707 Views | 18.11.2017 | 20:51 Uhr
geschrieben von Markus Pie

slewo // schlafen leben wohnen GmbH (Zimmern o. R.)

Nur Ärger mit der Firma Slewo

Ich erwarb am 27.01.2017 online den oben bezeichneten Tisch auf Der Internetseite. Als Lieferzeit war im Online-Shop 2 Wo- chen angegeben. Tatsächlich geliefert wurde der Artikel allerdings erst Anfang April 2017. Beim Aufbau des Tisches musste Ich feststellen, dass alle Teile erhebliche Mängel aufwiesen und eine Verletzungsgefahr bei Benutzung des Tisches nicht auszuschließen war.

SCHLAGWORTE

Ich reklamierte die Mängel erstmalig per E-Mail vom 10.04.2017. Ich bat um einen Retourenschein zur Rücksendung der Ware.
Slewo teilten mir daraufhin mit Schreiben vom 27.04.2017 mit, dass die Ware bei mir abgeholt werden würde, der Vorgang würde ausgebucht und es würde keine Ersatzlieferung stattfinden. Insoweit hat Slewo eine Nachbesserung be- reits zu diesem Zeitpunkt endgültig abgelehnt.
Als Ich mich damit einverstanden erklärte und anfragte, wann der Tisch abgeholt werden sollte, wollten Slewo sich an die zuvor gemachte Zu- sage nicht mehr halten und bestanden nun auf Ihr Recht zur Nachbesserung in Form einer Ersatzlieferung.

Am 09.05.2017 setzte ich der Firma Slewo für die Ersatzlieferung nach- weislich eine Frist von 14 Tagen bzw. ein Fristende am 30.05.2017. Bei einer ursprünglichen Lieferzeit von zwei Wochen, ist diese Frist als angemessen anzu- sehen.
Mit Schreiben vom 17.05.2017 teilte Slewo mit, dass Ihnen eine Ersatzlieferung vorerst unmöglich geworden sei, da der Hersteller die Möbelserie des betreffenden Tisches überarbeiten würde.
Mit diesem Schreiben würde ich somit darüber informiert, dass Slewo meine gesetzte Frist nicht einhalten konnte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste die von Slewo verlangte Nachbesserung als endgültig gescheitert angesehen werden, da Verbraucher bei einer Ersatzlieferung – anders als bei Reparaturen – nur einen Versuch hinnehmen müssen. Eine er- neute Fristsetzung war deshalb entbehrlich. Tatsächlich verstrich die gesetzte Frist dann auch ergebnislos.
Insoweit bin ich zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt und habe diesen Slewo mehrfach mit Hinweis auf die erfolgte Fristsetzung erklärt.

Mit Erstaunen habe ich das Schreiben vom 06.07.2017 zur Kenntnis genommen, in dem Slewo bestätigten, dass bei erfolgloser Fristsetzung ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist.

Nach langen Hin- und Her hat die Firma Slewo jetzt alle Unterlagen zu einer Inkasso Firma abgegeben. Den Inkasso Büro habe ich sofort wordersprochen und ich warte auf eine Antwort.

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Meine Forderung an slewo // schlafen leben wohnen GmbH: Rücknahme des Tisches.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


27.11.2017 | 09:21
von Markus Pie noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.11.2017 | 07:11
von Markus Pie noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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