Durch primastrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 685 Views | 13.09.2015 | 18:42 Uhr
geschrieben von Petra, Brigitte Schmidt

primastrom GmbH (Berlin)

Kündigung des Mobilfunkvertrages

Bestell-/Kundennummer: 240774538

Seit 2013 beziehe ich von primastrom Strom und als im März 2014 vom Callcenter ein Angebot für Mobilfunk unterbreitet wurde, habe ich zugestimmt.

SCHLAGWORTE

Bei der Jahresabrechnung 2015 für Strom stellten sich fehlerhafte Buchungen heraus, die erst nach 3 Monaten durch ein Schlichtungsverfahren gelöst werden konnten. (Meine Einzahlungen für Strom wurden auf den Mobilfunkvertrag gebucht und ich erhielt wöchentlich Mahnungen unter Androhung von Stromabschaltungen, die auch vorab bereits berechnet wurden).

Das veranlaßte mich, im Juni 2015 meinen Mobilfunkvertrag zu kündigen, da die Mindestlaufzeit des Vertrages abgelaufen war und aus den mir vorliegenden Vertrags-Unterlagen keine Angaben zu einer Verlängerungsfrist hervorgehen. Mit der Kündigung habe ich ebenfalls meine Einwilligung zum Einzugsverfahren zurückgezogen.

Bis Dato wurden die Rechnungen für Mobilfunk per E-Mail geschickt und ich konnte nur das Anschreiben lesen, die angehängte Pdf-Datei ließ sich nicht öffnen.

Nach mehrmaliger Bitte erhielt ich im Juli 2015 die Rechnung in Papierform und staunte:

Für 28,47 Euro + 19 % Mehrwertsteuer wurde eine Umbuchung Überzahlung auf mein Stromkonto berechnet. Eine Erklärung hierzu geht aus der Rechnung nicht hervor. Und obwohl der Akku meines Handys kaputt war und das Handy überwiegend ausgeschaltet war, wurde ein Datenvolumen berechnet (7,01 Euro + 19 % Mehrwertsteuer). Im Internet war ich aber nie.

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Bei der telefonischen Nachfrage wurde mir gesagt, daß auch ein ausgeschaltetes Handy selbständig Daten aus dem Internet zieht, was von einem IT-Experten strikt verneint wird.

Aus Kulanz habe ich die Grundgebühr + Datenvolumen in Höhe von 12,26 Euro überwiesen. Zusätzich erfolgte eine widerrechtliche Abbuchung durch primastrom, welche ich umgehend zurückgeholt habe.

Jetzt kam die 1. Mahung über den Gesamtbetrag, vorher bereits aber wieder die Abbuchung. Auch flatterte trotz gekündigten Vertrag die nächste Rechnung in meinem Briefkasten. Beide Beträge habe ich zurückbuchen lassen.

Mein Vertrauen zu dieser Firma ist auf 0 gesunken. Bei diversen Telefonaten wird schlagartig aufgelegt, Rückrufvereinbarungen nicht eingehalten und auf diversen Schriftwechsel mit primastrom auf den Inhalt und die gestellten Fragen nicht eingegangen.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Anerkennung der Kündigung zum 30.6.2015 und meines Widerrufs zum Lastschrifteinzug sowie Stornierung der Rechnug/Mahnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.09.2015 | 11:44
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.

Sie haben sich am 05.03.2015 fernmündlich für den "primastrom allnet 100 fone spezial" Mobilfunktarif entschieden. Dieser Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Sollte der Vertrag nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Diese Regelungen können sie unseren AGB entnehmen.

Da Sie unserem Mobilfunkvertrag telefonisch zugestimmt haben, haben wir uns den Mitschnitt des Vertragsschlusses nochmals aufmerksam angehört. Sie wurden von einem unseren Mitarbeiter ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass für Ihren Vertrag die AGB von primastrom gelten. Sie wurden auch darüber informiert, dass Sie die AGB kostenlos beim Kundenservice bestellen oder auf unseren Homepage einsehen können. Mit beidem haben Sie sich einverstanden erklärt. Die AGB sind somit Teil des Vertrags geworden und die Regelungen zur Kündigungsfrist sind wirksam. Die Kündigungsregeln sind im Übrigen bei Mobilfunkanbietern gängige Praxis und werden immer in AGB geregelt.

Bitte haben Sie insofern Verständnis dafür, dass wir auf die vereinbarte Kündigungsfrist bestehen müssen. Wie Sie unserem Schreiben vom 16.09.2015 entnehmen können, haben wir uns als Kündigungsdatum daher den 31.03.2016 vorgemerkt.

Den Widerruf Ihrer Einzugsermächtigung haben wir erhalten und wir werden in Zukunft selbstverständliche keine Rechnungsbeträge mehr im Lastschriftverfahren abbuchen.

Die Buchungsüberschneidungen Ihrer Kundenkonten bedauern wir sehr. Wir freuen uns aber, dass wir im Schlichtungsverfahren zu einer einvernehmlichen Lösung gefunden haben und möchten uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten nochmals ausdrücklich entschuldigen.

Insgesamt sind wir zuversichtlich hiermit alle Unstimmigkeiten gelöst zu haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom Team!

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Kommentare und Trackbacks (11)


14.09.2015 | 18:17
von Petra, Brigitte Schmidt
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

16.09.2015 | 10:40
von Petra, Brigitte Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.09.2015 | 18:17
von Petra, Brigitte Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
1. Der Mitschnitt des Telefonats erfolgte ohne meine Einwilligung
2. Erwarte jetzt das Schreiben des von primastrom beauftragten Rechtsanwalt
3. werde dann weitere Schritte unternehmen


23.09.2015 | 18:17
von Petra, Brigitte Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.09.2015 | 23:57
von Petra, Brigitte Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.10.2015 | 17:29
von Petra, Brigitte Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.10.2015 | 20:51
von Petra, Brigitte Schmidt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Anwaltsschreiben von primastrom läßt auf sich warten. Dann werde ich entsprechende Schritte unternehmen. Jedenfalls erhalte ich nicht mehr 2 Schreiben pro Woche mit sich wiederholendem Text. Endgültig kann es höchstwahrscheinlich nur ein Gerichtsverfahren klären.


23.10.2015 | 13:31
von Petra, Brigitte Schmidt
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

25.10.2015 | 19:06
von Petra, Brigitte Schmidt
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

25.10.2015 | 21:39
von Petra, Brigitte Schmidt
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

24.12.2015 | 09:42
von Petra, Brigitte Schmidt | Regelverstoß melden
Am 22.12.2015 habe ich mit der Anwaltskanzlei ADVOVOX telefoniert und wir haben ein sehr langes Gespräch geführt. Es wurde eine Einigung erzielt. Damit ist mein Mobilfunkvertrag beendet.Es ist ja Weihnachten und möglich, Probleme noch im alten Jahr zu lösen.

24.12.2015 | 10:01
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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