen zu Ihrer Energieversorgung.

Freundliche Grüße

Christina Müller
Stromio Kundenservice

Stromio Kundenservice
Postfach 1463
39004 Magdeburg“

Ich werde mich deshalb bei der Schlichtungsstelle beschweren und weitergehend gerichtlich gegen diese Firma vorgehen

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sonderkündigung zum 14.3.2014 oder Konditionen wie im Internet angeboten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.02.2014 | 15:41
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.02.2014 | 23:06
von Hans--Peter Kolata noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat geantwortet und ein akzeptables Angebot gemacht, leider wurde mir der Zugriff auf mein online Kundenkonto verweigert, sodass ich zurzeit nur das Angebot per E-Mail habe. Bin vorsichtig geworden.


25.02.2014 | 15:05
von Hans--Peter Kolata gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Neuer Vertrag, alles ok.
Danke ReclaBox.




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