BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Abbuchung trotz Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 287552
Zum 01.10.2018 habe ich mein Stromlieferant Bayerische Energieversorgung (BEV) im Internetportal CHECK24 gewechselt. Die Kündigung erfolgte rechtzeitig durch den neuen Stromlieferant. Mein örtlicher Grundversorger Westnetz hat dann die Anfrage an BEV gestellt und die Freigabe von BEV bekommen. Diese Freigabe hat Westnetz an den neuen Stromlieferant weitergegeben. Dadurch ist ein neuer Strombelieferungsvertrag mit Stromio ab 01.10.2018 entstanden.
Am 01.10.2018 habe ich trotz Kündigung eine Abbuchung auf meinem Girokonto für die Strombelieferung Oktober 2018 durch BEV festgestellt. Stromio hat ebenso für die Stromlieferung Oktober 2018 abgebucht. Telefonisch wollte die BEV nicht so gerne mit mir sprechen. Mir wurde mitgeteilt, es gäbe keine rechtswirksame Kündigung. BEV wird da nichts mehr unternehmen, die wären auch weiterhin mein Stromlieferant, ich solle doch meinen neuen Stromlieferanten kündigen.
Auf Nachfrage beim örtlichen Grundversorger habe ich eine Bestätigung bekommen, dass mein Stromzähler von BEV ab dem 01.10.2018 freigegeben wurde und dass Stromio jetzt mein aktueller Stromlieferant ist. Es kann nur eine Strombelieferungsgesellschaft den Haushalt mit Strom beliefern und dafür Geld bekommen, deshalb hat die BEV zu Unrecht abgebucht.
Auf Nachfrage beim neuen Stromlieferant Stromio habe ich auch eine Bestätigung über die Freigabe meines Stromzählers durch BEV ab dem 01.10.2018. Wenn Stromio keine Freigabe hätte, wäre der kein neuer Strombelieferungsvertrag entstanden.
Am 01.10.2018 habe ich BEV nochmals eine E-Mail geschrieben und die Sachlage erneut geschildert. Seit dem keine Stellungnahme durch BEV und keine Gelderstattung.
06.10.2018 | 20:48
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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