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110 Views | 28.02.2018 | 09:17 Uhr
geschrieben von Alexander Grebener
Bestell-/Kundennummer: 442038/370109
Rechnungserstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Vertragswechsel zum 31.12.2017 und Meldung der Zählerstanddaten für die Stromzähler zum 1.1.2018, ist noch immer keine Rechnung erstellt und der deutliche Überzahlungsbetrag noch nicht erstattet. Die gesetzliche Pflicht der Rechnungserstellung liegt bei sechs Wochen. Wir sind durch Verivox an die BEV vermittelt worden und sind mehr als enttäuscht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Grebener
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Endabrechnung, Rückerstattung der Überzahlung und offener Bonuszahlungen
ofortantwort
28.02.2018 | 09:17
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Grebener,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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