Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 207 Views | 16.08.2009 | 15:37 Uhr
geschrieben von Harald Sürig

TelDaFax Holding AG i.I.

Mahnt TelDaFax ungerechtfertigt?

Nachdem ich (Kundennummer: 2740289, Vertragsnummer: 711730) am 22.12.2008 von der Firma TelDaFax über eine Strompreiserhöhung zum 01.02.2009 informiert wurde, machte ich von dem mit der Preiserhöhung verbundenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch und wechselte zu einem anderen Stromanbieter. Von diesem werde ich seit dem 01.03.2009 beliefert.

SCHLAGWORTE

Von der Firma TelDaFax wurden im Februar 2009 weitere 95,00 € als Abschlagszahlung für den Monat Februar abgebucht. Anfang April 2009 erhielt ich von der Firma TelDaFax eine Jahresrechnung über den Abrechnungszeitraum vom 01.02.2008 bis 31.01.2009. In der Abrechnung wurde mir mitgeteilt, dass ich über ein Guthaben von 68,99 € aus dem Zeitraum 01.02.2008 - 31.01.2009 verfüge.

In der Abrechnung wurde mir ein weiterer Abschlag von 384,00 € für den Zeitraum bis zum 01.06.2009 berechnet und mitgeteilt, ich solle an die Firma TelDaFax 220,01€ bezahlen (Abschlag 384,00 € minus Guthaben von 68,99 € und 95,00 € als Abschlagszahlung für den Februar).

Da ich bereits seit dem 01.03.2009 den Stromanbieter gewechselt hatte, war diese Forderung völlig unbegründet. Um den Sachverhalt zu klären, setzte ich mich umgehend per Telefon sowie schriftlich mit der Firma TelDaFax in Verbindung.

Die Telefon-Hotline informierte mich, dass sie wegen Netzwerkproblemen nicht helfen könne und dass ich die Summe jedoch zahlen solle, weil die Buchhaltung von der Firma TelDaFax halt so arbeiten würde. Ich bekäme das Geld ja mit der nächsten Jahresabrechnung zurück. Auf meinen schriftlichen Widerspruch, in dem ich auch von mir erteilte Einzugsermächtigung widerrufen habe, reagierte die Firma TelDaFax nicht. Trotz des Widerrufs der Einzugsermächtigung wurden am 23.04.2009 die Summe von 220,01€ von meinem Konto abgebucht (und von mir sofort zurückgebucht).

Am 15.07.2009 erhielt ich die erste Mahnung von der Firma TelDaFax. Ich setzte mich umgehend telefonisch mit der Firma TelDaFax in Verbindung. Die Dame der Telefon-Hotline prüfte den Sachverhalt und sagte: "Zerreißen Sie die Mahnung. Ich sehe hier, dass Sie seit dem 01.03.2009 nicht mehr von uns beliefert werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Endabrechnung."

Am 15.08.2009 erhielt ich die zweite Mahnung von der Firma TelDaFax! In dieser wird auch (wohl als kleiner Erpressungsversuch) mit einem Inkassounternehmen und einem negativen Schufaeintrag gedroht.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Abschlussrechnung, Rückerstattung, Restguthaben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.08.2009 | 14:58
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo Herr Sürig,

nun ist alles geklärt, und wie wir Ihnen auch per Email geschrieben haben, wird Ihr Geld morgen überwiesen. Die Abrechnung liegt Ihnen vor, oder ?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die reklabox spider monkey teldafax.de

Mit herzlichen Grüßen aus Troisdorf
Judith Tausendfreund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
TelDaFax Holding AG
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Kommentare und Trackbacks (3)


16.08.2009 | 23:19
von Ina | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Ina Frage: Abrechnungszeitraum vom 01.02.2009 bis 31.01.2009? Komischer Zeitraum. Muss das eventuell 01.02.2008 bis 31.01.2009 heißen?

Ansonsten: Wieder mal eine "traurige Vorstellung" aus dem "TelDaFax-Theater"!
Es ist einfach unglaublich, ob das jemals ein Ende hat?


17.08.2009 | 12:10
von Harald Sürig | Regelverstoß melden
Ein kleiner Fehler:
Der Abrechnungszeitraum der Jahresrechnung ist vom 01.02.2008 bis 31.01.2009.

20.08.2009 | 21:54
von Harald Sürig gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Viele Dank an Reclabox.
Nachdem ich die Beschwerde über TelDaFax zeitgleich:
- per Fax an TelDaFax gesandt habe
- bei Reclabox veröffentlicht habe
- per Mail an die Bundesnetzagentur gesandt habe

reagierte die Firma TelDaFax überraschend schnell.
Innerhalb weniger Tage erhielt ich die seit Monaten immer wieder angeforderte Abrechnung und sogar eine Rückzahlung. Von Schufa Einträgen und Inkassobüro keine Rede mehr.
Scheinbar werden Kunden, die sich gegen Falschabrechnungen aktiv über Medien wie Reclabox wehren, sofort richtig abgerechnet. Kunden, die diesen Weg nicht gehen (können), z.B. ältere Menschen werden wohl über den „Löffel barbiert“. Ein interessantes Geschäftsmodell. Da sag mal einer, Unrecht lohnt sich nicht oder Strafe folgt auf den Schritt.
Vielmehr scheint hier das Motto: Glück und Geld durch Falschabrechnung. Strafrechtlich wird niemals etwas passieren.




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