Canon Deutschland GmbH (Krefeld)
Merkwürdige Gewährleistungskonditionen
Ich habe mir in Deutschland eine Canon 70D gekauft. Mit der Kamera wird ein Akku und ein Ladegerät geliefert. Da der Akku leer war, wollte ich ihn mit dem Ladegerät aufladen. Das funktionierte nicht, es gab ein Dauerblinken der Kontrollleuchte als Fehleranzeige. Canon kennt diesen Fehler und hat im Internet Hinweise veröffentlicht (08.10.2013).
Trotz vieler Versuche gemäß Hinweis erfolgte keine Aufladung. Ich wendete mich, wie vorgeschlagen, per Mail an Canon und erhielt keine Antwort. Bei einem Anruf am 20.08.2014 erklärte mir der Mitarbeiter, ich müsse das Ladegerät mit Akku sowie die Kamera zur Prüfung einsenden. Auf meinen Hinweis, es habe doch gar nichts mit der Kamera zu tun und der Versand der Kamera sei nur eine Beschädigungsgefahr mehr, wurde mir erklärt, auf Zubehör gebe es keine Garantie. Ich muss folglich die Kamera einsenden. Der Hinweis, auch ein zweiter Originalakku ließe sich nicht laden, es müsse wohl am Ladegerät liegen, erbrachte nur die Wiederholung in einer Mail: 'Wie telefonisch besprochen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Kamera zusammen mit dem Ladegerät bei einer unserer autorisierten Servicestellen überprüfen und ggf. reparieren zu lassen.'
Wie ich sehe, hat Canon bislang nicht auf die anderen Beanstandungen hier reagiert.
Ich habe inzwischen mit einem autorisierten Händler gesprochen, der die Forderung von Canon als unsinnig bezeichnet. Dort werde ich das Netzteil samt Akku abgeben, ohne Kamera.
Die Vernunft hat es gelöst, Canon bleibt stur.
Schon mal was von Garantie/Gewährleistung gehört? So gute Kunden wünscht sich die Industrie.
S. Kalel:
Dummerweise verstehe ich eine Menge von Elektronik. Also bitte keine Annahmen als Grundlage von Kommentaren machen.
Offensichtlich wissen Sie auch nicht, wie ein Paket bei den Transportunternehmen behandelt wird, besonders dann, wenn 'Zerbrechlich' drauf steht.
Wozu also überhaupt diesen Kommentar?