QSC AG (Köln)
Call-by-Call Mahnung nach zwei Jahren
Ich habe überraschungsweise am 22.06.2009 von Ventelo GmbH eine Mahnung erhalten (erster Brief überhaupt von denen zur mir). Es steht drin, dass ich dem Ventelo GmbH 4,61€ schulde, natürlich plus Mahnungskosten! Meine Call-by-Call-Telefonie-Rechnungen wurden immer über Deutsche Telekom beglichen.
Ich habe nie einen Brief bekommen, dass irgendwo Rechnungen offenstehen. Ich war bei der Telekom in Mannheim, es war nichts gegen mich zu finden. Ich habe Ventelo (telefonisch 0,14 Cent pro Minute) um die alte Rechnung gebeten. Aber sie sagten, dass ich es selbst beweisen muss, dass ich die Rechnung vor zwei Jahren beglichen habe! Ich habe sie nicht von ihrem sichtbaren Irrtum überzeugen können.
Ich habe nach dem Fall im Internet gegoogelt. Es gibt viele ähnliche Fälle von dieser Firma. Eine telefonische Beratung kostet bei der Verbraucherschutzzentrale in Mannheim 1,50€ pro Minute. Ich habe viel mehr Geld bei diesem Problem eingesteckt, aber mein Fall muss mal richtig untersucht werden!
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber denke, dass die Forderung inzwischen verjährt ist.
Ich habe mehrfach von Call-by-call-Unternehmen saftige Rechnungen (Kleinstbeträge fürs Telefon, z.B 1,81 Euro und 49.- Eur Zuschlag für Mahnungen) erhalten. NIE ist eine Mahnung vorher gekommen. Auch hatte ich diese Beträge pünktlich mit der Telefon-Rechnung an die Telekom überwiesen. OFFENSICHTLICH hat die Telekomm diese Beträge NICHT an die Call-by-Call-Unternehmen weitergeleitet. Jetzt woll(t)en sich die Unternehmen nochmals bei mir schadlos halten (plus saftiger Mahngebühr. Ist ja auch kein Wunder: für 1,81 Euro (angeblicher) Rückstand lohnt sich keine Mahnung. Die Behauptung: ich müsse nachweisen, dass ich bezahlt habe, stimmt nicht. (Voraussetzung ist natürlich, dass ich wirklich an die Telekomm bezahlt habe... Ein Herr von solch einem CallbyCall Unternehmen sagte mir einmal am Telefon, die Telekom würde die Zusammenarbeit mit seinem Unternehmen verweigern. Jupp vom Trupp
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Nach 3,5 Jahren ist die Forderung schon längst verjährt. Die können sich also ihre Forderung in die Haare schmieren, und Sie dürfen die Mahnung ignorieren & entsorgen.