Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 97 Views | 29.11.2018 | 12:35 Uhr
geschrieben von Christa Schwenke

primastrom GmbH (Berlin)

Kein Nachkommen des Widerrufes

Bestell-/Kundennummer: 856800

Kein Nachkommen nach dubiosen Haustürgeschäft mit Senioren

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit Bedauern haben wir Ihre Kündigungsabsage vom 21.11.2018 erhalten. In dieser nennen Sie die Nichteinhaltung der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen als Grund.

Dennoch möchte ich Ihnen gerne den Sachverhalt detailliert erläutern, um eine beidseitige Lösung des Problems ohne juristischem Rechtsstreit ermöglichen zu können.
Am 23.10.2018 wurde das Ehepaar Schw**** (Frau Schw****: 87 Jahre und leicht dement; Herr Schw****: 88 Jahre und im Sehen und Hören stark beeinträchtigt) per Haustürgeschäft von einem Herren S. B. in dessen Wohnung aufgesucht.
In Folge dessen rat man der Familie Schw**** zu einem Wechsel des Festnetzanbieters, obwohl diese vor dem Besuch des Vertriebspartners keinen Anbieterwechsel in Betracht zogen.

Nachdem der Herr B. alle vertraglichen Sachen festgehalten hatte, verschwand dieser sofort aus der Wohnung des Ehepaares Schw****. Dabei wurde keinerlei Vertragskopie/ Vertragsdurchschrift oder ähnliches dem Ehepaar überlassen. Auch eine schriftliche Widerrufsbelehrung hat der Vertragspartner dem Ehepaar nicht überlassen.

Weiterhin können sich Frau und Herr Schw**** an keine Widerrufsbelehrung erinnern. Nach dem ersten offiziellen Schreiben (Stammdatenpflege für primastrom) vom 07.11.2018 wurde bereits am 11.11.2018 ein schriftlicher Widerruf an die primastrom GmbH per Einschreiben mit Rückantwort versandt.

Nachdem am 16.11.2018 ein weiteres Schreiben ihrerseits an die Familie Schw**** gesandt wurde, in welchem ein Fehlerhafter Anschlussinhaber zur Rufnummernmitnahme deklariert wurde, beschlossen wir, uns telefonisch nach dem Sachstand zu erkundigen.

In diesem Telefonat war eine Frau H. die Servicemitarbeiterin am Telefon. Dieser Frau H. schilderten wir unseren Sachverhalt. Daraufhin bestätigte uns Frau H. das eine schriftliche Vertragsbestätigung bei Ihnen hinterlegt sei.

Weiterhin bestätigte uns Frau H. am Telefon unter mehreren Zeugen, auch den Erhalt des Widerrufes. Auf Nachfragen wie es mit der Kündigungsbestätigung aussieht, wurde uns erklärt, dass diese Kündigungsbestätigung am 21.11.2018 verschickt worden sei, und sich dies mit dem letzten Schreiben vom 16.11.2018 überschnitten hätte.

Im Zuge dessen verlangten wir eine Zusendung des unterschriebenen Vertrages, der unterzeichneten Widerrufsbelehrung sowie der Kündigungsbestätigung per E-Mail. Dies ist bis jetzt nicht passiert.

Am 24.11.2018 erhielt die Familie Schw**** dann das Dokument mit dem Erstellungsdatum vom 21.11.2018. Jedoch handelte es sich hierbei nicht um die Kündigungsbestätigung, sondern um die Zurückweisung des Widerrufes aufgrund Nichteinhaltung der 14 tägigen Widerrufsfrist.

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Dies ist insofern fraglich, da uns einen Tag zuvor telefonisch von Frau H. bestätigt wurde, das eine Kündigungsbestätigung an Familie Schw***? versandt wurde.

Bei einer ersten juristischen Beratung wurde uns versichert, dass eine Widerrufsbelehrung dem Verbraucher in Textform dauerhaft überlassen werden muss. Solch eine Widerrufsbelehrung liegt dem Ehepaar Schw**** bis jetzt nicht vor. Somit ist ein Fristbeginn des Widerrufes wie von Ihnen dargestellt am 23.10.2018 nicht haltbar. Hierzu ein Urteil des OLG Hamm vom 23.01.2013, Az.: I-8 U 281/11.

Demnach wurde die Familie Schw**** nach dessen Aussagen, weder über die Möglichkeiten eines Widerrufes belehrt, geschweige denn eine Adresse für solch einen Widerruf hinterlassen. Der erste Schriftkontakt, bei welchen einer Adresse für eine Widerrufserklärung durch die Familie Schw**** möglich war, war das Schreiben vom 07.11.2018.

Weiterhin wurde die Dienstleistung ab dem 23.10.2018 gar nicht bereitgestellt. Ich möchte Sie weiterhin darüber informieren, dass dieser Vertriebspartner der Familie Schw**** einen weiteren Vertrag „untergejubelt“ hat. Hierbei handelt es sich um einen Mobilfunkvertrag bei dem Anbieter „Yourfone“. Dieser konnte aufgrund der guten Zusammenarbeit und dem Verständnis für dieses Anliegen durch diesen Anbieter bereits storniert werden.

Weiterhin hat die Familie Schw**** Strafanzeige gegen den Vertriebsmitarbeiter B. gestellt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Sachlage nachvollziehbar erläutern. Wir würden uns wünschen, dieses Problem in beidseitigem Interesse klären zu können. Sollte dies nicht zur Zufriedenheit der Familie Schw**** möglich sein, sieht sich die Familie Schw**** gezwungen, juristische Schritte gegen die primastrom GmbH einzuleiten, sowie halten wir es für angebracht, diesen Fall medial aufzuarbeiten.
Somit fordert die Familie Schw**** die sofortige Anerkennung des Widerrufes sowie die Zusendung des unterschriebenen Vertrages, der unterschriebenen Widerrufsbelehrung sowie die Kündigungsbestätigung per E-Mail und Brief. Eine E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer würde Ihnen bereits am Telefon und per E-Mail mitgeteilt.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne und jederzeit per E-Mail sowie telefonisch zur Verfügung.

Kunden-Nr.: 856800
Auftrags-Nr.: 4-349464801
Name: Ch**** Schw****

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Sofortige Anerkennung des Widerrufes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.12.2018 | 16:53
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Hartig,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Primastrom bittet Sie höflich um Herreichung einer Sie ausreichend legitimierenden Vollmacht.

Nach Vorlage der Vollmacht kommen wir unaufgefordert auf diese Angelegenheit zurück.

Wir würden uns daher freuen, wenn Sie sich, unter Bezugnahme auf Ihre Beschwerde, erneut bei unserem Kundenservice unter onlinekontakt spider monkey primastrom.de melden würden.

Wir versichern Ihnen, dass Ihre Anfrage nach Vorlage der Vollmacht bearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr primastrom - Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.11.2018 | 17:32
von Christa Schwenke | Regelverstoß melden
Nachtrag zur Antwort von der Primastrom GmbH auf unser Schreiben:
Wie bereits vermutet ist die Primastrom GmbH nicht in der Lage einen einwandfreien Vertrag vorzuweisen. Die mir zugesandten Vertragsunterlagen beinhalten neben falscher Kontaktdaten mehrere handschriftliche Änderungen auf dem Vertrag, welche NICHT von Frau Schw---- gegen gezeichnet sind. Somit ziehen wir in Betracht, dass diese Änderungen im Nachhinein zum Nachteil von Frau Schw---- vorgenommen wurden. Des weiteren gibt es ein separates "Ankreuzfeld" für Personen die vor dem Jahre 1935 geboren wurden. Beim Setzen des Kreuzes und der Unterschrift, bestätigt der Vertragsnehmner den Vertrag verständlich erklärt bekommen zu haben sowie über die Folgen des Vertrages aufgeklärt zu sein sowie all dies verstanden zu haben. Der damalige Vertriebspartner hat in diesem Bereich jedoch kein Kreuz gesetzt. Somit müssen wir in Betracht ziehen, dass eine ordnungsgemäße Belehrung entweder nur teilweise bis gar nicht stattgefunden hat. Weiterhin wurde von Frau Schw---- der schriftliche und unterschriebene Nachweise der Widerrufsbelehrung gefordert. Dieser Nachweis ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgelegt worden. Wir müssen also in Betracht ziehen, dass Frau Schw---- gar keine Widerrufsbelehrung erhalten hat. In allem müssen wir feststellen das zahlreiche Formalfehler sowie Unstimmigkeiten in ALLEN Dokumenten vorhanden sind. Wir sind gespannt auf den kommenden Schriftverkehr und würden uns freuen, wenn die Primastrom GmbH dem Widerruf zustimmen würde, um bevorstehendem juristischem Streit aus dem Wege gehen zu können.



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