Durch Grüner Funke gelöste Beschwerde. | 271 Views | 11.04.2018 | 11:41 Uhr
geschrieben von Larissa Heyer

Grüner Funke (Hamburg)

Zur Kündigung geraten, dann Nichterfüllungsschaden

Bestell-/Kundennummer: GFJUN1606577

Nach unserem Umzug in eine neue Stadt, wollten wir gerne unseren Stromanbieter Grünerfunke beibehalten. Nach Rücksprache mit dem Anbieter sagte uns dieser, dass dies an unserem neuen Wohnort möglich sei. Hierfür sollten wir jedoch zunächst den alten Vertrag kündigen, anschließend würde ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Das Resultat ist jedoch, dass wir nun nach Kündigung einen Nichterfüllungsschaden bezahlen sollen.

SCHLAGWORTE

Aus meiner Sicht ist Ihre Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig. Dies möchte ich nachfolgend begründen:

  • Sie haben mich für ein Fortbestehen des Bezugs des Stroms am neuen Wohnort dazu angehalten eine Kündigung zu tätigen. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben. Andernfalls hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen bzw. nicht mir gegenüber auszusprechen, diese zu tätigen.
  • Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Sie Schäden abzuwenden oder zu mindern haben. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie nicht Ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.
  • Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.
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Meine Forderung an Grüner Funke: Verzicht auf Nichterfüllungsschaden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.04.2018 | 11:41
Firmen-Antwort von: Grüner Funke
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrteFrau Heyer,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Grüner Funke Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


11.04.2018 | 15:01
von Fred S. | Regelverstoß melden
Ich habe da etwas gefunden unter Verbraucherhilfe:
Nichterfüllungsschaden Strom: Empfehlung zum weiteren Vorgehen
In einer ersten E-Mail empfehle ich Ihnen, mit Hilfe der oben aufgeführten Argumente den Nichterfüllungsschaden abzulehnen. Zudem sollten Sie nach einer Begründung für die Höhe des Schadens fragen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus meiner Sicht ist Ihre Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig. Dies möchte ich nachfolgend begründen:

Sie haben meinen Wunsch auf vorzeitige Kündigung zugestimmt. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben. Andernfalls hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen.
Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Sie Schäden abzuwenden oder zu mindern haben. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie nicht Ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.
Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.
Falls Sie nach wie vor auf den Nichterfüllungsschaden einfordern möchten, bitte ich Sie

auf meine Argumentation einzugehen und
die Berechnungsgrundlage für Höhe des Nichterfüllungsschadens mir zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen

Vielleicht hilft das weiter, Viel Erfolg.

18.04.2018 | 09:25
von Larissa Heyer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aus Kulanzgründen wurde von dem Nichterfüllungsschaden abgesehen.




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