klarmobil GmbH (Büdelsdorf)
Rechnung nie erhalten - Zahlungsaufforderung von KSP Rechtsanwalt
Bestell-/Kundennummer: 1050431730
Am 18.06.2014 versuchte Klarmobil nach meiner Kündigung die letzte monatliche Gebühr, einen Betrag von 1,00 Euro, von meinem Konto einzuziehen, was bedingt durch eine Überschneidung von Buchungen nicht möglich war und zu einer Rücklastschrift i. H. von 1,00 Euro führte.
Dieses Problem habe ich mit einem Anruf bei Klarmobil am 19.06. erörtert. Die Dame an der Service-Hotline meinte, ich bräuchte nichts weiter zu unternehmen, der Betrag würde mit dem nächsten Rechnungszyklus erneut eingezogen.
Diese Vorgehensweise deckt sich mit derer bei Erstattungen, siehe Punkt 5.8 der Klarmobil AGB.
5.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
Dies ist seitdem nicht geschehen. Klarmobil hat weder versucht, den offenen Betrag nochmals einzuziehen, noch mich auf den offenen Betrag hingewiesen, noch mir eine Zahlungsaufforderung oder Zahlungserinnerung nachweislich zukommen lassen. Jetzt erhalte ich per Email eine Forderung einer Kanzlei KSP über eine Hauptforderung von 15,80 Euro zzgl. Anwaltsgebühren, in Summe 87,98 Euro!
Ich war und bin nach wie vor bereit, Klarmobil den noch offenen Rechnungsbetrag vom 18.06.2014 in Höhe von 1,00 Euro zu bezahlen. Diesen Prozess hätte Klarmobil allerdings jederzeit selbst erneut durch das von mir erteilte SEPA-Lastschriftmandat anstoßen können und laut eigener Auskunft müssen. Wäre dies manuell von mir erwartet worden, hätte Klarmobil mich zumindest darüber in Kenntnis setzen müssen, was ebenfalls nicht geschehen ist. Eine Zahlungserinnerung wurde ebenfalls nicht erstellt.
Aufgrund dieses Versäumnisses bin ich nicht bereit, Anwaltskosten zu bezahlen.
17.10.2014 | 13:16
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Herr Gerber,
vielen Dank für Ihren Beitrag auf ReclaBox.
Wir haben Ihnen bereits am 15.10.2014 zu Ihrer ReclaBox-Beschwerde 85498 eine ausführliche Stellungnahme per E-Mail gesendet.
Da es sich bei dieser und der anderen Beschwerde um den gleichen Sachverhalt handelt, gehen wir davon aus, dass sich die Bearbeitung überschnitten hat.
Wir hoffen, wir konnten den Sachverhalt für Sie lösen und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice