546 Views | 09.06.2014 | 12:05 Uhr
geschrieben von Ursula Empt

E-maxx GmbH (Frankfurt a. M.)

Ware per Vorkasse gezahlt, keine Antwort auf E-Mail-Nachfrage

Bestell-/Kundennummer: 606104

Bin wohl auch auf den Vorkassenbetrug reingefallen. Erst war ich skeptisch, hab dann aber doch am 20. Mai 2014 ne LCD Fernseher gekauft bzw. bezahlt und am 28. Mai die Statusänderung bezahlt erhalten. Auf meine frage per Mail, wann die Ware kommt, erhielt ich keine Antwort. Habe zweimal nachgefragt. Nix. Hat denn schon mal jemand ware oder Geld zurück erhalten?

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Meine Forderung an E-maxx GmbH: Lieferung der gezahlten Wäre


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


11.06.2014 | 12:13
von Markus Mühlbacher | Regelverstoß melden
Ich Streite mich auch Schon seit 1 Woche mit der Firma habe Widerruf eingelegt und habe nach 1 Woche die bestätigung bekommen das sie den widerruf erhalten haben mal schauen wann das Geld wieder zurück kommt

Grüße
Markus Mühlbacher

16.06.2014 | 18:28
von Ursula Empt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe eine Email erhalten, nachdem ich rechtliche Schritte angedroht
Habe. Die Firma hat mir geantwortet, dass das
Gerät zur Zeit nicht lieferbar ist und nachgeordert werden müsse. Man machte mir den Vorschlag eine Alternative anzubieten oder das Geld zurückzuüberweisen. Diese habe ich ausgeschlagen und bin vom Kauf zurückgetreten mit der Aufforderung das gezahlte Geld zurückzuüberweisen. Bislang kam weder Geld noch Reaktion. Ich habe eine letzte Frist zur Rückzahlung für den 20. Juni 2014 gesetzt sonst erstatte ich ohne weitere Ankündigung Strafanzeige und übergebe die Sache einem Anwalt.


30.06.2014 | 21:21
von Ursula Empt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang keine Reaktion und keine Rückerstattung, obwohl ich dem Unternehmen meine bankverbindung bereits vor zwei Wochen mitgeteilt hatte. Sollte bis Ende der Woche kein geldeingang von e-maxx erfolgen, werde ich Strafanzeige erstatten und die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.


21.07.2014 | 23:46
von Ursula Empt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, es hat sich weiterhin nichts gerührt. Ich habe die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben und beschreite nun den Rechtsweg, da das Unternehmen keinerlei Reaktion zeigt.


29.11.2014 | 10:42
von Ursula Empt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach dem Versuch über meinen Anwalt durch eine letztmalige Frist mein Geld zurückzubekommen, wurde vor einigen Wochen die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Aber wenn der firmenbeteiber, übrigens keine GmbH wie im Impressum angegeben, nicht zu fassen ist, werde nicht nur ich die überwiesenen Summen als Lehrgeld bezeichnen müssen. Die reclabox wird dabei nur als Plattform zum Erfahrungsaustausch dienen können, den Betrüger aber sicherlich auch nicht dazu bewegen können, Ware oder Geld rauszurücken.




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