Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 567 Views | 06.10.2018 | 17:14 Uhr
geschrieben von Harry Moser

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Abbuchung trotz Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 287552

Zum 01.10.2018 habe ich mein Stromlieferant Bayerische Energieversorgung (BEV) im Internetportal CHECK24 gewechselt. Die Kündigung erfolgte rechtzeitig durch den neuen Stromlieferant. Mein örtlicher Grundversorger Westnetz hat dann die Anfrage an BEV gestellt und die Freigabe von BEV bekommen. Diese Freigabe hat Westnetz an den neuen Stromlieferant weitergegeben. Dadurch ist ein neuer Strombelieferungsvertrag mit Stromio ab 01.10.2018 entstanden.

SCHLAGWORTE

Am 01.10.2018 habe ich trotz Kündigung eine Abbuchung auf meinem Girokonto für die Strombelieferung Oktober 2018 durch BEV festgestellt. Stromio hat ebenso für die Stromlieferung Oktober 2018 abgebucht. Telefonisch wollte die BEV nicht so gerne mit mir sprechen. Mir wurde mitgeteilt, es gäbe keine rechtswirksame Kündigung. BEV wird da nichts mehr unternehmen, die wären auch weiterhin mein Stromlieferant, ich solle doch meinen neuen Stromlieferanten kündigen.

Auf Nachfrage beim örtlichen Grundversorger habe ich eine Bestätigung bekommen, dass mein Stromzähler von BEV ab dem 01.10.2018 freigegeben wurde und dass Stromio jetzt mein aktueller Stromlieferant ist. Es kann nur eine Strombelieferungsgesellschaft den Haushalt mit Strom beliefern und dafür Geld bekommen, deshalb hat die BEV zu Unrecht abgebucht.

Auf Nachfrage beim neuen Stromlieferant Stromio habe ich auch eine Bestätigung über die Freigabe meines Stromzählers durch BEV ab dem 01.10.2018. Wenn Stromio keine Freigabe hätte, wäre der kein neuer Strombelieferungsvertrag entstanden.

Am 01.10.2018 habe ich BEV nochmals eine E-Mail geschrieben und die Sachlage erneut geschildert. Seit dem keine Stellungnahme durch BEV und keine Gelderstattung.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rückerstattung der Abbuchung von 225,00 Euro, Erstellung der Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.10.2018 | 20:48
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (7)


09.10.2018 | 17:11
von ReclaBoxler-3320771 | Regelverstoß melden
Www.schlichtungsstelle-energie.de

10.10.2018 | 08:13
von Harry Moser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.10.2018 | 08:59
von Harry Moser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz meiner Beschwerde wurde die Angelegenheit noch nicht bearbeitet. Auf meine E-Mail-Nachricht an BEV vom 01.10.2018 wurde auch nicht reagiert. Die am 01.10.2018 zu unrecht abgebuchten 225,--€ wurden bis zum heutigen Tag nicht erstattet, obwohl ich eine schriftliche Bestätigung des Grundversorgers vorliegen habe, dass ab dem 01.10.2018 Stromio mein Stromlieferant ist, da bei BEV ordentlich zum 30.09.2018 gekündigt wurde und mein Zähler von BEV freigegeben wurde!


17.10.2018 | 21:12
von Mathias Gertler | Regelverstoß melden
Wie wärs mal mit einer Lastschriftrückgabe?

31.10.2018 | 11:45
von Harry Moser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV hat erst am 22.10.2018 eine Kündigungsbestätigung zum 30.09.2018 geschickt nach dem ich der BEV eine schriftliche Bestätigung des örtlichen Grundversorgers und von neuem Stromversorger geschickt habe. Den zu unrecht für den Monat Oktober 2018 abgebuchten Betrag in Höhe von 225,--€ habe ich immer noch nicht erstattet bekommen.


21.11.2018 | 13:49
von Harry Moser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bayerische Energieversorgungsgesellschaft hat die zu unrecht abgebuchten 225,--€ für den Monat Oktober nicht erstattet. Ich habe der Lastschrift widersprochen und das Geld durch meine Hausbank zurück buchen lassen. Die Jahresabrechnung für den Zeitraum 10/2017 bis 09/2018. liegt mir noch nicht vor


19.12.2018 | 12:49
von Heike Bähre | Regelverstoß melden
Herr Moser, dass ist bei der BEV leider normal. Am besten wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie. Die werden Sie bei der Lösung des Problemes sicherlich unterstützen. Viel Glück.



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