330 Views | 01.12.2014 | 17:14 Uhr
geschrieben von Bastian F.

Kabel BW GmbH (Pforzheim)

Seit drei Wochen kein Internetzugang! Kein Kundenservice!

Bestell-/Kundennummer: 246223003

Seit drei Wochen kein Internetzugang!

SCHLAGWORTE

Da auf Briefe nicht geantwortet wird, sehe ich mich gezwungen öffentliche Kanäle zu benutzen:

Folgender Sachverhalt bisher:
Seit dem 08.11.2014 haben wir in unserer Wohnung, 76185 Karlsruhe, keinen Zugang zum Internet (DNS Server antwortet nicht).

Am 10.11.14, erfolgte mein erster Anruf beim Kundenservice. Meine Anfrage auf einen Servicetechniker wurde bestätigt. Weiterhin wurde mir die Kontaktaufnahme mit einem Servicetechniker innerhalb von 24 bis 48 Stunden garantiert. Am folgenden Tag erhielt ich eine SMS mit der Weiterleitung an die Cableway Süd GmbH.
Zwei Tage NACH Ablauf der 48 Stunden (14.11.2014) und ohne jegliche Kontaktaufnahme seitens Kabel BW erfolgte mein Anruf bei der Cableway Süd GmbH. Dort wurde ich für eine Terminvereinbarung auf den darauf folgenden Montag (17.11.2014) vertröstet. Die Begründung: Noch bestehe keine Servicefreigabe seitens Kabel BW.
Am Mittwoch den 19.11.2014 (immer noch kein Internet!) erfolgte mein DRITTER Anruf, erneut bei Cableway Süd GmbH. Zu einer Terminvereinbarung sei man nun bereit. Auf meine Frage, warum ich bisher noch nicht persönlich kontaktiert wurde, konnte mir keine Antwort gegeben werden. Als FRÜHESTER Termin mit einem Servicetechniker wurde mir trotz zeitlicher Flexibilität der 27.11.2014 genannt.

Heute, den 27.11.2014, wartete ich vergeblich auf den angekündigten Techniker. Ich musste nicht nur früher meinen Arbeitsplatz verlassen, sondern mich auch erneut mit Cableway Süd in Verbindung setzen. Dort wurde von Frau K. ein internes Problem eingeräumt und ein neuer Termin vorgeschlagen…20 TAGE später, am 17.12.2014. Dieser Termin auf Nachfrage ohne schriftliche Terminbestätigung. Dieser Umgang mit zahlenden Kunden ist eine ausgemachte Frechheit! Ich bin mir sicher, dass Sie in der Lage sind in solch einem Fall Techniker schneller bereitzustellen.

Ich benötige sowohl beruflich, als auch privat einen funktionierenden Internetzugang und bin überzeugt, dass Sie meine Unzufriedenheit und – mittlerweile – Wut nachvollziehen können. Ich kann meiner täglichen Arbeit via Internet (Online-Banking, Geschäftskonferenzen, Emailverkehr, Einkäufe, Weihnachtsbestellungen et cetera) nicht nachkommen und ziehe daraus momentan enorme Nachteile sowie Verluste! Wer entschädigt mir diese?

Bisher 21 Tage ohne Internetzugang:
Der Ausfall des Internets (wie Sie sicherlich wissen, ein Grundrecht!) stellt ein außerordentliches Kündigungsrecht dar. Ein weiteres Festhalten am Vertrag ist daher nicht zumutbar. Wenn die im Vertrag abgeschlossenen Leistungen nicht innerhalb von 7 Werktagen bereitgestellt werden, werde ich von meinem Sonderkündigungsrecht und/oder Rechtsmitteln Gebrauch machen.

Sollten die monatlichen Beitragsgebühren bis zur Bereitstellung eines funktionierenden Internetzugangs der gelieferten Leistung nicht angeglichen werden, werde ich nicht zögern juristische Schritte einzuleiten. Bis zu diesem Zeitpunkt werde ich einen kostenpflichtigen, mobilen Internetstick anschaffen, dessen Kosten selbstverständlich von Kabel BW übernommen werden müssen. Kundenservice sieht anders aus!

Eine Entschädigung für den Zeitraum des Ausfalls betrachte ich als selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bastian F.
Kundennummer: 246223003
Auftragsnummer Cableway Süd: 50550

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Meine Forderung an Kabel BW GmbH: Funktionierender Internetzugang innerhalb von 7 Tagen. Entschädigung für den Zeitraum des Ausfalls. Angleichung der Gebühren an die gelieferten Leistungen. Sonderkündigung


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


09.12.2014 | 08:19
von Bastian F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlwerweile hat sich die Technik gemeldet und plötzlich ging es 3! Tage wieder. Seit gestern geht es wieder nicht.




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