260 Views | 25.10.2015 | 14:48 Uhr
geschrieben von Alex Baker

VEGIS Immobilien Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH (Neu-Isenburg)

VEGIS - schlampige Rückabwicklung eines Mietvertrages

Bestell-/Kundennummer: M85-A041

Ein über VEGIS geschlossener Mietvertrag wurde ordentlich und fristgerecht gekündigt, die Mietsache in Gegenwart des Eigentümers und eines Vertreters von VEGIS als mängelfrei dokumentiert zurückgegeben.

SCHLAGWORTE

Vertraglich war vereinbart, dass die Rückzahlung der Mietkaution zum Auslauf des Vertrages nebst aufgelaufener Zinsen zur Rückzahlung fällig wird.

Am 11. des Folgemonats informierte VEGIS, dass sie die Zahlung auf die hinterlegte Bankverbindung überweisen würden. Gleichzeitig wurde angekündigt, einen sog. "Sicherheitsbehalt" für die NK-Abrechnung in Höhe von € 150,- einzubehalten. Dieser Sicherheitsbehalt war weder vertraglich vereinbart noch hatten wir diesem zugestimmt.

Am 29. des Folgemonats und am 5. des übernächsten Monats wurden die immer noch ausstehende Kaution und der vertragswidrig einbehaltene "Sicherheitsbehalt" angemahnt und unter Androhung des Rechtsweges eine letzte Zahlungsfrist gesetzt.

Der Teilbetrag der Kaution ging darauf am 16. des übernächsten Monats, also sechs Wochen nach Fälligkeit, ein.

VEGIS wurde schriftlich aufgefordert, den zu Unrecht einbehaltenen Sicherheitsbehalt und die Abrechnung der aufgelaufenen Zinsen über sechs Jahre vorzulegen. Der Sicherheitsbehalt wurde daraufhin erst nach Intervention des Wohnungseigentümers beglichen.

Die Aufstellung der aufgelaufenen Zinsen steht bis dato aus.

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Meine Forderung an VEGIS Immobilien Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH: Ersatz der Zinsverluste aus verspäteter Rückzahlung von Kaution u. Sicherheitsbehalt, Vorlage der Zinsberechnung aus sechsJahren.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


09.12.2015 | 10:41
von Alex Baker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
VEGIS arbeitet weiter nur sehr mangelhaft; es gibt immer noch ungeklärte Punkte.




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