249 Views | 12.12.2016 | 19:52 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5516618

Deutsche Post AG (Bonn)

Inhalt von Einschreiben entwendet

Es kann nicht angehen, dass Einschreiben bei der deutschen Post geöffnet und der Inhalt entwendet wird. Leider werden derartige Vorfälle von der Deutschen Post AG gebilligt, indem sie sich hinter ihren AGB´s verstecken. Erstens ist das Öffnen ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis und zweitens ist das Entwenden des Inhalts Diebstahl und zwar egal, ob es sich dabei um einen Wertgegenstand oder auch nur eine Beilage ohne finanziellen Wert handelt. Derartige Vorfälle sind nicht hinnehmbar.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Den Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, um derartige Vorfälle abzustellen.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


19.12.2016 | 20:01
von ReclaBoxler-5516618 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher noch keine Rückmeldung der Deutschen Post AG


02.01.2017 | 21:01
von ReclaBoxler-5516618 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.01.2017 | 21:58
von ReclaBoxler-5516618 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion von der Deutschen Post AG




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