Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 364 Views | 27.02.2015 | 10:30 Uhr
geschrieben von Gerhard Schlosser

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Rückerstattung verweigert

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer 503463944

In Verbindung mit einer Reisebuchung über UNISTER (ab-in-den-urlaub de) habe ich am 03.01.2015 einen Mietwagen gebucht und den Rechnungsbetrag am 07.01.2015 an UNISTER überwiesen. Die Mietwagengesellschaft (sunny cars) konnte die mit UNISTER vereinbarte Pkw-Übergabe am Hotel nicht bestätigen. Deshalb habe ich am 09.01.2015 von meinem Rücktrittsrecht für die Mietwagenbuchung Gebrauch gemacht und UNISTER um Erstattung des Rechnungsbetrages gebeten. Trotz mehrmaliger Erinnerung per Mail und auch per Telefon hat UNISTER nicht reagiert, weder durch Rückzahlung noch durch Rückantwort.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Umgehende Erstattung des widerrechtlich einbehaltenen Rechnungsbetrages


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Kommentare und Trackbacks (2)


27.02.2015 | 10:32
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Setzen Sie letzte Frist (14 Tage) per Einschreiben / Rückschein. Sollte dann kein Geld auf Ihrem Konto sein, zum Anwalt und Mahnbescheid gegen Unister erwirken.

13.03.2015 | 09:39
von Gerhard Schlosser gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unister hat auf die Beschwerde reagiert und den Betrag inzwischen zurückerstattet.




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