Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)
Wucher Strompreiserhöhung ohne Mitteilung
Bestell-/Kundennummer: GF151285113
Verschwiegene Strompreiserhöhung i. H.v. 36%, Ablehnung des Sonderkündigungsrechts, lapidare Standardrückmeldung ohne Fallbezug
Beschwerdebrief an Fuxx-Die Sparenergie GmbH:
Außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preisanpassung gebrauch und kündige demnach den oben genannten Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung.
Leider habe ich an dem heutigen Tage nur durch Zufall von der Preisanpassung des Arbeitspreises von 25,64 Cent/kWh auf 34,80 Cent/kWh erfahren, als ich den Zugang für ihr Kundenportal beantragt und dort die Tarifbedingungen eingesehen habe. Über diese Erhöhung wurde ich entgegen Ihrer AGB nicht informiert, weder per E-Mail, noch telefonisch oder postalisch. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preiserhöhung ist im Kundenportal ebenfalls nicht einsehbar und mir daher auch nicht bekannt. Im Register „Dokumente“ des Kundenportals liegen keine Dokumente vor.
Eine derartige Ankündigung einer Preiserhöhung verstößt gegen §42 (3) EnWG. Sie haben die Preiserhöhung in keinerlei Schreiben an mich „transparent und auf verständliche Weise“ mitgeteilt.
Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert. Ferner zweifle ich die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da eine Preiserhöhung des Arbeitspreises i. H.v. 36% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist. Deshalb vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf www.verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-Preiserhoehung.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Rückmeldung durch den Stromanbieter:
Sehr geehrte Frau.,
wir bedanken uns für Ihre Nachricht. Wir bedauern, Ihren Entschluss, uns verlassen zu wollen. Die wirksame Kündigung eines Vertrages setzt jedoch voraus, dass diese form- und fristgerecht und darüber hinaus auch zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen wird. Dieses ist bei der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung leider nicht der Fall, sodass wir Ihrem Wunsch, den Vertrag zu beenden, derzeit nicht entsprechen können.
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16.11.2017 | 13:42
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrteFrau Schertle,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team
"Kulanterweise" wurde ein Arbeitspreis vorgeschlagen, welcher eine Erhöhung von 12,8% zu dem ursprünglich vereinbarten Arbeitspreis darstellt.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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