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425 Views | 05.01.2018 | 17:35 Uhr
geschrieben von Fabian1 Koch
Bestell-/Kundennummer: 80547115114
Vertragsnummer:
80547115114
Kundennummer: 8NOV1505103
Zusammenfassung des Sachverhaltes aus der letzten Beschwerde: "Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich Ihnen bereits schriftlich mitteilen lassen habe, verstößt unserer Meinung nach Ihre E-Mail (dessen Erhalt bei mir von Ihnen bisher nicht glaubwürdig nachgewiesen werden konnte) vom 19.11.2016, in der Sie die Preiserhöhung angekündigt haben, gegen § 42 Abs. 3 EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens (Ihr Betreff: „Vorschau 2017: Was Stromkunden jetzt wissen müssen“) noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt. Erst auf der letzten Seite Ihres Schreibens sind Informationen über die neuen, höheren Arbeitspreise enthalten; nicht aber der aktuell geltende günstigere Arbeitspreis. Daher wäre auch bei Erhalt Ihres Schreiben die Erkennung der Preiserhöhung nicht möglich gewesen. Wir haben meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert. Zudem zweifeln wir die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an. Zuletzt vermuten wir, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweisen wir auf
www.verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-Preiserhoehung. Vor diesem Hintergrund haben wir erwarte ich die korrigierte Rechnung und die Überweisung des Guthabens bis zum 30.12.2017. "
Unsere Forderung wurde bisher nicht erfüllt! Die umgehend angekündigte Kontaktaufnahme ist nie erfolgt! Der Stromanbieter
Fuxx-Die Sparenergie ist in keinerlei Hinsicht weiterzuempfehlen.
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH:
Zurücknahme der Preiserhöhung
ofortantwort
05.01.2018 | 17:35
Firmen-Antwort von:
Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrter Herr Koch, wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fuxx Service-Team
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Info an die Community; die Kontaktaufnahme erfolgte durch ein Schreiben eines Inkassounternehmens.