Vor vier Wochen habe ich (per Telefon, E-Mail, Fax und Einschreiben) der Erhöhung der Abschlagszahlung widersprochen, da diese nicht gerechtfertigt ist. Als Beleg wurde die Rechnung des bisherigen Lieferanten der letzten zwei Jahre beigelegt, aus dem der Jahresverbrauch eindeutig hervorgeht.
Bis jetzt ist keinerlei Reaktion erfolgt.
Sollte ich bis Montag, 17.12.2018 keine Antwort erhalten, werde ich
- das SEPA-Lastschriftmandat wiederrufen und ihnen den bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag jeweils zum Monatsanfang überweisen. Ein entsprechendes Einschreiben erhalten Sie in der kommenden Woche.
- einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie ( www.schlichtungsstelle-energie.de) einreichen, auf den dann reagiert werden muss.
Nach vier Wochen Untätigkeit kann ich auf eine Standardantwort in Form von „ … bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. …“ gerne verzichten.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Beibehaltung der bei Vertragsabschluss vereinbarten Abschlagszahlung