286 Views | 20.12.2018 | 08:39 Uhr
geschrieben von Christina Bröcker

Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen (Baden-Baden)

Gerichtspost dank Nichtbearbeitung meiner Ratenplananfrage

SCHLAGWORTE

Ich habe vor einigen Monaten von den RA Haas und Kollegen einen "netten" Brief bekommen, in dem ich aufgefordert wurde, etwa 150,00€ zu zahlen. Warum, wieso, weshalb war nicht zu 100% ersichtlich für mich, also habe die Herrschaften, freundlich, wie ich nun mal so bin, angeschrieben (Brief, Schriftgröße 12, linksbündig). Es erfolgte KEINERLEI Rückmeldung. ALso habe ich dort angerufen. Ich wurde direkt erstmal dumm angepammt und sehr unfreundlich wieder abgewimmelt. Ich arbeite selber im tel. Kundenservice und weiß, wie man sich einem "Kunden" gegenüber am Telefon verhält (solche Tanten dürfen gerne mal in meine Schulung kommen, dann bring ich denen bei, wie man sich ordentlich am Telefon verhält!) Ich habe den Mut nicht aufgegeben und habe direkt anschließend über das Onlineportal eine E-Mail ins Haus Haas & Kollegen geschickt. Mit der Bitte um Auskunft darüber, WAS ich hier eigentlich zahlen soll (grundsätzlich bezahle ich, wenn die Kosten berechtigt sind). Keine Antwort.

Im nächsten Schreiben der RA´s (Mahnung mit Gerichtsandrohung) stand dann zumindest mal oben in der Kopfzeile, wer denn eigentlich Geld von mir will (SWR1; hatte da in 2016 Konzertkarten bestellt und die scheinbar nicht bezahlt; das war keine Absicht). Da ich ja grundsätzlich zahlungswillig bin und aich eingesehen habe, dass ich mir die Suppe aus eigener Dummheit eingebrockt hatte, erfragte ich, wieder über´s Onlineformular (mit diesen dämlichen Schnepfen telefoniere ich nicht mehr!) eine Ratenzahlung (so geschehen im August 2018). Natürlich wieder KEINE ANTWORT. Als Dankeschön für meine Korrespondenz bekamm ich nun pünktlich zum Nikolaus eine Gerichtsmahnunbg über 250,00€ (!). Selbstverständlich habe ich direkt die Mehrkosten widerufen und warte (mal wieder) auf Antwort von den Herrschaften Haas & Kollegen.

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Meine Forderung an Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen: Verzicht der Mehrkosten


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