Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 336 Views | 13.09.2014 | 12:22 Uhr
geschrieben von Norman Bordin

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Geschenkgutschein nach 37 Tagen noch immer nicht gut geschrieben

Bestell-/Kundennummer: 672_1242A0020000001D_0_000035B8_2

Sehr geehrte Damen und Herren,

BILDER
1 reclabox beschwerde de 83964 thumb
1 Bild

von Freunden hat meine Ehefrau einen Gutschein über 130€ der Unister GmbH geschenkt bekommen. Diesen löste ich für einen Hotelaufenthalt in den Haag ein.

Am 7. August 2014 fand die Abreise aus dem gebuchten Hotel statt. Laut Unister GmbH sollte die Erstattung innerhalb von 28 Tagen nach Abreise erfolgen.

Heute sind bereits 37 Tage vergangen und jeglicher Kontaktversuch zur Unister GmbH scheitert an deren Nichterreichbarkeit bzw. Strategie des "Aussitzens". Der musikalischen Warteschleife der Unister GmbH habe ich in den letzten Tagen über 3 Stunden (in Worten Drei), ohne Kontakt zu einem Mitarbeiter, lauschen dürfen, ebenso gab es bisher keine Reaktion auf Nachrichten, die man über das Portal an den Kunden"service" verschickt hat.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihren Teil des Vertrages bis spätestens zum 27. September 2014 nachzukommen, mit dem ergebnislosen Verstreichen dieser Frist werde ich den Sachverhalt juristisch und medial verarbeiten lassen.

Mit enttäuschten Grüßen

N. Bordin

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Erstattung von 130€ (fällig seit 04.09.2014)


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


14.09.2014 | 13:07
von Norman Bordin | Regelverstoß melden
Der Gutscheincode ist ja mit meiner Reise bereits verbucht, da kann nichts mehr geändert werden. ;-)

23.09.2014 | 10:15
von Norman Bordin | Regelverstoß melden
Ein Einschreiben-Rückschein ist bei der Unister GmbH eingegangen. Bisher keinerlei Reaktion aus dem Unternehmen!

09.10.2014 | 05:00
von Norman Bordin gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch wenn Unister nun den ausstehenden Betrag überwiesen hat kann ich keine Empfehlung aussprechen. Im Gegenteil, denn ich erwarte bei Versäumnissen von Vertragspartnern eine ordentliche Aufklärung des Sachverhaltes und keine klammheimliche Überweisung.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!