Grüner Funke (Hamburg)
Zur Kündigung geraten, dann Nichterfüllungsschaden
Bestell-/Kundennummer: GFJUN1606577
Nach unserem Umzug in eine neue Stadt, wollten wir gerne unseren Stromanbieter Grünerfunke beibehalten. Nach Rücksprache mit dem Anbieter sagte uns dieser, dass dies an unserem neuen Wohnort möglich sei. Hierfür sollten wir jedoch zunächst den alten Vertrag kündigen, anschließend würde ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Das Resultat ist jedoch, dass wir nun nach Kündigung einen Nichterfüllungsschaden bezahlen sollen.
Aus meiner Sicht ist Ihre Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig. Dies möchte ich nachfolgend begründen:
- Sie haben mich für ein Fortbestehen des Bezugs des Stroms am neuen Wohnort dazu angehalten eine Kündigung zu tätigen. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben. Andernfalls hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen bzw. nicht mir gegenüber auszusprechen, diese zu tätigen.
- Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Sie Schäden abzuwenden oder zu mindern haben. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie nicht Ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.
- Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.
11.04.2018 | 11:41
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrteFrau Heyer,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team
Nichterfüllungsschaden Strom: Empfehlung zum weiteren Vorgehen
In einer ersten E-Mail empfehle ich Ihnen, mit Hilfe der oben aufgeführten Argumente den Nichterfüllungsschaden abzulehnen. Zudem sollten Sie nach einer Begründung für die Höhe des Schadens fragen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus meiner Sicht ist Ihre Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig. Dies möchte ich nachfolgend begründen:
Sie haben meinen Wunsch auf vorzeitige Kündigung zugestimmt. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben. Andernfalls hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen.
Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Sie Schäden abzuwenden oder zu mindern haben. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie nicht Ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.
Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.
Falls Sie nach wie vor auf den Nichterfüllungsschaden einfordern möchten, bitte ich Sie
auf meine Argumentation einzugehen und
die Berechnungsgrundlage für Höhe des Nichterfüllungsschadens mir zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielleicht hilft das weiter, Viel Erfolg.