MBG Parfum (Mögglingen)
Bricht Kauf ab und fordert Zahlung an fremde Pay-Pal-Adresse
Ich habe am 28.05.2015 bei der Firma MBG Parfum, Bergstraße 31, 73563 Mögglingen über eBay den neuen Artikel "Apple iPhone 6 plus 128GB Gold (Art.Nr. 231575023753) für 805,11 € zzgl. Versand gekauft. Der Mitgliedsname der Firma dort heißt "parfumshopmbg". Ich hatte mich für diesen Verkäufer entschieden, weil er die Zahlungsweise PayPal anbot und ich noch einen 10%-PayPal-Gutschein hatte.
Ich löste den Gutschein ein und schloss die Kaufabwicklung ab. Kurz danach brach der Verkäufer die Transaktion eigenmächtig ab und forderte mich auf, den Kaufpreis außerhalb von eBay (in betrügerischer Absicht?) an eine fremde PayPal-Adresse zu überweisen. Durch den Abbruch war mein eingelöster 10% Gutschein im Wert von 80,51 € nichts mehr wert. Dieser war nur für die Einlösung über eBay gültig. Der Verkäufer wurde hierüber beim Kauf informiert. Weder PayPal, noch eBay werden den Gutschein ersetzen. Ich habe das gekaufte iPhone dringend benötigt, da mein Gerät defekt ist, auch dies wußte der Verkäufer vor dem Abbruch. Dennoch hat er meiner Meinung nach versucht, mich zu betrügen. Wie ich später in seinem Bewertungsprofil erfahren habe, war es nicht der erste Betrugsversuch! Also nehmt euch vor dieser Firma in Acht!
04.06.2015 | 10:45
Abteilung: geschäftsleitung
Sehr geehrte herr kunde,
Wir finden es sehr dreist zu behaupteb das wir betrüger sind. Sie sagen aus unseren bewertungen geht heraus das wir betrüger sind. Sie werden aufjeden fall von unserem anwalt hören. Das was sie machen ist rufmord und sas wird rechtliche folgen haben.
Zum zweiten wir haben die transaktion abgebrochen ich finde es sehr dreißt uns als betrüger abzustempeln
Mfg
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Nun, wer einen ganz offensichtlichen Betrugsversuch macht, gilt für mich als Betrüger. Ich habe hier lediglich die Fakten widergegeben, nicht mehr und nicht weniger. Andere potenzielle Kunden sollen auf diesem Wege vor Ihren Geschäftsgebahren gewarnt werden. Ich habe von Ihren Staranwälten nichts zu befürchten, im Gegenteil. Sie werden mir endlich helfen, zu meinem Recht zu kommen, DENN der wirksame Kaufvertrag zwischen uns ist immer noch gültig! Dieser wurde nämlich von Ihnen ohne meine Zustimmung durch Ihren Abbruch der Transaktion einseitig aufgehoben. Zudem sind Sie für meinen durch Ihren unzulässigen Abbruch der Transaktion entwerteten Gutschein schadensersatzpflichtig.
LG
Geschädigter Kunde der Firma MBG Parfum
Aber warum direkt dem Verkäufer unterstellen, dass hier Betrug passiert? Bei neuen Mitgliedern kommt es schon mal vor, dass sich bei der PayPal-Email-Adresse verschrieben wird (wird dann wie eine falsche Kontonummer bei einer Überweisung ins Leere laufen), und PayPal trifft gerade bei Firmen-Accounts manchmal unangekündigte Kontensperrungen, angeblich als Standardüberprüfung oder Geldwäschegesetzen.
Fakt ist: jede Paypal-Zahlung ist für Sie als Käufer sicher, selbst bei einer Firmeninsolvenz oder wenn Sie einen Ziegelstein statt des Handys geschickt bekommen hätten. Eine Zahlungsschwierigkeit kann man wie ein erwachsener Mensch regeln.
Zusätzlich ist Ihr Verkäufer für einen Gutschein den Sie NICHT bezahlt, sondern als Schenkung erhalten haben, nicht schadensersatzpflichtig, Ihnen ist nur ein netter Bonus durch die Lappen gegangen - ärgerlich, aber bitte die Kirche im Dorf lassen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
keine Möglichkeiten mehr, sich weiterhin gegen die Vorwürfe zu stellen. Wie Sie dem beiliegenden Screenshot bei eBay entnehmen können, hat mir die Firma am 05.06.2015 zumindest die Erstattung meines PayPal-Gutscheines zugesagt. Die verlangten Nachweise wurden ihr umgehend zur Verfügung gestellt. Bis heute ist keine Erstattung eingegangen. Wenn sich seitens der Firma nicht langsam etwas tut, werde ich Strafanzeige ersatten. Betrugsversuch ist eine Straftat, Herr Geschäftsführer der Firma MBG Parfum!
Ihr Zitat in Deutsch für Geschäftsführer mit anrüchigem Geschäftsgebaren:
"Also guten tag. Ich gebe ihnen recht naturlich werden wir ihr paypal gutschein ersetzen nur machrn sie bitte ein bild und beweisen sie uns das sie ein gutschein hatten"
Siehe hierzu auch das Bild unten. Bis heute ist die zugesagte Erstattung nicht eingegangen. Reden können Sie zwar viel. Sie werden jetzt aber an Ihren Taten gemessen werden. Ich erwarte umgehend die Entschädigung. Lassen Sie mal endlich Taten folgen. Und von Ihren Staranwälten habe ich bisher leider auch noch nichts gehört :(( (
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst