Von HUMANIC Ges.m.b.H beantwortete Beschwerde. | 934 Views | 21.03.2014 | 15:08 Uhr
geschrieben von Vanessa König

HUMANIC Ges.m.b.H

Napapijri Schuh nach 2 Wochen hinüber

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Ich hatte mir vor knapp 2 Wochen Sneaker der Marke Napapijri bei Humanic in Nürnberg gekauft. Bei einem Preis von 120 Euro habe ich durchaus gute Qualität erwartet. Nach nun fünfmaligem tragen reißt der Schuh seitlich oberhalb der Naht, also deutlich Materialfehler. Nach einem Anruf im Store wurde mir nur mitgeteilt, dass ohne Kassenzettel das alles mein Problem ist, obwohl ich seid Jahren Stammkunde bei Humanic in Nürnberg bin.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.04.2014 | 14:44
Firmen-Antwort von: HUMANIC Ges.m.b.H
Abteilung: Reklamationsabteilung

Sehr geehrte Frau König,

vielen Dank für Ihr Mail. Es tut uns leid, dass Sie Grund zur Beanstandung gefunden haben.

Um Ihre Reklamation bearbeiten zu können, benötigen wir einen Kaufnachweis, da Napapijri eine internationale Fremdmarke und in mehreren Geschäften zu erwerben ist. Im Falle einer Kredit- oder Bankomatkartenzahlung akzeptieren wir auch eine Kopie des Kontoauszuges. Auch auf unseren Rechnung ist ausdrücklich erwähnt, dass ein Umtausch nur mit entsprechendem Kaufnachweis möglich ist.

Wenn Sie uns den genauen Kauftag und vielleicht auch noch eine Uhrzeit nennen können, besteht die Möglichkeit den Kaufnachweis von unserem Rechenzentrum ausforschen zu lassen.

Wir bedauern Ihre Unannehmlichkeiten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ihr Humanic Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.03.2014 | 19:27
von Stefan S. | Regelverstoß melden
Wenn Sie es mit EC Karte bezahlt haben dann gehen Sie mit dem Konto Auszug hin. Die haben die Daten in der Kasse. Bei Barzahlung. Pech.

21.03.2014 | 19:48
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Das ist nicht korrekt was, Sie sagen  spider monkey Stefan S.
1. Sind sicherlich keinerlei EC Karten Zahlungen in der Kasse hinterlegt.

2. Würde auch ein Zeuge, ausreichen, der aussagt das er beim Kauf mit dabei war.

02.04.2014 | 14:47
von Theo Charles | Regelverstoß melden
Es ist richtig, dass ein Zeuge den Kauf bestätigen kann. Was ist aber, wenn das Geld ausgezahlt werden soll. Woher soll der Händler wissen, wieviel der Kunde wirklich bezahlt hat. Heutzutage sind immer irgendwo irgendwelche Aktionen mit Rabatten usw.?



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