Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 362 Views | 13.06.2017 | 16:56 Uhr
geschrieben von Michael Kuhlendahl

Immergrün Energie (Köln)

Nichterfüllungsschaden nach außerord. Kündigung wider der AGB

Bestell-/Kundennummer: 29211U1242

Nichterfüllungsschaden in absurder Höhe nachdem mir Mitarbeiter zur außerordentlichen Kündigung geraten haben und evtl. Kosten gezielt verschwiegen.

Ich hatte einen Stromlieferungsvertrag mit Immergrün abgeschlossen, den ich aufgrund eines unvermeidbaren Umzuges vor Ablauf der Vertragslaufzeit außerordentlich kündigen musste. Da die AGB mir diesbezüglich nicht weiterhalfen, wandte ich mich telefonisch an Immergrün wo ich die Auskunft erteilt bekam, dass eine außerordentliche Kündigung in meinem Fall kein Problem sei und ich bei Auszug einfach eine Email mit Zählerstand und neuer Anschrift sowie Kündigungserklärung schreiben müsse.

SCHLAGWORTE

Als ich genau dies tat wurde der Vertrag zwar gekündigt und der Zähler abgemeldet, jedoch erhielt ich erst geschlagene zwei Monate später meine Abschlussrechnung und diese enthielt auch noch eine böse Überraschung: Mir wurde ein Nichterfüllungschaden von über 250 € in Rechnung gestellt. Dieser wurde bei meiner telefonischen Beratung selbstredend mit keiner Silbe erwähnt und die Ziffer der AGB auf die zur Begründung verwiesen wurde hatte überdies nichts mit Sonderkündigungsrecht oder Umzug zu tun, war schlichtweg nicht einschlägig.
Als ich mich deshalb daraufhin beschwerte, wurde auf der eignen Rechtsauffassung beharrt und auf ein Urteil verwiesen welches erstens knapper kaum sein könnte und zweitens abermals nicht als einschlägig bezeichnet werden dürfte. Mir wurde lediglich - angeblich aus "Kulanz" - eine Senkung des Nichterfüllungsschadens um 100 € angeboten.
Da die seites immergrün gestellte Forderung in ihrer Höhe maßlos überzogen ist, ich telefonisch völlig falsch beraten und regelrecht in die irre geführt wurde und schließlich ein Nichterfüllungsschaden in meinem Fall aus den AGB nicht hervorgeht, fordere ich die Korrektur meiner Rechnung durch Löschung des Nichterfüllungsschadens und die Auszahlung der überzahlten Abschläge an mich.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Korrektur meiner Rechnung durch Löschung des Nichterfüllungsschadens und die Auszahlung der überzahlten Abschläge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.06.2017 | 16:56
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Kuhlendahl,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.06.2017 | 09:45
von Michael Kuhlendahl | Regelverstoß melden
Auf meine Beschwerde bei Reclabox hin, setzte sich immergrün mit mir in Verbindung. Telefonisch wurde dann eine Reduzierung des Nichterfüllungsschadens auf 35 € vereinart, was in meinen Augen angemessen ist (mglw wäre auch eine komplette Streichung möglich gewesen). Der Wert kam allerdings auch erst nach zähen Verhandlungen zustande.

Das Vorgehen, was offensichtlich gängige Praxis bei immergrüm und der zugehörigen Unternehmensgruppe ist, stellt sich für mich als extrem unredlich dar, da es ein hartnäckiges Wehren des Kunden voraussetzt. Die Chancen vor Gericht in einem solchen Fall würde ich recht gut einschätzen.

24.06.2017 | 09:45
von Michael Kuhlendahl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf meine Beschwerde bei Reclabox hin, setzte sich immergrün mit mir in Verbindung. Telefonisch wurde dann eine Reduzierung des Nichterfüllungsschadens auf 35 € vereinart, was in meinen Augen angemessen ist (mglw wäre auch eine komplette Streichung möglich gewesen). Der Wert kam allerdings auch erst nach zähen Verhandlungen zustande.

Das Vorgehen, was offensichtlich gängige Praxis bei immergrüm und der zugehörigen Unternehmensgruppe ist, stellt sich für mich als extrem unredlich dar, da es ein hartnäckiges Wehren des Kunden voraussetzt. Die Chancen vor Gericht in einem solchen Fall würde ich recht gut einschätzen.




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