573 Views | 27.06.2014 | 15:16 Uhr
geschrieben von Arne Wörner
Für nur 26€ erhält man in Monschau ein „Netzteil 24V für Unterputzdose“, das laut Datenblatt eine „Mindestlast“ von „0 Ohm“ benötigt. Einsetzen ergibt: P=U*U/R irgendwas weit über einem Gigawatt. Nun könnte es sich um einen Irrtum und nicht um unlauteren Wettbewerb handeln, aber man beharrt trotz Ansprache auf der irreführenden Darstellung des Produkts.
Vielleicht irre ich mich ja und es macht mich deswegen ganz nervös? Aber Mindestlast ist doch das, was man _mindestens_ dem Gerät zumuten muss. Oder nicht?
Also als Beispiel: Ein Anhänger mit der Mindestlast 100kg und Maximallast 1t darf nicht mit 50kg oder mit 2t genutzt werden, weil er dann zu dolle hüpft oder die Achse bricht oder so.
Meine Forderung an MB-Systemtechnik GbR:
Korrektur der Produktbeschreibung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Die Formel für die Leistung lautet P = I*U. (Ohmsches Gesetz)
In dem konkreten Fall bedeutet das P = 0,5 Ampere * 24 Volt.
Das ergibt eine Leistung von 12 Watt, also nix mit Gigawatt.
Sie können an das Netzteil 24 V-Gleichspannungsgeräte anschließen mit einer maximalen Stromaufnahme von 500 mA.
Machen sie sich über die Mindestlast kein Kopfzerbrechen, Sie können auch Geräte mit sehr kleinem Verbrauch (kleiner Widerstand) an dieses Netzteil anschließen.
Und gut ist.
P=U*I und I=U/R und somit P=U*U/R
2.
Warum geben die dann eine Mindestlast von 0 Ohm an?
Ich finde das nicht nur falsch sondern auch irreführend, zumal die kurz vorher schreiben, dass das Gerät bereits bei einem Kurzschluss, der ja bereits deutlich über 0Ohm beginnt, in den Hiccup-Mode geht (was soll es auch anderes tun bei nur 12W Ausgangsleistung).
3.
Wenn denen die Grundbegriffe nicht klar sind, dann sollten die vielleicht die Datenblätter von jemandem schreiben lassen, der sich mit sowas auskennt.
Seit wann ist „kleiner Verbrauch“ das gleiche wie „kleiner Widerstand“?
Es gilt: Je kleiner der Widerstand umso höher die geforderte Leistung.
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