BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Verzug bei Erstellung Schlussrechnung/Auszahlung d. Guthabens
Bestell-/Kundennummer: 803475
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Belieferungszeitraum (1 Jahr Mindestvertragslaufzeit) für den o. g. Vertrag ist mit Ablauf des 01.11.2018 und nach fristgerechter Kündigung geendet. Am 02.11.2018 habe ich der BEV-Energie den Abschlusszählerstand mitgeteilt. Gem. der AGB in Verbindung mit §40 EnVg ist die Schlussabrechnung innerhalb von 6 Wochen zu erstellen und des entsprechende Guthaben einschl. evtl. Boni auszuzahlen.
Bis heute ist weder das Eine noch das Andere zu verzeichnen
20.12.2018 | 09:46
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe daraufhin der BEV wie folgt geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übersendung der o. g. Rechnung, welche ich am heutigen 10.01.2019 erhalten habe.
Mit Belustigung musste ich feststellen, dass Sie zwar das Deckblatt auf den 20.12.2018 zurückdatiert haben, die Folgeseiten jedoch erst am 03.01.2019 erstellt wurden.
Obwohl Sie also die Rechnung gem. Ihres Datums bereits am 20.12.2018 erstellt haben, konnte ich bis heute nicht den Eingang des von Ihnen ermittelten Guthabens in Höhe von 292,88€ auf meinen Konto verbuchen. Im Übrigen ist die Ermittlung auch nicht vollständig, denn es fehlt der vereinbarte Direktbonus in Höhe von 90€.
In Summe beläuft sich also das Guthaben auf 382,88€. Ich darf Sie bitten mir den vorgenannten Betrag vollständig bis spätestens 15.01.2018 auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen und mir außerdem eine korrigierte Endabrechnung zu übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ich kann den Kunden der BEV nur empfehlen die Rechnungnen ganz genau zu prüfen und mit den im Auftrag vereinbarten Bedingungen abzugleichen.
Glücklicherweise habe ich mit Datum vom 10.01.2019 ja auch schon die Schlichtungsstelle Energie beauftragt für mich tätig zu werden.
Ich gehe davon aus, dass hier mehr passiert. Aber auch hier hat der Stromanbieter ja 3 Wochen Zeit um das Problem zu klären.
Beschwerde ist noch nicht gelöst