Hermes Germany GmbH
Ablieferungsnachweis trotz mehrfacher Anfragen nicht erbracht
Bestell-/Kundennummer: 01080105835676
Über eBay ersteigerte ich Zusatznahrung, die für meine schwerbehinderte Mutter im Altenheim bestimmt war. Dort kam sie nie an. Der eBay Verkäufer interessiert sich nicht dafür und teilt nur mir eine Hermes Versandnummer mit. Diese lautet: 01080105835676
Angeblich soll das Paket bei jemanden abgegeben worden sein, dessen Name dort im Altenheim völlig unbekannt ist.
Ich habe darauf Hermes mehrfach kontaktiert, um eine Kopie des Belegs zu bekommen, um weiter zu recherchieren. Ohne Resultat. entweder sagte man mir, dass man mir den Beleg zumailen würde, oder bei erneuter Erinnerung versprach man mir das an die 'Fachabteilung' weiter zu leiten.
Entweder ist Hermes, die ja nicht mein Vertragspartner sind nicht willens oder nicht in der Lage den Nachweis zu erbringen.
Das ganze Trauerspiel dauert jetzt schon Wochen und stellt für mich den Online Handel in Frage, da ohne eBay Käuferschutz scheinbar nur der Rechtsweg beschritten werden kann.
Ich werde mir zukünftig noch genauer überlegen müssen, mit welchem Logistik Dienstleister ich zusammen arbeiten möchte. Leider!
15.05.2014 | 12:48
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
bitte senden Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf myHermes.de
https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/kontakt
oder wenden Sie sich direkt an unseren Community Support auf Twitter https://twitter.com/hermesDE
Herzliche Grüße,
Ihr Hermes Kundenservice
Sofern dieser sich nicht um eine Problemlösung kümmert, sollten Sie den eBay bzw. den PayPal Käuferschutz in Anspruch nehmen.
Sofern das Paket an Ihre Mutter adressiert und sie am Tag der Ersatzzustellung im Heim anwesend war, hätte zunächst ein Zustellversuch erfolgen müssen. Erst wenn die direkte Zustellung an den Empfänger nicht möglich ist, darf eine Ersatzzustellung erfolgen.
Es liegt somit ggf. ein Verstoß gegen die Postuniversaldienstleistungsverordnung (§3) vor.
Eine generelle Zustellung an Dritte ist ohne Zustimmung (Vollmacht) des Empfängers unzulässig.
Wenden Sie sich ggf. auch an die Bundesnetzagentur, Verbraucherservice Post. Diese ist für die Beachtung der PUDLV zuständig.
Beschwerde ist gelöst