Durch ab-in-den-urlaub.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 291 Views | 31.08.2019 | 19:01 Uhr
geschrieben von Arjen Kut

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Ab-in-den-Urlaub ist Abzocker

Ich habe gestern ein paar Angebote über ab-in-den-urlaub.de gesucht. Ich wollte den Angebot buchen und habe meine persönliche Daten gegeben aber bevor ich bezahle, habe ich die Buchung abgebrochen (ich war einfach zurück zur angeboten Seite).

SCHLAGWORTE

Ich habe keine Bedingung akzeptiert, ich habe keine Zahlung Methode gegeben, ich hatte keine Abmahnung auf dem Bildschirm, dass ich eine Buchung gemacht habe und so weiter. Dabei steht beim App, dass ich „Keine Buchung“ habe!

Am nächsten Tag um 8:00 Uhr habe ich eine E-Mail gesehen. Sie haben mir eine Rechnung geschickt!

Ich habe angerufen und sie haben mir gar nichts geholfen und gesagt, dass sie stornieren kann aber ich muss trotzdem 318,00 Euro bezahlen!

Als ich gesagt habe, dass es eine Abzocke ist, die Frau sagte: „ok gehen Sie zur Polizei, auch sie können nichts machen! “

(Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: „Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.“)

Ich bin eine Studentin und 318,00 Euro ist meine monatliche Miete für Wohnheim. Ich kann dieses Geld nicht bezahlen. Und ich werde dieses Geld nicht bezahlen!

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Ich will keine Stornierung bezahlen


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Kommentare und Trackbacks (3)


07.09.2019 | 22:22
von Arjen Kut noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.09.2019 | 08:06
von Arjen Kut noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.10.2019 | 01:17
von Arjen Kut endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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