Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 692 Views | 25.04.2018 | 15:22 Uhr
geschrieben von Thomas Förster

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV - Neukundenbonus einbehalten, Abrechnung falsch

Bestell-/Kundennummer: KD.NR. 646799 | V.NR. 553597

In der BEV-Abrechnung wurden die 15% Neukundenbonus nicht berücksichtigt, wiederholt falsche Zählerstände als Kalkulationsbasis der Abrechnung genutzt und der zukünftige Abschlag verdoppelt, obwohl der Verbrauch gesunken ist.

Sehr geehrtes BEV-Team,

SCHLAGWORTE

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der Rechnung 1V. 553597-TF. 1LOG0006036248Z/613292) vom 17.04.2018 über 194,01 EUR (Restzahlung aus höherem Verbrauch) widerspreche, und diese daher zunächst nicht bezahlen werde.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Fast alle von Ihnen auf der Rechnung gelisteten Zählerstände sind zum wiederholten Mal falsch.

Der ersten Rechnung vom 13.04.2018 habe ich bereits am 16.04.2018 widersprochen und Ihnen alle korrekten Zählerstände via Mail UND via Einschreiben zugesandt. Zudem hat der Netzbetreiber die Bayernwerk Netz GmbH alle korrekten Zählerstände im System. Diese wurden Ihnen, so wurde uns telefonisch bestätigt, bereits mitgeteilt.

Der Anfangszählerstand bei Einzug am 01.04.2017 betrug 3.039,8 kWh (NICHT wie in Ihrem Schreiben: 1.166 kWh).

Der aktuelle Zählerstand am 15.04.2018 beträgt 4.893,4 kWh. Der Verbrauch für 380 Tage beträgt daher 1.853,6 kWh (NICHT wie in Ihrem Schreiben: 3.579 kWh für 365 Tage) bzw. 1.705,2 kWh für 365 Tage (wenn man 4.745 kWh, wie in Ihrem Schreiben für den 31.03.2018 zugrunde legt).

Wir haben damit einen durchschnittlichen Monatsverbrauch von 142,1 kWh.

Die Bruttosumme beträgt 591,06 EUR (= 1.705,2 kWh x 0,2492 EUR + 166,12 EUR),

NICHT: 1.058,01 EUR, wie in Ihrem Schreiben.

Bezahlt wurden bereits 864 EUR für 12 Monate.

Der vertraglich vereinbarte Neukundenbonus (15% vom Jahresumsatz) beträgt 88,66 EUR (=15% von 591,06 EUR).

Daher ergibt sich eine Rückzahlung AN UNS von 358,60 EUR (= 864 EUR. /. 591,06 EUR + 88,66 EUR).

Ebenso bitte ich Sie eine Korrektur der monatlichen Abschlagszahlungen von 72 EUR auf ca. 55 EUR bis 60 EUR (KEINE monatliche Erhöhung auf 140 EUR) vorzunehmen, da sich unser Verbrauch im Vergleich zur jährlichen Schätzung reduziert hat.

Ich erwarte eine zügige Überprüfung der Rechnung und eine anschließende auf Tatsachen basierende Korrektur, ebenso wie eine zügige Überweisung der offenen Forderung von 358,60 EUR auf unser Konto. Als Kunde habe ich einen Anspruch auf Erstellung einer ordnungsgemäßen und richtigen Rechnung, als auch auf die Begründung der vertraglichen Forderungsgrundlage.

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Die Zählerstände habe ich Ihnen via Mail und Einschreiben ebenso wie der Bayernwerk Netz GmbH zukommen lassen. Die Bayernwerk Netz GmbH hat die korrekten Zählerstände im System hinterlegt. Zudem wurden Ihnen die Zählerstände von der Bayernwerk Netz GmbH mitgeteilt, wie uns telefonisch am 23.04.2018 bestätigt wurde. Leider habe ich von Ihnen nie eine Bestätigung erhalten. Die Zählerstände wurden fotografiert (mit Datum als Meta-Tag) sowie im Protokoll des Mietvertrags dokumentiert.

Unten aufgeführt sehen Sie die erfassten und korrekten Zählerstände:

Datum: 01.04.2017

Zählernummer: 1LOG0006036248

Zählerstand: 3.039,8 kWh

Datum: 09.05.2017

Zählernummer: 1LOG0006036248

Zählerstand: 3.144,3 kWh

Datum:23.10.2017

Zählernummer: 1LOG0006036248

Zählerstand: 3.958,3 kWh

Datum: 15.04.2018

Zählernummer: 1LOG0006036248

Zählerstand: 4.893,4 kWh

Gesamtverbrauch: 1.853,6 kWh (380 Tage)

Wenn man 4.745 kWh, wie in Ihrem Schreiben für den 31.03.2018 zugrundelegt, kommt man auf einen Gesamtverbrauch in 365 Tagen von 1.705,2 kWH. Damit wurde hier kalkuliert.

Bitte senden Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens eine korrigierte Rechnung zu und überweisen den Betrag von 358,60 EUR auf unser Konto.

Die Kommunikation mit Ihnen funktioniert leider nur via Einschreiben und Fristsetzung. Eine Mail oder Antwort-Mail habe ich von Ihnen noch nie bekommen. Telefonisch haben wir Sie zwar erreicht, es änderte sich aber nichts an der Situation. Da wir in München wohnen waren wir sogar bei Ihnen vor Ort in der Nymphenburger Straße. Dies brachte uns leider auch nichts.

Ich bitte Sie höflich die Angelegenheit (korrekte Rechnung + Überweisung des offenen Betrages) schnell und korrekt zu erledigen. Sollten Sie uns wieder eine Rechnung schicken, die auf falschen Zählerständen basiert sowie einen zukünftigen unnötig hohen Abschlag von mehr als 72 EUR aufführen, werden wir die Schlichtungsstelle Energie e. V. sowie einen Anwalt einschalten.

mit freundlichen Grüßen,

Thomas Förster

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Korrekte Rechnung mit den richtigen Zählerständen + sofortige Überweisung unseres Guthabens + Reduzierung der Abschlagszahlung von 72 EUR (Verbrauch gesunken)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.04.2018 | 15:22
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Förster,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.05.2018 | 18:24
von Thomas Förster | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes BEV-Team,

Die 3. Rechnung (1V. 553597-TF. 1LOG0006036248Z/629465) ist wieder falsch und ich widerspreche dieser ebenfalls.

In dieser Rechnung stimmen zwar endlich die Zählerstände und die Berechnung des Neukundenbonus (91,42 EUR) von 15% des Jahresumsatzes ist korrekt aufgeführt, allerdings wurden diesmal nur 11 Monate Abschlag zu je 72 EUR (=792 EUR) miteinbezogen. Bezahlt haben wir aber nachweislich 12 Monate zu 72 EUR (= 864 EUR).

Zudem wurde unser Abschlag nicht unserem Verbrauch angepasst, sondern im April wurde unserer Konto bereits mit dem alten Abschlag von 72 EUR belastet.

Eine Überweisung des Neukundenbonus von 91,42 EUR steht ebenfalls aus!

Der Versuch einer telefonischen Lösung scheiterte. Einmal wurde sogar einfach aufgelegt. Eine Antwort auf eine Mail gab es natürlich nicht und das dritte Einschreiben (in der Summe bereits 15 EUR) ist unterwegs.

I. Widerspruch gegen:

1.) die Rechnung (1V. 553597-TF. 1LOG0006036248Z/629465) vom 25.04.2018 über 182,50 EUR (Guthaben aus niedrigerem Verbrauch)
2.) monatliche Stromzahlung im folgenden Abrechnungszeitraum von 72 EUR

II. Forderung des Neukundenbonus von 15% des Jahresumsatzes (91,42 EUR) sowie Rückzahlung an uns aus niedrigerem Verbrauch (254,50 EUR) von insgesamt 345,92 EUR

Kundennummer: 646799
Vertragsnummer: 553597
Zählernummer: 1LOG0006036248
Rechnungs-ID: 1V. 553597-TF. 1LOG0006036248Z/629465

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der oben benannten Rechnung widerspreche.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Das in der Rechnung ausgewiesene Guthaben von 182,50 EUR ist um eine bezahlte Abschlagszahlung von 72 EUR zu niedrig. Der korrekte Betrag, der an uns zu zahlen ist, beträgt 254,50 EUR (exklusiv des Neukundenbonus). Der Neukundenbonus von 91,42 EUR ist korrekt aufgeführt aber noch nicht überwiesen worden.

Daher ist ein Gesamtbetrag von 345,92 EUR SOFORT an uns zu überweisen.

Seit Vertragsbeginn wurden 12 Abschläge von je 72 EUR im Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2017 von unserem Konto abgebucht:

01. Mai: 29.05. 2017
02. Mai: 31.05. 2017
03. Juni: 07.06. 2017
04. Juli: 07.07. 2017
05. August: 07.08. 2017
06. September: 07.09. 2017
07. Oktober: 07.10. 2017
08. November: 07.11.2017
09. Dezember: 07.12. 2017
10. Januar: 07.01. 2018
11. Februar: 07.02. 2018
12. März: 07.03. 2018

Wir haben daher in einem Jahr 12 x 72 EUR, also 864 EUR an Sie bezahlt (NICHT wie in Ihrem Schreiben: 792 EUR).

Daher fordern wir Sie ein letztes Mal auf, den uns zustehenden Betrag von 345,92 EUR SOFORT nach Erhalt dieses Einschreibens zu überweisen! (Neukundenbonus von 15% des Jahresumsatzes von 91,42 EUR + Restguthaben aus niedrigerem Verbrauch von 254,50 EUR)

Des Weiteren ist unsere Abschlagszahlung aufgrund des niedrigeren Verbrauchs ab Mai auf 55 EUR zu senken. Sollte Ihnen dies aus technischer Sicht nicht möglich sein und der Mai wieder mit 72 EUR abgebucht werden, erwarten wir eine Senkung der Abschlagszahlung ab Juni auf 52 EUR.

Ausgangsbasis, lt. Ihnen, sind 11 Monate Abschlag für April 2018 bis Februar 2019:

- April (72 EUR, bereits abgebucht), Mai (55 EUR), Juni (55 EUR), Juli (55 EUR), August (55 EUR), September (55 EUR), Oktober (55 EUR), November (55 EUR), Dezember (55 EUR), Januar (55 EUR), Februar (55 EUR).
- Summe = 622 EUR (aktueller Verbrauch = 609,50 EUR: Arbeitspreis + Grundpreis)

Ebenso erwarten wir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens die Zusendung einer KORREKTEN Rechnung.

Dies ist bereits unserer DRITTER Widerspruch zu Ihrer DRITTEN falschen Rechnung. Sollten Sie diese Angelegenheit wieder mit einer falschen Rechnung beantworten oder uns den Betrag von 345,92 EUR nicht SOFORT überweisen, werden wir definitiv die Schlichtungsstelle Energie e. V sowie unseren Anwalt einschalten.

mit freundlichen Grüßen,
Thomas Förster

10.05.2018 | 23:40
von Thomas Förster noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach etlichen weiteren Telefonaten mit der BEV & leeren Versprechungen wurde uns nicht der geforderte und uns zustehende Betrag von 345,92 EUR (254,50 EUR + 91,42 EUR) überwiesen, sondern lediglich 182,50 EUR. Dei Abschläge wurden natürlich auch nicht angepasst. Zudem haben wir wieder keine korrekte Rechnung erhalten. Also werden wir nun die Schlichtungsstelle, Bundesnetzagentur und Anwalt einschalten.


15.06.2018 | 22:05
von Thomas Förster noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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