Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 383 Views | 31.10.2017 | 09:32 Uhr
geschrieben von Frank Neumann-

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Rückzahlung von zuviel abgebuchter Abschlagszahlung

Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr. 170619

Wegen Umzugs hatten wir unseren Vertrag bei der BEV zum 30.06.2017 gekündigt. Diese Kündigung wurde uns auch bestätigt. Trotz Vertragsende zum 30.06.2017 buchte die BEV am 03.07.2017 nochmals 75,00 Euro Abschlagszahlung für den Monat Juli 2017 von unserem Konto ab. Auf Nachfrage wurde uns dieses auch erst einmal so bestätigt.

SCHLAGWORTE

Mit Datum vom 20.08.2017 erhielten wir dann unsere Abrechnung. Der Zeitraum der Abrechnung beläuft sich richtigerweise vom 28.09.2017 bis 30.06.2017. An der Abrechnung ist also nichts auszusetzen. Allerdings bekamen wir keine Info darüber, wann wir die zu viel abgebuchte Abschlagszahlung in H. v. 75,00 Euro für den Monat Juli 2017 erstattet bekommen. Auch nach mehrmaligen Telefonaten mit dem Kundenservice war keine Lösung in Sicht.

Wir versuchten dann, die Sache per E-Mail zu klären, wobei wir die Endabrechnung der BEV sowie eine Kopie des Kontoauszuges unserer Bank anhängten. Als Antwort bekamen wir am 06.10.2017 folgende Auflistung vom Kundenservice:

Ihre geleisteten Zahlungen betragen 709,00 Euro, somit ist dieser Abschlag ebenfalls enthalten.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:
34,00 Euro 1 x Abschlag Oktober 34,00 Euro
75,00 Euro 9 x Abschlag Nov. 16-Juli. 17 675,00 Euro
geleistete Zahlungen i. H.v. 709,00 Euro.

Plötzlich wurde die erste Abschlagszahlung, anders als in der Endabrechnung, für Oktober 2016 veranschlagt und bis einschließlich Juli 2017 berechnet. Der Inhalt der Endabrechnung und die Tatsache, dass der Vertrag mit der BEV am 30. JUNI 2017 endete, wurde hier einfach ignoriert.

Nachdem ich dies wie folgt in einer E-Mail vom am selben Tag korrigierte…

34,00 Euro 1 x Abschlag September 2016 34,00 Euro
75,00 Euro 9 x Abschlag Okt. 16 bis Juni 17 675,00 Euro
75,00 Euro 1 x Abschlag Juli 2017 75,00 Euro

geleistete Zahlungen i. H. v. 784,00 Euro.

Somit ergibt sich de facto eine Zahlung (unsererseits) von insgesamt 784,00 Euro (und somit eine Überzahlung von 75,00 Euro.)

…scheint man unsere E-Mails zu ignorieren. Auch meine Nachfrage am 24.10.2017 wurde zwar per Lesebestätigung bestätigt, eine Antwort blieb jedoch aus.

Heute (30.10.2017) versuchten wir es noch einmal per Telefon. Hier wurde uns jedoch nur geraten, den Vorgang noch einmal per E-Mail darzustellen.

Es ist zum Haare raufen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung der Abschlagszahlung für den Monat Juli 2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.10.2017 | 09:32
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Neumann,

Danke für Ihre Nachricht auch auf diesem Weg. Wir bedauern, dass hier opffensichtlich immer noch keine Klarheit für Sie geschaffen wurde.

Wir werden Sie nach den Feiertagen zu Ihrem Anliegen telefonisch nochmals kontaktieren.

Wir gehen davon aus, dass sich hierfür ohne Weiteres eine gemeinschaftliche Lösung finden wird.

Herzliche Grüße

Ihr BEV Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.11.2017 | 19:10
von Frank Neumann- gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


03.11.2017 | 19:10
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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