Durch ALTERNATE endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 277 Views | 25.09.2017 | 10:08 Uhr
geschrieben von A. Fr

ALTERNATE GmbH (Linden)

Vorgehen entsprechend gesetzlichen Regelungen erst auf Nachfrage.

Bei Alternate GmbH einen Staubsauger als B-Ware gekauft. Der Karton sollte angerissen sein. Angekommen ist der Staubsauger in einem ziemlich desolaten Zustand.

SCHLAGWORTE

2 Teile des Staubsaugers: Zubehörhalter und Teleskoprohr, sind kaputt bzw. beschädigt angekommen.

Die Mängel wurden gemeldet und um einen Retourenschein gebeten.

Laut der Alternate GmbH musste ich die Schadensmeldung bei DHL übernehmen!

Verwiesen wurde auf dasgleiche Vorgehen von anderen Versendern inkl. Amazon!

Gesetzeskonform wäre eine Anmeldung des Schadens bei DHL durch den Versender und nicht durch den Endkunden. Laut den AGBs kann der Kunde gebeten werden, den Schaden anzumelden. Macht er das nicht, hat es keine Auswirkungen auf die bestehenden Mängelansprüche.

Erst wenn ich auf einem Retourenschein bestehen würde, wäre der grundsätzlich möglich.

Also nochmals um einen Retourenschein gebeten. Erst dann einen erhalten.

Der Staubsauger ging zurück.

Alternate hat aber NUR den Kaufpreis zurücküberwiesen. Die Versandkosten wurden einbehalten.

Erst auf eine erneute Aufforderung wurden auch die Versandkosten gutgeschrieben.

Insgesamt zum konkreten Kauf: unsauberer und nicht gesetzeskonformer Ablauf

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Meine Forderung an ALTERNATE GmbH: Nach eigenen AGBs bzw. BGB agieren.


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Kommentare und Trackbacks (2)


16.10.2017 | 19:37
von A. Fr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.11.2017 | 19:55
von A. Fr endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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