Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 399 Views | 28.01.2018 | 10:50 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2211001

Stromio GmbH (Kaarst)

Versteckte und überzogene Preiserhöhung nach Preisbindung 29%

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 123212338; Vorgangsnummer: 10610297#718019b

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit großer Verwunderung habe ich in meinem Kundenportal ihr Schreiben vom 21.07.2016 zur Preiserhöhung zum 27.01.2017 vorgefunden. Nach eingehender Prüfung des Schachverhalts und dessen Inhalt, sehe ich die Preisanpassung meines Vertrages als nicht zulässig an und fordere sie daher auf meinen Vertrag zu den zuvor vereinbarten Konditionen auch einzuhalten.

Die Argumentation und Schlussfolgerung in ihrer E-Mail vom 26.01.2018, dass die Preisanpassung Bestand hat, kann ich leider nicht folgen.

Hierbei habe ich mehrere Punkte zu bemängeln, die mich zu dem Schluss kommen lassen, dass sie nicht vollumfänglich ihren Pflichten nachgekommen sind und daher die Preisanpassung unwirksam ist.

  1. Sie haben mir mitgeteilt, dass sie an meine hinterlegte E-Mail-Adresse eine Benachrichtigung über das im Kundencenter hinterlegte Dokument "Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisinformation" geschickt haben. Sollte die E-Mail an mich versandt wurden sein, gehe ich davon aus, dass diese nicht in ausreichender Form und Inhalt auf eine Preisanpassung hingewiesen hat.
  2. Ebenso sind die Erhöhungen zum 27.01.2017 in ihrem im Kundencenter hinterlegtem Schreiben nicht deutlich hervorgehoben. (siehe Landgericht Düsseldorf AZ 12 O 177/14 und OLG Düsseldorf AZ: I-20 U 37/16)
    • Aus dem Titel des Schreibens geht nicht hervor, dass das Schreiben eine Preiserhöhung/-anpassung beinhaltet.
    • Die Nennung der neuen Preise ist nur im Fließtext auf der zweiten Seite aufgeführt. Diese Darstellung ist nicht ausreichend/zulässig.
    • Die Preise ab dem 27.01.2017 sind nicht aus dem restlichen Text hervorgehoben. Dieses muss z. B. durch die Verwendung von FETT Schrift geschehen.
    • Ebenso wird in diesem Schreiben nicht der aktuelle Preis genannt. Dadurch war nicht ersichtlich, um welche effektive Erhöhung es sich handelt. Diese Information ist aber ebenso vorgeschrieben.
  3. Eine Erhöhung von circa 29 % ist in keiner Weise verhältnismäßig. Daher habe ich ernsthaft Zweifel an der Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB, da die Preiserhöhung nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist.

Daher fordere ich Sie auf die Preiserhöhung zum 27.01.2017 zurückzunehmen.

Ich gehe wegen der zu Beanstandenden Punkte davon aus, dass sie nicht weiter auf die Wirksamkeit der Preiserhöhung bestehen, sodass wir keine weitere Eskalationsstufen durchlaufen müssen. Sollten sie noch Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

Nachtrag

Mir war/ist bewusst, dass Tarife die mit Boni-Zahlungen das erste Jahr preiswerter machen und im Folgejahr versuchen ein Vielfaches zurückzuholen. Daher habe ich mich bewusst für einen teureren Vertrag ohne Boni und lange Vertragslaufzeiten entschieden (GRÜNSTROM PUR Laufzeit 1 Monat, Kündigungsfrist vier Wochen). Es ist enttäuschend das zu sehen, dass ihr gesamtes Geschäftsmodell keinen Platz für Transparenz und langfristige Kundenbindung hat.

Zitat von https://www.gruenwelt.de/gruenstrom-pur.html

Faire Konditionen …
… verbraucherfreundlichen und transparenten Konditionen…
… Wert auf übersichtliche Vertragsbedingungen legen…

Die in diesem Forum häufig bemängelte Verschleppung der Kündigung konnte ich glücklicherweise nicht bestätigen. Kündigung wurde mit den notwendigen Informationen heute von Stromio per E-Mail bestätigt.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Rücknahme der Preiserhöhung zum 27.01.2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.01.2018 | 08:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde, wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten. Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.02.2018 | 09:29
von ReclaBoxler-2211001 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio wird eine Gutschrift auf Schlussrechnung geben. Nicht in voller Höhe der Erhöhung, aber ca. 50%.




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