Durch Fuxx-Die Sparenergie gelöste Beschwerde. | 573 Views | 15.11.2017 | 08:14 Uhr
geschrieben von Mirjana Schertle

Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)

Wucher Strompreiserhöhung ohne Mitteilung

Bestell-/Kundennummer: GF151285113

Verschwiegene Strompreiserhöhung i. H.v. 36%, Ablehnung des Sonderkündigungsrechts, lapidare Standardrückmeldung ohne Fallbezug

Beschwerdebrief an Fuxx-Die Sparenergie GmbH:

SCHLAGWORTE

Außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preisanpassung gebrauch und kündige demnach den oben genannten Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung.
Leider habe ich an dem heutigen Tage nur durch Zufall von der Preisanpassung des Arbeitspreises von 25,64 Cent/kWh auf 34,80 Cent/kWh erfahren, als ich den Zugang für ihr Kundenportal beantragt und dort die Tarifbedingungen eingesehen habe. Über diese Erhöhung wurde ich entgegen Ihrer AGB nicht informiert, weder per E-Mail, noch telefonisch oder postalisch. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preiserhöhung ist im Kundenportal ebenfalls nicht einsehbar und mir daher auch nicht bekannt. Im Register „Dokumente“ des Kundenportals liegen keine Dokumente vor.
Eine derartige Ankündigung einer Preiserhöhung verstößt gegen §42 (3) EnWG. Sie haben die Preiserhöhung in keinerlei Schreiben an mich „transparent und auf verständliche Weise“ mitgeteilt.
Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert. Ferner zweifle ich die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da eine Preiserhöhung des Arbeitspreises i. H.v. 36% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist. Deshalb vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf www.verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-Preiserhoehung.

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.

Rückmeldung durch den Stromanbieter:

Sehr geehrte Frau.,
wir bedanken uns für Ihre Nachricht. Wir bedauern, Ihren Entschluss, uns verlassen zu wollen. Die wirksame Kündigung eines Vertrages setzt jedoch voraus, dass diese form- und fristgerecht und darüber hinaus auch zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen wird. Dieses ist bei der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung leider nicht der Fall, sodass wir Ihrem Wunsch, den Vertrag zu beenden, derzeit nicht entsprechen können.

.

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Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Sonderkündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.11.2017 | 13:42
Firmen-Antwort von: Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrteFrau Schertle,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Grüner Funke Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


17.11.2017 | 17:39
von Mirjana Schertle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Lieferant behauptet, dass kein Zweifel an einer transparenten Mitteilung der Strompreiserhöhung 10 Monate vor Wirksamwerden per PremiumAdress-Brief besteht.

"Kulanterweise" wurde ein Arbeitspreis vorgeschlagen, welcher eine Erhöhung von 12,8% zu dem ursprünglich vereinbarten Arbeitspreis darstellt.


20.11.2017 | 19:58
von Mirjana Schertle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.11.2017 | 20:41
von Mirjana Schertle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde "aus Kulanz" ein Sonderkündigungsrecht zum nächst möglichen Termin eingeräumt. Ich habe noch keine Kündigungsbestätigung erhalten.


11.12.2017 | 20:53
von Mirjana Schertle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.12.2017 | 01:04
von Mirjana Schertle gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kündigung wurde bestätigt und eine Endabrechnung inkl. Bonus erstellt. Lediglich die Belieferung des über die Vertragslaufzeit hinaus reichenden Monats wurde mit dem stark erhöhten Strompreis abgerechnet. Das ist wohl zu verkraften oder zumindest kein Rechtstreit wert.


28.12.2017 | 15:49
von Michael Grzeschik | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.



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