Startseite > Internet > Bezahldienste > Klarna > gelöste Beschwerde-Nr.: 107050
Durch Klarna gelöste Beschwerde. | 590 Views | 03.11.2015 | 21:48 Uhr
geschrieben von A. Glöckner

Klarna (Stockholm)

Mahngebühren und Inkasso für retournierte Ware

Bestell-/Kundennummer: Aktenzeichen 1250110590437

Ich kann vor diesem Bezahldienst nur warnen.

SCHLAGWORTE

Meine Tochter hatte im Internet bei verschiedenen Firmen Kleidung bestellt. Bezahlung fand über Klarna statt. Nach Erhalt der Ware wurden verschiedene Stücke retourniert und die behaltenen umgehend bezahlt an Klarna.

Nach kurzer Zeit kam von Klarna für die retournierte Wäre eine Mahnung und die haben für die nicht behaltene Ware den Preis in Ratenzahlung umgewandelt.

Wir haben uns nichts dabei gedacht und gingen davon aus das der Lieferant Klarna über die Retoure informieren wird.

Aber "nix da", Klarna will Geld verdienen.

Jetzt haben wir den hauseigenen Inkassodienst am Hals. Die wollen 74; -- Eur für retournierte Ware haben.

Habe bereits schriftlich und per Mail wiedersprochen und eine genaue Auflistung der angeblichen Ratenkäufe gefordert. Allerdings will der Inkassodienst Identinkasso uns bisher nichts zukommen lassen. Sie wollen immer nur das man sie anruft.

Dubios und unnötig finde ich auch den Inkassodienst mit sehr hohen Gebühren, der ebenfalls wirtschaftlich mit Klarna verstrickt ist. Nach deutschen Gesetzen und Paragraph 254 BGB zur Schadensminderungspflicht vollkommen unseriös und ungesetzlich.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Klarna: Stornierung der ungerechtfertigten Forderung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.11.2015 | 10:05
Firmen-Antwort von: Klarna
Abteilung: Kundendienst

Hallo A. Glöckner,

wir nehmen jeden Kommentar in diesem Forum sehr ernst. Vielen Dank, dass Sie gleich die Rechnungsnummer mitangeben. So habe ich die Möglichkeit, mir einen Überblick zu verschaffen. Wenn wir die Information einer Retoure haben, passen wir die Zahlungsfrist sofort an. Bei Unklarheiten hilft es immer, sich mit uns in Verbindung zusetzen. Wir helfen Ihnen natürlich weiter und beantworten alle offenen Fragen.

Nähere Informationen habe ich Ihnen bereits via E-Mail geschickt.

Antworten Sie bitte auf diese E-Mail-Adresse, wenn noch Unklarheiten bestehen.

Mit freundlichem Gruß

Tanja von Klarna

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


04.11.2015 | 13:52
von Matthias Schlegel | Regelverstoß melden
Ruhig bleiben!
Der ominöse Inkassodienst kann anmahnen wie er will - das muss Sie nicht interessieren.
Noch einmal schriftlich bei Klarna per Einwurfeinschreiben mit Hinweis auf den bereits erfolgten Schriftverkehr widersprechen.

Wenn die dann noch was von Ihnen wollen kann Klarna es ja mal mit einem gerichtlichen Mahnbescheid versuchen.
Wenn Sie diesem Mahnbescheid ebenfalls widersprechen wird das zuständige Gericht schon dafür sorgen, dass sich das Inkassounternehmen nicht mehr so weit aus dem Fenster lehnt.

08.11.2015 | 18:05
von Steve Ale | Regelverstoß melden
Vorsicht mit Einwurfeinschreiben,
Was passiert da? Der Postbote bestätigt das er was eingeworfen hat. Schön, was denn? würde der Richter fragen Eine Servierte? Einen leeren Umschlag? ein Stück Klopapier? usw. Beweißkraft null?
Ähnlich Einschreiben Rückschein aber immer noch viel besser als Einwurf Einschreiben.

Das Non plus Ultra= Beglaubigte Kopie Zeuge Bote und überbriegen durch gleichen Boten.
Aber das wäre für den Fall extrem. Gibt aber Situationen wo ich das schon gemacht habe weil ich eh vor hatte mich gerichtlich auseinader zu setzen.

10.11.2015 | 17:02
von A. Glöckner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma Klarna hat die Beschwerde erledigt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!